From 344218b12989b4a9c64ce7fb82a384e3b272e2a7 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: admin Date: Fri, 13 Apr 2012 09:16:00 +0000 Subject: committing asset --- files/neufassung-satzung.html | 510 ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 510 insertions(+) create mode 100644 files/neufassung-satzung.html (limited to 'files') diff --git a/files/neufassung-satzung.html b/files/neufassung-satzung.html new file mode 100644 index 00000000..34e456bb --- /dev/null +++ b/files/neufassung-satzung.html @@ -0,0 +1,510 @@ + + + + + +Neufassung der Satzung des Chaos Computer Club + + + + + + + + + + + + + + + +

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Neufassung der Satzung des Chaos Computer Club

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17. November 2002

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+Präambel +

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+Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr + denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und + Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und + für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern + das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander. + +

+Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert eines neues + Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation. Der Chaos Computer + Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen, unabhängig von Alter, + Geschlecht und [alt: Rasse neu: Abstammung] sowie gesellschaftlicher Stellung, + die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und mit den + Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das einzelne + Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert. + +

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+§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr +

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    +
  1. Der Verein führt den Namen "`Chaos Computer Club"'. Der Verein wird in + das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz "`e.V."' ergänzt. Der + Verein hat seinen Sitz in Hamburg. +
  2. +
  3. [alt: Das Geschäftsjahr beginnt am 1. März jeden + Kalenderjahres. neu: Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.] + +
  4. +
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+§2 Zweck und Gemeinnützigkeit +

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    +
  1. Der Club fördert und unterstützt Vorhaben der Bildung und Volksbildung + in Hinsicht neuer technischer Entwicklungen, sowie Kunst und Kultur im Sinne + der Präambel oder führt diese durch. Der Vereinszweck soll unter anderem + durch folgende Mittel erreicht werden: + +

    + +

      +
    1. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen. +
    2. +
    3. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, + Treffen sowie [alt: Telefonkonferenzen neu: Konferenzen]. +
    4. +
    5. Herausgabe der Zeitschrift "`Die Datenschleuder"'. +
    6. +
    7. Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien. +
    8. +
    9. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise. +
    10. +
    11. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung + vorgesehenen Kontrollorganen. +
    12. +
    13. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie. +
    14. +
    15. Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen Fragen + im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder. +
    16. +
    17. [neu: Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Clubs vereinbar sind.] +
    18. +
    19. [neu: Veranstaltungen und Projekte, die sich speziell an Jugendliche richten.] + +
    20. +
    + +

    +

  2. +
  3. Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke + im Sinne des Abschnitts "`steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung + [neu: 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung]; er dient + ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der + Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig und + verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des + Clubs werden ausschließlich und unmittelbar zu den satzungsgemäßen Zwecken + verwendet. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des + Clubs. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Clubs fremd sind oder + durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. + +
  4. +
+ +

+ +

+§3 Mitgliedschaft +

+ +

+ +

    +
  1. [alt: Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische + Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähige Vereine sowie Anstalten + und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. neu: Ordentliche Clubmitglieder + können natürliche Personen werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des + gesetzlichen Vertreters erforderlich.] +
  2. +
  3. Die Beitrittserklärung erfolgt [alt: schriftlich oder + fernschriftlich neu: in Textform] gegenüber dem Vorstand. Über die Annahme der + Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit + der Annahme der Beitrittserklärung [neu: und der Zahlung der Aufnahmegebühr]. +
  4. +
  5. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch [alt: Tod von + natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen + Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen sowie Anstalten + und Körperschaften des öffentlichen Rechts neu: den Tod] oder durch Ausschluss; + die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt. +
  6. +
  7. Der Austritt wird durch [alt: schriftliche + Willenserklärung neu: Willenserklärung in Textform] gegenüber dem Vorstand + vollzogen. +
  8. +
  9. Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere + Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke + erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle + Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit. + +
  10. +
+ +

+ +

+§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder +

+ +

+ +

    +
  1. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch + zu nehmen. +
  2. +
  3. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des Clubs + zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten + Beiträge zu zahlen. + +
  4. +
+ +

+ +

+§5 Ausschluss eines Mitglieds +

+ +

+ +

    +
  1. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen + werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen + Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger + Grund [alt: vorliegt. neu: vorliegt, wie beispielsweise die werbliche Nutzung + der Mitgliedschaft.] Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den + Beschluss in [alt: schriftlicher Form neu: Textform] unter Angabe von Gründen + mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. +
  2. +
  3. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der + Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung + ruht die Mitgliedschaft. + +
  4. +
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+ +

