Geschäftsordnung des Erfa-Beirat im Chaos Computer Club e.V.

13. Oktober 2002

Aufgaben

Zu den Aufgaben gehören, neben den in §12 der Satzung des CCC e.V. genannten, folgende:

  1. Förderung der Zusammenarbeit der lokalen Gruppen zur Durchführung von satzungsgemäßen Zielen des CCC e.V.
  2. Er initiiert die Bezuschussung lokaler Projekte durch den CCC e.V.
  3. Er nimmt Anträge zur Förderung von Projekten entgegen.
  4. Er entscheidet über die Förderungswürdigkeit der Projekte.

Erfa-Beirats-Sitzungen (Regiotreffen)

  1. Der Erfa-Beirat trifft sich einmal im Quartal zu einem Regiotreffen. Zu diesem ist vier Wochen vorher durch den Erfa-Repräsentanten einzuladen.
  2. Jeder Erfa-Kreis entsendet einen Erfa-Kreis-Vertreter, der Clubmitglied ist und somit Stimme und Sitz im Erfa-Beirat hat. Bei Abwesenheit entfällt die Stimme. Eine Weitergabe der Stimme ist nicht zulässig. Stimmberechtigt sind somit allein die anwesenden Erfa-Kreis-Vertreter.
  3. Der Erfa-Repräsentant hat eine Stimme im Erfa-Beirat.
  4. Darüber hinaus dürfen Gäste am Regiotreffen teilnehmen.
  5. Punkte zur Tagesordnung sind dem Erfa-Repräsentanten bis drei Tage vor dem Regiotreffen in Textform einzureichen.
  6. Über die Regiotreffen werden Protokolle angefertigt. Diese sind binnen einer Woche auf den Webseiten des CCC e.V. (http(s)://www.ccc.de/) zu veröffentlichen. Wird binnen weiteren 14 Tagen kein Widerspruch erhoben, gelten sie als verabschiedet. Andernfalls müssen sie auf dem folgenden Regiotreffen verabschiedet werden.

Aufnahme und Ausschluss von Erfa-Kreisen

  1. Eine lokale Gruppe kann als Erfa-Kreis aufgenommen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

    Als Empfehlung gilt weiterhin:

  2. Die lokale Gruppe beantragt im Erfa-Beirat die Aufnahme als Erfa-Kreis. Zur Aufnahme reicht eine einfache Mehrheit innerhalb des Erfa-Beirats. Bei einer Ablehnung zur Wahl zum Erfa-Kreis kann sie eine Begründung des Erfa-Beirats einfordern. Wird binnen 14 Tagen kein Widerspruch des CCC e.V.-Vorstandes eingelegt, so ist die Aufnahme gültig und die lokale Gruppe darf sich zukünftig "`Erfa-Kreis im CCC e.V."' nennen.
  3. Sollte ein Erfa-Kreis seinen Pflichten innerhalb eines Jahres nicht in angemessenem Maße nachkommen, dem Ansehen des CCC e.V. schädigen oder liegt ein sonstiger wichtiger Grund vor, so kann ihm dieser Status durch eine Zweidrittelmehrheit innerhalb des Erfa-Beirats entzogen werden. Wird binnen 14 Tagen kein Widerspruch des CCC e.V.-Vostandes eingelegt, so ist dem Erfa-Kreis der Status entzogen und er darf sich nicht mehr "`Erfa-Kreis im CCC e.V."' nennen.

Entscheidungsfindung

  1. Für einen mit einer Mehrheit angenommenen Antrag wird der Erfa-Repräsentant beauftragt die benötigten Mittel freizugeben.
  2. Überschreiten die benötigten Mittel die in der Satzung des CCC e.V. für einzelne Vorstandsmitglieder den festgesetzten Verfügungsrahmen, so ist er beauftragt den Vorstand des CCC e.V. zu konsultieren und eine Entscheidung herbeizuführen.
  3. Er kann bei einer Zweidrittelmehrheit im Erfa-Beirat zur Durchführung angenommener Anträge angewiesen werden.
  4. Der Erfa-Repräsentant kann zu seiner Sicherheit eine Zweidrittelmehrheit im Erfa-Beirat verlangen.

Inkrafttreten der Geschäftsordnung

  1. Diese Geschäftsordnung tritt vorläufig in Kraft, sobald sie im Erfa-Beirat beschlossen wurde. Sie bedarf der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung des CCC e.V., die auf ihr Inkrafttreten folgt.
  2. Der Erfa-Beirat kann sich jederzeit eine geänderte Geschäftsordnung geben, die vorläufig in Kraft tritt und die bei der darauf folgenden Mitgliederversammlung des CCC e.V. nachträglich bestätigt werden muss.





Beschlossen durch den Erfa-Beirat am 13.10.2002