title: Mitgliederversammlung 2018 date: 2018-03-28 20:35:00 updated: 2018-04-06 11:23:48 author: julric tags: mitgliederversammlung Informationen und Hinweise zur Mitgliederversammlung am 29. April 2018 Die ordentliche Mitgliederversammlung findet am 29. April 2018 um 12 Uhr in der linken Aula der Alten Mensa der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Johann-Joachim-Becher–Weg 5, 55128 Mainz statt. Am 28. April 2018 findet ab 12 Uhr eine Vordiskussion am selben Ort statt. **[Lageplan](https://www.openstreetmap.org/#map=19/49.99427/8.24530 "Lageplan Alte Mensa")** alle Bus- und Tram-Linien mit Halt an "Universität"\ Parken auf dem Universitätscampus möglich Anträge zur Tagesordnung bzw. Vorschläge für Diskussionspunkte der Vordiskussion können noch bis zum XX. April 2018 (vorzugsweise per Mail an ) eingereicht werden. VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG: Begrüßung durch den VorstandFormalia (Wahl des Versammlungsleiters, Wahl der Protokollführer, Verabschiedung derTagesordnung)Genehmigung des Protokolls der letzten MitgliederversammlungAnträge und ProjekteGeschäftsordnung des Erfa-Beirats (muss von der Mitgliederversammlung ratifiziertwerden, siehe Anlage)Bericht des Vorstands und der KassenprüferEntlastung des VorstandsWahl des Vorstands und der KassenprüferVerschiedenes. \[Beginn Antrag\] Eingegangen 2018-03-13 Jonas Große Sundrup beantragt die Neufassung der Reisekostenrichtlinie wie folgt:\ Aktueller Stand laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2006 in Köln: "Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen.Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge.Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrtenmit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum pro Kilometererstattet. Für Übernachtungen werden bis zu 50 EUR rückerstattet. DieReisekostenabrechnung ist in nachvollziehbarer Form schriftlichinklusive aller Originalbelege beim Schatzmeister einzureichen."\ \ \ Beantragte Neufassung: "Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen.Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge.Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrtenmit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum proKilometer erstattet.Übernachtungen werden nach Ermessen des Vorstandes erstattet, dieReisenden sind auch hier angehalten, die günstigste Übernachtungsoptionzu wählen.Die Reisekostenabrechnung ist in nachvollziehbarer Form schriftlichinklusive aller Originalbelege beim Schatzmeister einzureichen." \[Ende Antrag\]