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1title: Mitgliederversammlung 2018 1title: Mitgliederversammlung 2018
2date: 2018-03-28 20:35:00 2date: 2018-03-28 20:35:00
3updated: 2018-04-12 17:33:48 3updated: 2018-04-24 18:23:03
4author: julric 4author: julric
5tags: mitgliederversammlung 5tags: mitgliederversammlung
6 6
@@ -102,4 +102,139 @@ die Reisenden sind auch hier angehalten, die günstigste
102nachvollziehbarer Form schriftlich inklusive aller Originalbelege beim 102nachvollziehbarer Form schriftlich inklusive aller Originalbelege beim
103Schatzmeister einzureichen." 103Schatzmeister einzureichen."
104 104
105  105#### Eingegangen 2018-04-21
106
1071\. Erörterung des Ausschlusses von ca. 2000 Mitgliedern per
108Vorstandsbeschluss\
109\
110Gem. Vorstandsbeschluss vom 28.10.2017 sollten ca. 2000 Mitglieder wegen
111Nichtzahlung ihrer Beiträge ausgeschlossen werden. Zwar räumt die
112Satzung dem Vorstand mit §5 hierzu grundsätzlich die Möglichkeit ein.
113Allerdings steht §6 2. der Satzung der Anwendung dieser Regelung auf
114säumige Mitglieder entgegen:  "Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung
115der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.“ Mit Wegfall der Aufnahmegebühr in
116Beitragsordnung kommt auch ein Ausschluss wegen Nichtzahlung der
117Aufnahmegebühr in Betracht. Gem. §5 2. unserer Satzung ist es möglich
118die Mitgliederversammlung gegen den Ausschluss von 2000 Mitgliedern
119durch den Vorstand anzurufen.\
120\
121Der Vorstand möge daher seinen Beschluss der Mitgliederversammlung zur
122Entscheidung vorlegen:\
123\
124Die Mitgliederversammlung möge für jedes auszuschließende Mitglied
125entscheiden, ob der Ausschluss bestätigt wird („ja“) oder verworfen wird
126(„nein“).\
127\
128\
1292. Stellungnahme zum Ausschluss von Tobias Anton aus dem CCCB e.V.\
130\
131Am 20.08.2017 schloss der Vorstand des CCCB e.V. Tobias Anton aus. Die
132Mitgliederversammlung des CCCB e.V. bestätigte den Ausschluss am
13308.10.2017 mit 18 Stimmen. Hiergegen beantragte Tobias Anton
134gerichtliche Entscheidung, da er den Ausschluss für unbegründet hält. Er
135ist der Auffassung, dass der Ausschluss auch nicht den Kriterien
136entspricht, die der CCC e.V. an einen Ausschluss stellen würde. Der
137Vorstand des CCC e.V. hat Tobias bestätigt, dass sein Ausschluss aus dem
138Berliner Erfa keine Auswirkungen auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V.
139hat.\
140\
141Laut den Statuten des CCC e.V. sind die Erfas jedoch die "lokalen
142Niederlassungen“ des CCC e.V. Der CCC Berlin e.V. vertritt daher als
143Erfa-Kreis die regionalen Interessen des CCC e.V.. Nach Auffassung des
144Antragstellers muss ich ein Erfa auch zu den Werten und Grundsätzen des
145CCC e.V. bekennen. Dies betrifft insbesondere auch die Regelungen zum
146Ausschluss eines Mitglieds. Der Antragsteller ist der Meinung, dass ein
147Erfa, der ein Mitglied aus Gründen ausschließt, die im CCC e.V. keinen
148Vereinsausschluss begründen würden, das Ansehen des CCC e.V. schädigt.\
149\
150Im Vorfeld der Mitgliederversammlung wurde dem Vorstand des CCC e.V.
151daher Einblick in die Korrenzpondenz zwischen Antragsteller und CCCB
152e.V. gewährt und der Vorstand um eine Stellungnahme gebeten. Er folgte
153dem Beschluss des CCCB e.V. nicht, wollte jedoch auch keine
154Stellungnahme in diesem Sinne abgeben. Die Mitgliederversammlung möge
155das nachholen.\
156\
157Sie möge:\
1582.1. feststellen, dass Tobias Anton nicht aus dem CCC e.V.
