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1title: Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung 1title: Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung
2date: 2007-01-21 00:00:00 2date: 2007-01-21 00:00:00
3updated: 2009-04-18 19:12:40 3updated: 2009-09-17 12:42:58
4author: webmaster 4author: admin
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7 7Bürgerrechtler, Medienverbände und Wirtschaftsvertreter lehnen Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ab.
8Gemeinsame Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung: Bürgerrechtler, Medienverbände und Wirtschaftsvertreter lehnen Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ab.
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@@ -17,15 +16,15 @@ verbesserten Strafverfolgung soll nachvollziehbar werden, wer mit wem in
17den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung 16den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung
18gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige 17gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der jeweilige
19Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll 18Standort des Benutzers festgehalten werden. Bis spätestens 2009 soll
20zudem die Nutzung des Internet nachvollziehbar werden. 19zudem die Nutzung des Internets nachvollziehbar werden.
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22Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in 21Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in
23Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer 22Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer
24Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen 23Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen
25(einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die 24(einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die
26individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, 25individuelle Lebenssituation (z. B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten,
27Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen 26Psychologen, Beratungsstellen) von über achtzig Millionen
28und Bundesbürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine 27Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden. Damit höhlt eine
29Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und 28Vorratsdatenspeicherung Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und
30andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie 29andere Berufsgeheimnisse aus und begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie
31untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die 30untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die
@@ -34,19 +33,19 @@ sind von den Telekommunikationsunternehmen zu tragen. Dies wird
34Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen 33Preiserhöhungen nach sich ziehen, zur Einstellung von Angeboten führen
35und mittelbar auch die Verbraucher belasten. 34und mittelbar auch die Verbraucher belasten.
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37Untersuchungen zeigen, dass bereits die gegenwärtig verfügbaren 36Untersuchungen zeigen, daß bereits die gegenwärtig verfügbaren
38Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von 37Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von
39Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, dass eine 38Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, daß eine
40Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen 39Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde. Dagegen
41würde sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger 40würde sie Millionen von Euro kosten, die Privatsphäre Unschuldiger
42gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in 41gefährden, vertrauliche Kommunikation beeinträchtigen und den Weg in
43eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die 42eine immer weiter reichende Massenansammlung von Informationen über die
44gesamte Bevölkerung ebnen. 43gesamte Bevölkerung ebnen.
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46Rechtsexperten erwarten, dass das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht 45Rechtsexperten erwarten, daß das Bundesverfassungsgericht eine Pflicht
47zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für 46zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten für
48verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, dass die 47verfassungswidrig erklären wird. Außerdem wird erwartet, daß die
49EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäische 48EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen
50Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die 49Gerichtshof keinen Bestand haben wird. Die Richtlinie verstößt gegen die
51im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender 50im Europarecht verankerten Grundrechte und ist in vertragsverletzender
52Weise zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie 51Weise zustande gekommen. Irland hat bereits Klage gegen die Richtlinie
@@ -90,5 +89,7 @@ Unterzeichner:
90- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) 89- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
91- Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) 90- Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ)
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93[Volltext der Stellungnahme als 94[Volltext der Stellungnahme als
94PDF](http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/stellungnahme_vorratsdatenspeicherung.pdf) 95PDF](http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/stellungnahme_vorratsdatenspeicherung.pdf)