From a94eb018f0f4bcf282bdc6b47e8bc2bf422da221 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: admin Date: Sun, 8 Nov 2009 20:21:34 +0000 Subject: committing page revision 13 --- ...tz-auf-der-demo-freiheit-statt-angst-v-12-09.md | 377 +-------------------- 1 file changed, 3 insertions(+), 374 deletions(-) (limited to 'updates/2009') diff --git a/updates/2009/update-zum-polizeieinsatz-auf-der-demo-freiheit-statt-angst-v-12-09.md b/updates/2009/update-zum-polizeieinsatz-auf-der-demo-freiheit-statt-angst-v-12-09.md index ed65b87d..d0e8fe5a 100644 --- a/updates/2009/update-zum-polizeieinsatz-auf-der-demo-freiheit-statt-angst-v-12-09.md +++ b/updates/2009/update-zum-polizeieinsatz-auf-der-demo-freiheit-statt-angst-v-12-09.md @@ -1,6 +1,6 @@ title: Polizeieinsatz auf der Demo "Freiheit statt Angst" date: 2009-11-07 07:32:00 -updated: 2009-11-07 13:45:43 +updated: 2009-11-08 20:21:34 author: admin tags: update, pressemitteilung, überwachung, kennzeichnungspflicht, polizeigewalt, demonstration, freiheit statt angst, polizeivideo, video @@ -21,381 +21,10 @@ Polizeikameras sind in den Videos daran zu erkennen, daß sie bei den gewalttätigen Ausschreitungen der Polizisten systematisch vom Geschehen weggedreht werden. -Warum wir dieses Material der Öffentlichkeit zugänglich machen - -Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der -Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im -Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei -schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren -sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, -verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten. - -Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von -Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht -auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann -zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom -Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden -Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten -beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert -hatte, seine Dienstnummer anzugeben. - -Die Polizei behauptet hernach, über diesen Angriff kein Videomaterial zu -besitzen. Die von der Polizei vorgelegten Bänder belegen, daß die -Videobeamten regelrecht die Kameras von der Gewalthandlung weggehalten -haben. Sie sind am Ort, aber fokusieren die Kameras weg vom Geschehen. -Auf diese Weise bleibt die Straftat selbst polizeilicherseits ungefilmt. -Gefilmt wurde aber das Vorgeschehen, das mittäterschaftliche -Zusammenwirken mindestens der beiden Polizeibeamten als "Schläger" und -"Reißer" wird dadurch belegt. - -Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren -Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv. -Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache -Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die -Unverhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen -des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie -erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem -kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer -Rechtsradikaler. - -Wir haben uns entschlossen, die Bilder so zu zeigen, wie sie sind. Wir -sehen keinen Anlaß, die Gesichter der Beteiligten unkenntlich zu machen. -Täter und Opfer, Polizeibeamte wie Demonstranten sind öffentlich -aufgetreten. - -Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer -wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten -zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf -strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten -geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer -polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft -davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger. -Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß -belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren -Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde -selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das -Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert. Die -Öffentlichkeit hat daher einen Anspruch darauf, die Bilder offen und -unverändert sehen zu dürfen. - -Die Polizisten müssen in Zukunft gekennzeichnet werden, das -Entdeckungsrisiko für Beamte, die Gewalthandlungen begehen, muß erhöht -werden. Das Risiko für Bürger, die solche Gewalthandlungen sehen und zur -Anzeige bringen wollen, muß verringert werden. Allein die Frage nach -einer Dienstnummer kann, wie der Fall zeigt, dazu führen, daß der -Fragende zusammengeschlagen wird. - -Die Polizisten müssen in einer Weise ausgebildet