+§6 Beitrag +

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+ +

    +
  1. Der Club erhebt einen Aufnahme- und + [alt: Jahresbeitrag neu: Mitgliedsbeitrag]. Er ist bei der Aufnahme + [alt: und für das Geschäftsjahr im ersten Quartal des Jahres neu: bzw.] im + Voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, die von der + Mitgliederversammlung beschlossen wird. [neu: Im Falle nicht fristgerechter + Entrichtung der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.] +
  2. +
  3. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch + Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag + festgesetzt werden. +
  4. +
  5. [neu: Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft zu gewerblichen Zwecken + nutzen, haben einen erhöhten Beitragssatz zu entrichten über den der + Vorstand im Einzelfall auf Antrag entscheidet.] + +
  6. +
+ +

+ +

+§7 Organe des Clubs +

+ +

+Die Organe des Clubs sind: + +

+ +

    +
  1. die Mitgliederversammlung +
  2. +
  3. der Vorstand +
  4. +
  5. [neu: der Erfa-Beirat] + +
  6. +
+ +

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+§8 Mitgliederversammlung +

+ +

+ +

    +
  1. Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer + Beschlussfassung unterliegen: + +
      +
    1. die Genehmigung des Finanzberichtes, +
    2. +
    3. die Entlastung des Vorstandes, +
    4. +
    5. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder, +
    6. +
    7. die Bestellung von Finanzprüfern, +
    8. +
    9. [neu: die] Satzungsänderungen, +
    10. +
    11. die Genehmigung der Beitragsordnung, +
    12. +
    13. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und + [alt: Auslagen. neu: Auslagen,] +
    14. +
    15. [neu: die] Anträge des Vorstandes und der Mitglieder, +
    16. +
    17. die Ernennung von Ehrenmitgliedern, +
    18. +
    19. die Auflösung des Clubs. + +
    20. +
    + +

    +

  2. +
  3. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. + Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes + abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern, oder wenn + mindestens zehn Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich + beantragen. [alt: Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich + oder fernschriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei + Wochen. neu: Die Einberufung der Mitgliedervollversammlung erfolgt in Textform + durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Zur Wahrung + der Frist reicht die Aufgabe der Einladung zur Post an die letzte bekannte + Anschrift oder die Versendung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse.] +
    +Hierbei sind die Tagesordnung bekannt zugeben und ihr die nötigen + Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens + [alt: drei neu: zehn] Tage vor der Mitgliederversammlung bei der + Geschäftsstelle [neu: in Textform] einzureichen. Über die Behandlung von + Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. +
  4. +
  5. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens + [alt: fünfzehn neu: fünf] Prozent aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse + sind jedoch gültig, wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung + nicht angezweifelt worden ist. [neu: Ist die Mitgliederversammlung aufgrund + mangelnder Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende + ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der Teilnehmerzahl + beschlussfähig.] +
  6. +
  7. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs + bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden + [neu: stimmberechtigten] Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die + einfache Mehrheit. +
  8. +
  9. Jedes [alt: Mitglied neu: Mitglied, welches mit den Beiträgen nicht im Rückstand + ist,] hat eine Stimme. [alt: Juristische Personen haben einen + Stimmberechtigten schriftlich zu bestellen. neu: --] [neu: Stimmen können nicht + übertragen werden.] +
  10. +
  11. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse + der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom + Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen [alt: ist; + das neu: ist. Das] Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf + der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. + +
  12. +
+ +

