title: Mitgliederversammlung 2018 date: 2018-03-28 20:35:00 updated: 2018-04-06 13:40:09 author: julric tags: mitgliederversammlung Informationen und Hinweise zur Mitgliederversammlung am 29. April 2018 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet am 29. April 2018 um 11 Uhr (einlass:10:00 Uhr) in der linken Aula der Alten Mensa der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Johann-Joachim-Becher–Weg 5, 55128 Mainz statt. Am 28. April 2018 findet ab 11 Uhr eine Vordiskussion am selben Ort statt. **[Lageplan](https://www.openstreetmap.org/#map=19/49.99427/8.24530 "Lageplan Alte Mensa")** alle Bus- und Tram-Linien mit Halt an "Universität"\ Parken auf dem Universitätscampus möglich   Anträge zur Tagesordnung bzw. Vorschläge für Diskussionspunkte der Vordiskussion können noch bis zum 14. April 2018 (vorzugsweise per Mail an ) eingereicht werden.   ### Vorläufige Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Vorstand 2. Formalia (Wahl des Versammlungsleiters, Wahl der Protokollführer, Verabschiedung der Tagesordnung) 3. Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung 4. Anträge und Projekte 5. Geschäftsordnung des Erfa-Beirats (muss von der Mitgliederversammlung ratifiziert werden, siehe Anlage) 6. Bericht des Vorstands und der Kassenprüfer 7. Entlastung des Vorstands 8. Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer 9. Verschiedenes   ### Bisher fristgerecht eingegangene Anträge **Eingegangen 2018-03-21** Jan Girlich stellt folgenden Antrag: Antrag: In §3 Absatz 3 letzter Satz das Wort "Geschäftsjahr" durch "Beitragsjahr" zu ersetzen. Alt: die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon unberührt. Neu: die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr bleibt hiervon unberührt. Begründung: Das Geschäftsjahr des CCCs ist das Kalenderjahr. Laut Beitragsordnung heißt es aber "Das Beitragsjahr beginnt mit dem Eintritt des Mitglieds." Dieser Antrag passt die Satzung an die Intention und gelebte Praxis derMitgliederverwaltung an. #### Eingegangen 2018-03-13 Jonas Große Sundrup beantragt die Neufassung der Reisekostenrichtlinie wie folgt:\ \ Aktueller Stand laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2006 in Köln: "Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen.Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge.Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrtenmit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum pro Kilometererstattet. Für Übernachtungen werden bis zu 50 EUR rückerstattet. DieReisekostenabrechnung ist in nachvollziehbarer Form schriftlichinklusive aller Originalbelege beim Schatzmeister einzureichen." \ Beantragte Neufassung: "Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen.Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge.Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrtenmit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum proKilometer erstattet.Übernachtungen werden nach Ermessen des Vorstandes erstattet, dieReisenden sind auch hier angehalten, die günstigste Übernachtungsoptionzu wählen.Die Reisekostenabrechnung ist in nachvollziehbarer Form schriftlichinklusive aller Originalbelege beim Schatzmeister einzureichen."