Abmahnbeantworter

Sie haben eine Abmahnung für einen Urheberrechtsverstoß erhalten?

Erzeugen Sie mit diesem Schriftsatz-Generator in fünf Schritten ein Antwortschreiben, das die abmahnende Kanzlei über die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung in Kenntnis setzt.

Sie sind sicher, diese angebliche Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben?

Ja, ich bin sicher.
Nein, bin unsicher.

Bitte benutzen Sie diesen Vordruck nur, wenn Sie tatsächlich nicht für die abgemahnte Verletzung verantwortlich sind. Sollte dies doch der Fall sein, oder wenn Sie sich nicht sicher sind, dann suchen Sie bitte einen Anwalt auf.

Unrichtige Angaben zum Sachverhalt können Ihnen vor Gericht belastend ausgelegt werden. Dadurch können erhebliche Kosten entstehen.

1
Wer mahnt ab?

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Ist der Abmahner eine der folgenden Kanzleien? Dann können wir die Adresse gleich per Click auf deren Namen übernehmen.

Fareds
Rasch
Sasse & Partner
Schulenberg & Schenk
Schutt, Waetke
Daniel Sebastian
Waldorf & Frommer
WeSaveYourCopyrights

Andernfalls tragen Sie bitte die Anschrift der Kanzlei ein, von der Sie die Abmahnung erhielten.

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2
Wie lautet das Aktenzeichen?

Der Abmahner hat Ihnen ein Aktenzeichen zugeordnet. Dies muss im Schreiben auftauchen, damit die Kanzlei Ihre Antwort der Abmahnung zuordnen zu kann.

Datum und Uhrzeit des angeblichen Verstoßes anzugeben zeigt dem Abmahner, dass Sie sich Gedanken gemacht haben, warum Sie ausschließen können, der Täter zu sein. Bitte entnehmen Sie Datum und Uhrzeit dem Abmahnschreiben.

Das Datum der Abmahnung hilft Ihnen später, die Einhaltung der Fristen nachvollziehen zu können. Wir geben es in der Antwort mit an.

Hinweis: Die vom Abmahner angegebenen Fristen sind meist zu knapp und können ruhig ignoriert werden. Jedoch sollte Ihre Antwort nicht grundlos mehr als 14 Tage nach Eingang der Abmahnung erfolgen.

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3
Warum sind Sie nicht Täter?

Damit Sie korrekte Belege gegen den Vorwurf anführen können, sammeln wir alle nun Informationen ein, die der abmahnenden Kanzlei verdeutlichen, warum die Abmahnung unberechtigt ist.

Der Anschlussinhaber wird in der Abmahnung als Täter angenommen. Dies ist meist inkorrekt. Gibt es Beweise, dass Sie nicht der Täter sind, wählen Sie das entsprechende Häkchen:

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4
Warum sind Sie kein Störer?

Um nicht als Störer in Haftung genommen zu werden, sind Hinweise hilfreich, aus welchem Grund auch eine Störerhaftung nicht in Betracht kommt. Bitte wählen Sie die entsprechenden Häkchen.

Achtung: Unrichtige Angaben zum Sachverhalt können Ihnen vor Gericht belastend ausgelegt werden. Wählen Sie daher auf jeden Fall nur die Häkchen aus, die den Tatsachen entsprechen.
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5
Wer wird abgemahnt?

Hier benötigen wir Ihre Informationen, um das Anschreiben mit einem Absender zu versehen. Bitte fügen Sie Namen und Adresse wie auf der Abmahnung ein.

Datenschutzhinweis: Wir übertragen Ihre Daten nicht ins Internet. Das Antwortschreiben wird auf Ihrem Computer erstellt.

Wir zählen ausschließlich die Abrufe dieser Webseite und speichern keinerlei Details über die Besucher.

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Fertig!

Drucken Sie das Schreiben aus und schicken Sie es per Post an die abmahnende Kanzlei. Optional können Sie zur Wahrung der Frist das Schreiben auch vorab faxen.

Antworten

Nimmt die abmahnende Kanzlei ihre Forderung nicht innerhalb unserer Frist (14 Tage) zurück, steht Ihnen eine gerichtliche Klärung zu.

Die Auslagen hierfür können Sie – im Gegensatz zur ersten Antwort auf die Abmahnung – vom Abmahner zurückfordern. Dazu gehören auch die Anwaltskosten.