werden, daß sie -gewaltvermeidend in Konflikte am Rande von Demonstrationen -gehen. Schließlich muß den Polizisten das "Feindbild Demonstrant" -genommen werden. Es handelte sich bei der Demonstration um eine -Bürgerrechtsdemonstration. - -Das Gewaltopfer des Angriffs hat dem Berliner Polizeipräsidenten nunmehr -erfolgreich folgende Äußerungen untersagt: - -Presseerklärung vom 13.10.2009 (Sonntag, 14 Uhr) - -"*Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es -seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen -Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, -störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm -schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt -ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem -nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein -Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu -befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt -verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der -37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam -zur Behandlung in ein Krankenhaus."* - -Erklärung des Polizeipräsidenten im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses -von Berlin am 21.9.2009: - -"*Bei der Demonstration habe es einen aus circa 7.000 Teilnehmern -bestehenden antikapitalistischen Block mit eigenem Lautsprecherwagen -gegeben. Aus diesem sei gegen 18 Uhr das Lied "Bullenschweine" -abgespielt worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine -auf die Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf -eine Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet. -Man habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu -überprüfen. Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den -Lautsprecherwagen anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von -circa 50 Personen eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu -stören". Eine vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person -zum Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen -versucht, den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei -auch ein 37-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er -habe sein Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann -habe mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte -weiter die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der -Festnahme erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der -Festnahme und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich -hier nichts sagen". Er wolle erst den Abschluß der Beweisaufnahme durch -die Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten, -sagte Glietsch, daß von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt -aufgenommene Videomaterial sei als Beweismittel zum Verfahren genommen -worden. Es liefere in dem Fall aber keine zusätzlichen Erkenntnisse.* - -Handelnde Personen: - -- "Gewaltopfer" ist Fahrradfahrer mit blauem Hemd. -- "U." ist Person, die mit blutender Nase durch das Bild läuft. -- "Reißer" ist Polizeibeamter, der das Gewaltopfer "festnimmt",  indem - er ihn am Hemd zieht und in Richtung "Schläger"  wirft. -- "Schläger" ist Polizeibeamter, der Gewaltopfer vor sich her treibt, - von Gewaltopfer nach Dienstnummer gefragt wird, von Gewaltopfer - abläßt, sich zurückzieht, und den ersten Schlag ins Gesicht des - Gewaltopfers setzt und drei weitere Schläge gegen Kopf des U. -- "Platzverweiser" ist der Polizeibeamte, der Gewaltopfer vor dem - Reißen des "Reißers" von der Straße weist. -   -Wir dokumentieren das Kartell der Verschleierungen, Verdunkelungen und -falschen Verdächtigungen, die in der Polizei anschließend, nach -Bekanntwerden des Hauptvideos am 12. September 2009 gesponnen wurden. - -In einer Strafanzeige der Polizei gegen das Gewaltopfer und die -ebenfalls durch die Schläger verletzte Person U. vom 12. September 2009 -heißt es: "*\[...\] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche -Personen aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine -Gefangenenbefreiung konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten mittels -körperlicher Gewalt verhindert werden. Die Polizeikräfte wurden während -der Maßnahmen immer wieder von linksextremen Demonstrationsteilnehmern -bedrängt und behindert."* - -Es gab, das beweisen bereits die Bilder, in Wahrheit gar keine -"Festnahme": Wann hat der "Reißer" dem Gewaltopfer die Festnahme -erklärt? Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im -Deutschland des Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren -am T-Shirt? Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines -"Schlägers"? - -Aussagen zu angeblichen Straftaten des Gewaltopfers - -Das Gewaltopfer ist 1,60 m groß und wiegt 60 kg. Er ist nicht als -Straßenkämpfer oder in irgendeiner Kampfsportart ausgebildet. - -Die Anzeige gegen das Gewaltopfer wegen Widerstands gegen die -Staatsgewalt erfolgte auf der Grundlage der Angaben der wegen diverser -(gefährlicher) Körperverletzungen selbst unter Tatverdacht stehenden -Beamten, dem "Reißer" und dem "Schläger". - -Das Video ist am 12.9.2009 (Sonnabend) gegen 22 Uhr im Netz aufgetaucht -und hat nahezu sofort für großes Aufsehen wegen der sichtbaren -Polizeigewalt gesorgt. - -Der "Schläger" hat seine Zeugenaussage am 12.9.2009 angeblich um 23.06 -Uhr abgesetzt. Der "Reißer" hat seine Aussage am 13.9.2009 um 17.37 Uhr -zu Papier gebracht, ein weiterer Beamter am 13.9.2009 um 19.01 Uhr. Alle -kannten das Hauptvideo und haben dazu passend eine "Vorgeschichte" -gesponnen. - -**Sie wußten nicht, daß es weiteres beweiskräftiges Videomaterial gab** - -a\. In keiner der Vor-Situationen behindert das Gewaltopfer mit einem -Fahrrad Polizeihandlungen oder handelt Weisungen zuwider oder widersetzt -sich Platzverweisen oder begeht gar Widerstandshandlungen. In keiner -dieser Situationen schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine -oder kehrt er zwei Meter zurück usw. - -b\. Widerstandshandlung vor, während und nach der "Festnahme" des -Gewaltopfers: - -Die "Festnahme" des Gewaltopfer ist vollständig dokumentiert. Der -Platzverweiser läßt von ihm ab. Es gibt keinen weiteren Beamten, der ihm -einen Platzverweis ausspricht. "Reißer" und "Schläger" laufen sogar um -ihn herum und räumen zunächst das "Schlagfeld". Nachdem der -Platzverweiser von dem Gewaltopfer abläßt, geht das Gewaltopfer seinen -Weg Richtung Bürgersteig, er wendet sich nicht um, er läuft stetig -Richtung Bürgersteig, weg von der Straße, weg von den Beamten, der -"Reißer" folgt ihm, zerrt an ihm. Das Gewaltopfer wird nicht -angesprochen von dem "Reißer". Der "Reißer" greift ihn ohne jede -Ansprache an, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt -ihn, ohne irgendeine Gelegenheit zu geben, sein Fahrrad zu sichern, nach -vorne, direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht des -Gewaltopfers. Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre -angesichts der Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger" -gar nicht möglich. - -Sodann schlägt der "Schläger" das Gewaltopfer massiv ins Gesicht. Das -Gewaltopfer ist benommen, er wird weiter massiv vom "Reißer" mißhandelt: -Er reißt ihm die Lippe kaputt und schlägt ihn brutal an den Hinterkopf. -Kein Dritter zerrt am Gewaltopfer oder versucht ihn zu befreien, niemand -läuft ihm entgegen, keine Zivilperson umfaßt oder entwindet ihn gar dem -Zugriff der Polizeibeamten. Das Gewaltopfer wehrt sich nicht, er ist gar -nicht in der Lage, irgendetwas gegen den ihm körperlich massiv -überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos und mißhandeltes -Objekt des Gewaltausbruchs der "Reißer" und "Schläger". - -aa. Vorgeschichte: - -Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr in einer -"Zeugenaussage": *"Dabei fiel mir eine männliche Person mit einem -mitgeführten Fahrrad auf. Diese Person setzte immer wieder sein Fahrrad -ein, um dieses blockierend den eingesetzten Polizeikräften vor die Beine -zu schieben. Des weiteren trat er immer wieder zwei Schritte zurück, um -sich dann wieder im "richtigen Moment" den Einsatzkräften in den Weg zu -stellen. Die Personen wurden daraufhin mehrmals von verschiedenen -Beamten aufgefordert, in den von der Polizei zugewiesenen Bereich zu -gehen. Dieser Aufforderung kamen diese Personen zu keinem Zeitpunkt -nach. Nunmehr bedrängte er die eingesetzten Kräfte und forderte -energisch die Herausgabe der Dienstkarten. Aus einsatztaktischen Gründen -war dieses jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin warf der -den Kräften Körperverletzungsdelikte und Strafvereiteilung im Amt vor. -Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautsprecherwagens."* - -Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.2009 um 23.06 Uhr: "*...wurde eine -weibliche Person ... wiedererkannt... Freiheit entzogen .... führte -dazu, daß sich die am Ort befindlichen Personen der linken Szene -aggressiv und lautstark den Kollegen in den Weg stellten, die zuvor die -Freiheitsentziehung getätigt hatten. Die Polizeikräfte wurden daran -gehindert, die Örtlichkeit mit der festgenommenen Person zu verlassen. -... ...erhielt durch .. Z. den Auftrag, gegen diese Störergruppe -Platzverweise auszusprechen ...Hierbei fiel immer wieder eine männliche -Person mit einem Fahrrad auf, welche sich den Kollegen gewollt in den -Weg stellte.. ..Er wurde mehrmals aufgefordert, den Platz in Richtung -Streesemannstraße zu verlassen ... "* - -Dies geschah tatsächlich nur einmal, vom Platzverweiser, und zwar mit -der Aufforderung, sich auf den "Bürgersteig" zu begeben, dem ist das -Gewaltopfer gefolgt. - -Der "Schläger" behauptet weiter: "*Allen Aufforderungen kam er zu keiner -Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach wieder -den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer wieder -sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den Polizeibeamten -vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde -ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen."* - -Ein dritter Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*... schrie mich -eine männliche Person, die ein Fahrrad mitführte, lauthals an, ich -sollte dafür sorgen, daß 'der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen -hat'. Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich -in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, daß es zur Zeit noch -nicht möglich sei, er sich jedoch kurz gedulden möchte. ... schrie mich -diese Person ... an, daß ich eine 'Strafvereitelung' begehen würde. Ich -entgegnete, daß ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den -Gehweg begeben soll. Er kam keiner dieser Aufforderung nach, sondern -versuchte darüber hinaus andere umherstehende Personen aufzustacheln. -....Er wiederholte mehrmals, daß die Beamten Körperverletzungen und -Strafvereitelungen im Amt begehen würden. Dabei blickte er sich -permanent um, um Reaktionen bei den anderen Personen zu ernten. -Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen -aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung -Stresemannstraße zu entfernen.... .. Diese Person kam dieser -Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in -Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen -zu gelangen... ...Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die -Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter gehen konnten."Der -..  (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der -Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden -Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht -erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw. -Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten."* - -bb. Behauptungen zu Widerstandshandlungen während der Festnahme - -Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr: "*Um zu verhindern, -daß die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört -und um die Identität der Person zum Zwecke der Strafverfolgung zu -sichern, entschloß ich mich, die Person festzuhalten und zu den Beamten, -welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riß sich die Person -von mir los, und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die -Personengruppe auf das Geschehen aufmerksam und versuchte den -Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte, die Person nun mittels -Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es, -sich durch Drehen und Winden aus meinem Haltegriff zu entziehen und sich -erneut komplett zu drehen. ...Dann stand er mir gegenüber und versuchte -mich mit aller Kraft wegzuschubsen. Ich ergriff die Handgelenke, um das -zu verhindern ... Um den hartnäckigen Widerstand brechen zu können und -um ihn anschließend fixieren zu können, entschloß ich mich, einmal mit -meiner rechten Faust gegen den Kopf des Beschuldigten zu schlagen. -Bereits beim ersten Schlag konnte sofort der gewünschte Erfolg erzielt -werden."* - -Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.09 um 23.06 Uhr: "*Um einen -Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die -Freiheit entzogen. Hierbei leistete er Widerstand. Sofort versuchten die -anwesenden Personen der linken Szene diese Freiheitsentziehung zu -verhindern. Mindestens zwei männliche Personen ergriffen die -festgenommene Person und zogen extrem stark an ihr, während andere -Sympathisanten handgreiflich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich -setzte Zwangsmittel in Form von körperlicher Gewalt (Faustschläge) ein, -um eine Gefangenenbefreiung zu verhindern. Hierauf lösten die Personen -ihre Griffe und entfernten sich."* - -Der dritte Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*Nacheinander -wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die -Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu -entfernen. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach -oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in -Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen. Dabei schob er weiterhin -sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht -weitergehen konnten. Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die -Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen -der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und -wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im -Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in -Höhe des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und -ergriff ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich -wegzudrehen. Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien -und näherten sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während -(Reißer) versuchte, den nunmehr Beschuldigten  ... mittels -Festhaltetechnik zu kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des -Zuges diese Maßnahme abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch -körperliche Gewalt diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die -Einsatzkräfte behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich -der Beschuldigte stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur -Wehr setzte, mußten weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."* - -Und was macht die Polizeibehörde in ihrer Strafanzeige vom 13.9.2009, -Uhrzeit unbekannt, aus alledem in freier Verdachtsschöpfung und ohne daß -das in Einklang mit den Schilderungen des ihm zu diesem Zeitpunkt -bekannten Hauptvideos zu bringen wäre oder auch nur mit den -Schilderungen der Auskunftspersonen? - -Sie nimmt auf: "*In Höhe des Fontaneplatz wurde dann nach angelegter -Vermummung einer Person die Freiheit entzogen. ... zahlreiche Personen -um den Gruppenwagen drängten ..., wurden durch die eingesetzten Personen -Platzverweise ausgesprochen, um die Straße, auf der sich die Personen -befanden, wieder frei zu bekommen, denn der Fahrzeugverkehr lief hier -weiterhin. Der Beschuldigte, welcher mit seinem Fahrrad unterwegs war, -wurde ebenfalls ein Platzverweis erteilt ... Der Besch. trat nach dem -Aussprechen des Platzverweises auch kurz zurück, bahnte sich dann aber -seinen Weg erneut auf der Straße zu den Polizeikräften. Diese wurden -durch ihn behindert und konnten der eigentlichen Tätigkeit, dem -Aussprechen von Platzverweisen, nicht nachkommen. Dies wiederholte der -Beschuldigte noch einige Male, wobei er als Grund angab eine Dienstkarte -bekommen zu wollen, um eine Anzeige gegen die eingesetzten -Polizeibeamten fertigen zu lassen. Dabei schrie er mehrmals laut, daß -alle Beamten eine Strafvereitelung begehen würden. Ihm wurde durch diese -jedoch erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war eine -Dienstkarte auszuhändigen, doch der Besch. wiederholte seine unwahren -Äußerungen lautstark und stelle sich erneut den Polizeibeamten in den -Weg. Dabei begann der Beschuldigte lautstark seinen Unmut über die -Polizei zu äußern und stellte sich erneut den Polizeibeamten in den Weg. -Hier wurde er durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt in Form -von Wegschieben und Wegdrängen der Person in Richtung der Grünanlage -abgewiesen, damit er sich in Richtung Stresemannstraße entfernt. Diesem -widersetzte er sich jedoch, indem er sich abermals in den Weg stellte. -Als der (Reißer) auf den Besch. zuging, lief dieser in Richtung der -Lautsprecherwagenüberprüfung. (Reißer) entschloß sich nun, aufgrund der -wiederholten Störungshandlungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen -den Besch. zu ergreifen, wobei der sich aus dem Haltegriff lösen konnte. -Beim erneuten Ergreifen durch (Reißer) stieß dieser mit seinem Arm auf -den Haltegriff um sich erneut der Freiheitsentziehung zu entziehen. Der -nun unterstützende Polizeibeamter X ergriff nun den Besch. Der -Beschuldigte kam mit diesem zu Fall..."* - -Kein Wort von den Schlägen des "Reißers" und des "Schlägers", kein Wort -davon, daß der "Reißer" dem Gewaltopfer die Lippen zerrissen hat, findet -sich in dieser "Strafanzeige". - -28.10.2009 - -Rechtsanwalt Eisenberg +[Text von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vom +28.10.2009](/de/text-von-rechtsanwalt-johannes-eisenberg-zu-den-videoschnitten-der-polizeilichen-gewaltmanahmen-im-rahmen-der-demo-freiheit-statt-angst-vom-12-09-2009) [Videozusammenschnitt 12.09.2009 mit Polizeikamera 1](http://ftp.ccc.de/events/freiheit_statt_angst_demo_Sep2009/20090912-Cut1-h264.mov) -- cgit v1.2.3