159ausgeschlossen ist und\
1602.2. dem CCCB e.V. empfehlen den Ausschluss von Tobias Anton rückgängig
161zu machen.\
162\
163\
1643. Beschränkung der Vertretungsmacht von Prokuristen der CCCV im
165Innenverhältnis\
166\
167An Silvester kam es in den Räumlichkeiten der Messe Leipzig zum
168Ausschluss von Tobias Anton als Helfer. Zuvor war ein öffentlicher
169Aufruf über events.ccc.de und über den Twitter-Account \@c3logistic zur
170Hilfe beim Abbau des Congress erfolgt. Tobias Anton und ein weiteres
171Mitglied aus Chaosdorf folgten dieser Einladung. Sie halfen tagsüber
172beim Abbau mit, es kam dabei zu keinen Auseinandersetzungen. Als
173Christian Carstensen gegen Abend des 31.12.2017 eintraf, verwies er
174Tobias Anton des Hauses. Als Begründung führte C. einer laufende
175juristische Auseinandersetzung zwischen dem CCCB und Tobias Anton an.
176Andere Gründe wurden von C. hierfür nicht genannt. Vor Ort hatte es
177sonst keine Konflikte gegeben. Der Vorstand des CCC e.V. hatte Tobias
178Anton auch zuvor per Mail bestätigt, dass die Auseinandersetzung in
179Berlin auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V. keine Auswirkungen haben
180würde.\
181\
182Dieses Ereignis lässt vermuten, dass sich C. in Ausübung seiner
183Vertretungsfunktionen für den CCC e.V. von persönlichen Motiven leiten
184ließ. In Wahrnehmung seiner Funktion als Prokurist für die CCCV sollten
185seine persönlichen Motive keine Rolle spielen. Es ist davon auszugehen,
186dass seine Entscheidung von einer privaten Meinung beeinflusst war.\
187\
188Die Mitgliederversammlung möge daher diesen Fall diskutieren und eine
189Regelung finden, die ehrenamtliche Helfer und Mitglieder zukünftig
190wirksam vor willkürlicher Ausgrenzung durch Funktionsträger des CCC e.V.
191schützt.\
192\
193\
1944. Abschaffung der Bürgenregelung für intern\@lists.ccc.de\
195\
196Die Mailingliste intern\@lists.ccc.de wird u.a. verwendet um\
197- Vereinsversammlungen anzukündigen,\
198- die Ergebnisse von Versammlungen vereinsintern bekannt zu machen\
199- Meinungsbilder über Stellungnahmen des CCC in der Öffentlichkeit
200einzuholen\
201- Änderungen der Zugangsdaten zu den Wikis doku.ccc.de und orga.cccv.de
202mitzuteilen.\
203\
204Der Willensbildungsprozesses im Verein findet also wesentlich auch über
205diese Mailingliste statt.\
206\
207Zugangsvoraussetzung für die Mailingliste ist lt. Aussage von Michael
208Hirdes entweder die bestehende Mitgliedschaft in einem Erfa, oder die
209Bestätigung durch zwei sog. „Bürgen“, die bereits auf der Mailingliste
210sind. Auch Nichtmitglieder können auf diese Weise Zugang zur
211Mailingliste erhalten.\
212\
213Es wird beantragt:\
214\
215Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass das Erfordernis für
216zwei Bürgen für Vereinsmitglieder abgeschafft wird. Die
217Mitgliederversammlung möge feststellen, dass jedes Vereinsmitglied
218grundsätzlich Anspruch auf Teilnahme an internen Veranstaltungen und
219Versammlungen, sowie auf die Teilnahme an den für deren Organisation
220verwendeten Mailinglisten hat.\
221\
222Begründung:\
223Die bestehende Regelung kann nicht gewährleisten, dass alle Mitglieder
224des CCC e.V. am Willensbildungsprozess im Verein teilnehmen können.
225Angesichts der Bedeutung der Mailingliste für den Willensbildungsprozess
226erscheint es ungerechtfertigt, dass ein Mitglied, über seine bloße
227Mitgliedschaft hinaus, weitere Voraussetzungen erfüllen muss dort
228mitlesen zu dürfen. Für Mitglieder, die die Informationen der Liste
229nicht erhalten, ist die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen nicht
230sichergestellt, , da sie beispielsweise über das Stattfinden bestimmter
231Veranstatlungen nicht informiert werden.\
232\
233Auch wenn eine Abgrenzung zwischen aktiven Vereinsmitgliedern und der
234Öffentlichkeit durchaus erwünscht ist, und die Bürgenregelung diesem
235Ziel auch Rechnung trägt, benachteiligt sie u.U. Mitglieder des CCC
236e.V., die keinem Erfa angehören. Nichtmitglieder, die einem Erfa
237angehören oder das Vertrauen der dortigen Verantwortlichen genießen,
238werden demgegenüber bevorzugt. Nach fachkundiger Einschätzung verstößt
239ein teilweiser Ausschluss von Mitgliedern gegen die Treuepflicht gem.
240§242 BGB.