From 4e08f18a8ccbc6e0a19a0c0362296ab0134e6722 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: bine Date: Mon, 8 Mar 2010 17:24:52 +0000 Subject: committing page revision 4 --- pages/satzung.md | 144 ++++++++++++++++++++++++++++++++----------------------- 1 file changed, 83 insertions(+), 61 deletions(-) (limited to 'pages') diff --git a/pages/satzung.md b/pages/satzung.md index c30048b5..9483ff66 100644 --- a/pages/satzung.md +++ b/pages/satzung.md @@ -1,29 +1,38 @@ title: Satzung des CCC e.V. -date: 2009-03-02 22:09:13 -updated: 2009-09-17 12:43:07 +date: 2009-03-02 22:09:00 +updated: 2010-03-08 17:24:52 author: admin tags: club, satzung -Neufassung der Satzung des CCC e.V. vom 14.11.2006 (Unter Vorbehalt der Eintragung im Amtsregister) - - - - [Präambel](#pre) -- [§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr](#paragraph1) -- [§2 Zweck und Gemeinnützigkeit](#paragraph2) -- [§3 Mitgliedschaft](#paragraph3) -- [§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder](#paragraph4) -- [§5 Ausschluss eines Mitglieds](#paragraph5) -- [§6 Beitrag](#paragraph6) -- [§7 Organe des Clubs](#paragraph7) -- [§8 Mitgliederversammlung](#paragraph8) -- [§9 Vorstand](#paragraph9) -- [§10 Finanzprüfer](#paragraph10) -- [§11 Erfa-Organisation](#paragraph11) -- [§12 Erfa-Beirat](#paragraph12) -- [§13 Auflösung des Clubs](#paragraph13) - -## Präambel []{#pre} +- [§1 Name, Sitz, + Geschäftsjahr](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph1) +- [§2 Zweck und + Gemeinnützigkeit](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph2) +- [§3 + Mitgliedschaft](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph3) +- [§4 Rechte und Pflichten der + Mitglieder](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph4) +- [§5 Ausschluss eines + Mitglieds](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph5) +- [§6 + Beitrag](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph6) +- [§7 Organe des + Clubs](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph7) +- [§8 + Mitgliederversammlung](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph8) +- [§9 + Vorstand](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph9) +- [§10 + Finanzprüfer](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph10) +- [§11 + Erfa-Organisation](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph11) +- [§12 + Erfa-Beirat](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph12) +- [§13 Auflösung des + Clubs](http://dasalte.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph13) + +## Präambel Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung @@ -41,7 +50,7 @@ und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert. -## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr []{#paragraph1} +## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1\. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club". Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz "e.V." ergänzt. @@ -49,18 +58,18 @@ Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 2\. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. -## §2 Zweck und Gemeinnützigkeit []{#paragraph2} +## §2 Zweck und Gemeinnützigkeit 1\. Der Club fördert und unterstützt Vorhaben der Bildung und Volksbildung in Hinsicht neuer technischer Entwicklungen, sowie Kunst und Kultur im Sinne der Präambel oder führt diese durch. Der Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden: -- 1\. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen. +- 1\. Regelmäßige Öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen. - 2\. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, Treffen sowie Konferenzen. - 3\. Herausgabe der Zeitschrift "Die Datenschleuder". -- 4\. öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien. +- 4\. Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien. - 5\. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise. - 6\. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung vorgesehenen Kontrollorganen. @@ -84,7 +93,7 @@ Zuwendung aus den Mitteln des Clubs. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zwecke des Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. -## §3 Mitgliedschaft []{#paragraph3} +## §3 Mitgliedschaft 1\. Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähige Vereine sowie @@ -93,7 +102,7 @@ Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. 2\. Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand. -über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die +Über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung und der Zahlung der Aufnahmegebühr. @@ -113,7 +122,7 @@ Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit. -## §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder []{#paragraph4} +## §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 1\. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu nehmen. @@ -122,7 +131,7 @@ zu nehmen. Clubs zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die festgesetzten Beiträge zu zahlen. -## §5 Ausschluss eines Mitglieds []{#paragraph5} +## §5 Ausschluss eines Mitglieds 1\. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen @@ -135,7 +144,7 @@ und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. -## §6 Beitrag []{#paragraph6} +## §6 Beitrag 1\. Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme bzw. im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine @@ -147,7 +156,7 @@ Mitgliedschaft. Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag festgesetzt werden. -## §7 Organe des Clubs []{#paragraph7} +## §7 Organe des Clubs Die Organe des Clubs sind: @@ -155,7 +164,7 @@ Die Organe des Clubs sind: - 2\. der Vorstand - 3\. der Erfa-Beirat -## §8 Mitgliederversammlung []{#paragraph8} +## §8 Mitgliederversammlung 1\. Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen: @@ -184,7 +193,7 @@ bekannte E-Mail-Adresse. Hierbei sind die Tagesordnung bekannt zugeben und ihr die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung bei der -Geschäftsstelle in Textform einzureichen. über die Behandlung von +Geschäftsstelle in Textform einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. 3\. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf @@ -204,7 +213,7 @@ die einfache Mehrheit. hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten schriftlich zu bestellen. Stimmen können nicht übertragen werden. -6\. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. über die +6\. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der @@ -225,7 +234,7 @@ beiden Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter Stimmengleichheit entscheidet das Los. -## §9 Vorstand []{#paragraph9} +## §9 Vorstand 1\. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern: @@ -272,7 +281,7 @@ werden; in die Beiräte können auch Nicht-Mitglieder berufen werden. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. -## §10 Finanzprüfer []{#paragraph10} +## §10 Finanzprüfer 1\. Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung @@ -281,46 +290,59 @@ der Mitgliederversammlung Bericht. 2\. Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. -## §11 Erfa-Organisation []{#paragraph11} +3\. Die Finanzprüfer sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben +Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der +Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung +von Reisekosten und Auslagen. + +## §11 Erfa-Organisation -1\. Der Club bildet zur Durchführung seiner Aufgaben regionale -Erfahrungsaustauschkreise (Erfa-Kreise). Sie bestimmen ihre -Organisationsstruktur selbst. +1\. Der Chaos Computer Club bildet mit seinen Mitgliedern zur +Durchführung seiner Aufgaben regionale Erfahrungsaustauschkreise +(Erfa-Kreise), die als eingetragene Vereine oder bei nicht in +Deutschland ansässigen Erfa-Kreisen als eine in ihrem Staat +entsprechende juristische Person organisiert sind. 2\. Aufgabe der Erfa-Kreise ist ferner, -- 1\. die Entscheidungsfindung im Club zu fördern und vorzubereiten, -- 2\. Mitglieder für den Club zu werben, -- 3\. die Ziele des Clubs lokal umzusetzen. +- 1\. die Entscheidungsfindung im Chaos Computer Club zu fördern und + vorzubereiten, +- 2\. Mitglieder für den Chaos Computer Club zu werben, +- 3\. die Ziele des Chaos Computer Clubs lokal umzusetzen. 3\. Beabsichtigt ein Erfa-Kreis, bestimmte Themen oder Aktivitäten mit -überregionalem Bezug an die öffentlichkeit zu tragen, ist dies vorher -mit dem Vorstand des Clubs abzustimmen. +überregionalem Bezug an die Öffentlichkeit zu tragen, ist dies vorher +mit dem Vorstand des Chaos Computer Clubs abzustimmen. -4\. Jeder Erfa-Kreis bestimmt einen Erfa-Kreis-Vertreter. Die -Erfa-Kreise sollten sich eine Organisationsstruktur geben, die mit dem -Erfa-Beirat abzustimmen ist. +4\. Jeder Erfa-Kreis bestimmt eine natürliche Person aus seinen +Mitgliedern als Erfa-Kreis-Vertreter. -## §12 Erfa-Beirat []{#paragraph12} +5\. Über die Zu- und Aberkennung des Erfa-Status entscheidet der +Erfa-Beirat. Der Vorstand hat innerhalb von vier Wochen nach +Kenntnisnahme ein Vetorecht. Bei Ausübung des Vetorechts kann der +Erfa-Beirat die Mitgliederversammlung um eine Entscheidung anrufen. In +Ausnahmefällen kann der Vorstand ohne vorherige Beteiligung des +Erfa-Beirates den Erfa-Status aberkennen. die Aberkennung ist gegenüber +dem Erfa-Beirat zu begründen. Der Erfa-Beirat kann gegen die Aberkennung +die Mitgliederversammlung anrufen, dies jedoch ohne aufschiebende +Wirkung. -1\. Der Erfa-Beirat besteht aus den Erfa-Vertretern, die Clubmitglieder -sind. +## §12 Erfa-Beirat -2\. Der Erfa-Beirat schlägt der Mitgliederversammlung aus seiner Mitte -den Erfa-Repräsentanten zur Wahl in den Vorstand vor. +1\. Der Erfa-Beirat besteht aus den Erfa-Kreis-Vertretern, die +Clubmitglieder sind, und dem Erfa-Repräsentanten. -3\. Der Erfa-Beirat wirkt bei der Führung der Club-Geschäfte beratend -und unterstützend mit. Er hat dabei insbesondere die Aufgabe, die -Belange der Erfa-Kreise zu vertreten. +2\. Der Erfa-Beirat bestimmt den oder die Kandidaten zur Wahl für das +Amt des Erfa-Repräsentanten. + +3\. Der Erfa-Beirat wirkt bei der Führung der Geschäfte des Chaos +Computer Clubs beratend und unterstützend mit. Er hat dabei insbesondere +die Aufgabe, die Belange der Erfa-Kreise zu vertreten. 4\. Der Erfa-Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. -5\. Der Erfa-Beirat kann Erfa-Kreise aufnehmen oder ausschließen, soweit -der Vorstand keinen Widerspruch erhebt. Bei Unstimmigkeiten entscheidet -die Mitgliederversammlung. - -## §13 Auflösung des Clubs []{#paragraph13} +## §13 Auflösung des Clubs Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Clubvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende -- cgit v1.2.3