Abmahnbeantworter

Sie haben eine Abmahnung für einen Urheberrechtsverstoß erhalten?

Erzeugen Sie mit diesem Schriftsatz-Generator in fünf Schritten ein Antwortschreiben, das die abmahnende Kanzlei über die Unrechtmäßigkeit der Abmahnung in Kenntnis setzt.

Sie sind sicher, diese angebliche Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben?

Ja, los!
Hm, nein.

Bitte benutzen Sie diesen Vordruck nur, wenn Sie tatsächlich nicht für die abgemahnte Verletzung verantwortlich sind. Sollte dies doch der Fall sein, oder wenn Sie sich nicht sicher sind, dann suchen Sie bitte einen Anwalt auf.

Unrichtige Angaben zum Sachverhalt können Ihnen vor Gericht belastend ausgelegt werden. Dadurch können erhebliche Kosten entstehen.

Schritt 1: Fakten sammeln

Bevor wir loslegen, sammeln wir alle Informationen ein, die der abmahnenden Kanzlei verdeutlichen, warum die Abmahnung unberechtigt ist.

Der Anschlussinhaber wird in der Abmahnung als Täter angenommen. Dies ist meist inkorrekt.

Gibt es Beweise, dass Sie nicht der Täter sind, wählen Sie das entsprechende Häkchen:

  • Ich war nachweislich im Urlaub.
  • Ich war nachweislich außerhalb Deutschlands.
  • Ich war nachweislich nicht zuhause.
  • Ich besitze keinen internetfähigen Computer.
  • Zum angegebenen Zeitpunkt habe ich an der ermittelten Adresse nicht (mehr) gewohnt.

Um nicht als Störer in Haftung genommen zu werden, sind Hinweise hilfreich, aus welchem Grund auch eine Störerhaftung nicht in Betracht kommt. Bitte wählen Sie die entsprechenden Häkchen.

  • Ich betreibe ein Freifunk-Netzwerk.
  • Ich betreibe nachweislich einen Tor-Exit-Node.
  • Ich betreibe ein offenes Netzwerk.
  • Ich betreibe ein offenes Netzwerk mit Vorschaltseite.
  • Neben mir benutzen mehrere Familienmitglieder mein Netzwerk.
  • Neben mir benutzen mehrere Nachbarn mein Netzwerk.
Achtung: Unrichtige Angaben zum Sachverhalt können Ihnen vor Gericht belastend ausgelegt werden. Wählen Sie daher auf jeden Fall nur die Häkchen aus, die den Tatsachen entsprechen.
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Schritt 2: Daten des Abgemahnten

Debug: pre-fill

Hier benötigen wir Ihre Informationen, um das Anschreiben mit einem Absender zu versehen. Bitte fügen Sie Namen und Adresse wie auf der Abmahnung ein.

Datenschutzhinweis: Wir übertragen Ihre Daten nicht ins Internet. Das Antwortschreiben wird auf Ihrem Computer erstellt.

Wir zählen ausschließlich die Abrufe dieser Webseite und speichern keinerlei Details über die Besucher.

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Schritt 3: Daten der Abmahner

Ist der Abmahner eine der folgenden Kanzleien? Dann können wir die Adresse gleich per Click übernehmen.

Andernfalls tragen Sie bitte die Anschrift der Kanzlei ein, von der Sie die Abmahnung erhielten.

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Schritt 4: Aktenzeichen und Datum

Der Abmahner hat Ihnen ein Aktenzeichen zugeordnet. Dies muss im Schreiben auftauchen, um die Antwort der Abmahnung zuordnen zu können.

Das Datum der Abmahnung hilft Ihnen später, die Einhaltung der Fristen nachvollziehen zu können. Wir geben es in der Antwort mit an.

Hinweis: Die vom Abmahner angegebenen Fristen sind meist zu knapp und können ruhig ignoriert werden. Jedoch sollte Ihre Antwort nicht grundlos mehr als 14 Tage nach Eingang der Abmahnung erfolgen.

Fertig

Schritt 5: Antwortschreiben erzeugen

Wir haben nun alle Informationen, um das Antwortschreiben erzeugen zu können:

Antworten

Drucken Sie das Schreiben aus und schicken Sie es per Post an die abmahnende Kanzlei. Optional können Sie zur Wahrung der Frist das Schreiben auch vorab faxen.

Und jetzt?

Nimmt die abmahnende Kanzlei ihre Forderung nicht innerhalb unserer Frist (14 Tage) zurück, steht Ihnen eine gerichtliche Klärung zu.

Die Auslagen hierfür können Sie – im Gegensatz zur ersten Antwort auf die Abmahnung – vom Abmahner zurückfordern. Dazu gehören auch die Anwaltskosten.