+ +

+§9 Vorstand +

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+ +

    +
  1. Der Vorstand besteht aus [alt: sieben neu: fünf] Mitgliedern: + +
      +
    1. dem Vorsitzenden, +
    2. +
    3. zwei stellvertretenden Vorsitzenden, +
    4. +
    5. dem [alt: Schatzmeister, neu: Schatzmeister und] +
    6. +
    7. [alt: zwei Beisitzern und 5. neu: --] dem Erfa-Repräsentanten. + +
    8. +
    +
  2. +
  3. Vorstand im Sinne des §26, Abs. 2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. + Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über 2000 EURO, Einstellung und + Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, + Aufnahme von Krediten, Gründung, Erwerb und Veräußerung von Gesellschaften + und Geschäftsanteilen von Gesellschaften zur Verwirklichung der + satzungsgemäßen Ziele; bei denen der Verein durch mindestens + [alt: fünf neu: drei] Vorstandsmitglieder vertreten wird. +
  4. +
  5. Sind [alt: mehr als zwei neu: zwei oder mehr] Vorstandsmitglieder + dauernd an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich + Nachwahlen anzuberaumen. +
  6. +
  7. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederwahl + ist zulässig. Damit auch nach Ablauf der Amtsdauer eine ordnungsgemäße + gesetzliche Vertretung gesichert ist, bleibt der Vorstand bis zur Neuwahl im + Amt. +
  8. +
  9. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Club angestellten + Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. +
  10. +
  11. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das + Vermögen des Clubs. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche + Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er + unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige + Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Clubs zur + Prüfung zur Verfügung. +
  12. +
  13. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie + haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der + Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von + Reisekosten und Auslagen. +
  14. +
  15. Der Vorstand kann [alt: einen "`Wissenschaftlichen + Beirat"' neu: "`Fachliche Beiräte"' oder "`Wissenschaftliche Beiräte"'] + einrichten, [alt: der neu: die] für den Club beratend und unterstützend tätig + [alt: wird neu: werden]; in [alt: den Beirat neu: die Beiräte] können auch + Nicht-Mitglieder berufen werden. +
  16. +
  17. [neu: Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der + Mitgliederversammlung zu genehmigen ist.] + +
  18. +
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+§10 Finanzprüfer +

+ +

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    +
  1. Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung + [neu: zwei] Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung [alt: erstatten + sie dem Vorstand Kenntnis neu: informieren sie den Vorstand] von ihrem + Prüfungsergebnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. +
  2. +
  3. Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. + +
  4. +
+ +

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+§11 Erfa-Organisation +

+ +

+ +

    +
  1. Der Club bildet zur Durchführung seiner Aufgaben regionale + Erfahrungsaustauschkreise (Erfa-Kreise). Sie bestimmen ihre + Organisationsstruktur selbst. +
  2. +
  3. Aufgabe der Erfa-Kreise ist ferner, + +
      +
    1. die Entscheidungsfindung im Club zu fördern und vorzubereiten, +
    2. +
    3. Mitglieder für den Club zu [alt: werben. neu: werben,] +
    4. +
    5. [neu: die Ziele des Clubs lokal umzusetzen.] + +
    6. +
    +
  4. +
  5. Beabsichtigt ein Erfa-Kreis, bestimmte Themen oder Aktivitäten mit + überregionalem Bezug an die Öffentlichkeit zu tragen, ist dies vorher mit + dem Vorstand des Clubs abzustimmen. +
  6. +
  7. Jeder Erfa-Kreis bestimmt einen Erfa-Kreis-Vertreter. Die Erfa-Kreise + sollten sich eine Organisationsstruktur geben, die mit dem Erfa-Beirat + abzustimmen ist. + +
  8. +
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+ +

+§12 Erfa-Beirat +

+ +

+ +

    +
  1. [alt: Der Erfa-Beirat besteht aus den Erfa-Vertretern, die + Clubmitglieder sind. neu: Jeder Erfa-Kreis entsendet in den Erfa-Beirat einen + Erfa-Kreis-Vertreter, der Clubmitglied ist. Der Erfa-Repräsentant gehört + dem Erfa-Beirat an.] +
  2. +
  3. Der Erfa-Beirat schlägt der Mitgliederversammlung aus seiner Mitte den + Erfa-Repräsentanten zur Wahl in den Vorstand vor. +
  4. +
  5. Der Erfa-Beirat wirkt bei der Führung der Club-Geschäfte beratend und + unterstützend mit. Er hat dabei insbesondere die Aufgabe, die Belange der + Erfa-Kreise zu vertreten. +
  6. +
  7. [neu: Der Erfa-Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der + Mitgliederversammlung zu genehmigen ist.] +
  8. +
  9. [neu: Der Erfa-Beirat kann Erfa-Kreise aufnehmen oder ausschließen, soweit + der Vorstand keinen Widerspruch erhebt. Bei Unstimmigkeiten entscheidet die + Mitgliederversammlung.] +
  10. +
  11. [neu: Der Erfa-Beirat kann gegenüber dem Erfa-Repräsentanten + weisungsberechtigt werden. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung des + Erfa-Beirats.] + +
  12. +
+ +

+ +

+§13 Auflösung des Clubs +

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+Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das + Clubvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende + Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte + Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung. + + + -- cgit v1.2.3