summaryrefslogtreecommitdiff
diff options
context:
space:
mode:
-rw-r--r--updates/2009/wahlcomputer-urteil-bverfg.en.md6
1 files changed, 3 insertions, 3 deletions
diff --git a/updates/2009/wahlcomputer-urteil-bverfg.en.md b/updates/2009/wahlcomputer-urteil-bverfg.en.md
index 67e03f48..16d08a5d 100644
--- a/updates/2009/wahlcomputer-urteil-bverfg.en.md
+++ b/updates/2009/wahlcomputer-urteil-bverfg.en.md
@@ -1,8 +1,8 @@
1title: Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette 1title: Bundesverfassungsgericht beendet elektronisches Wahlroulette
2date: 2009-03-03 12:01:53 2date: 2009-03-03 12:17:49
3updated: 2009-03-05 22:33:18 3updated: 2009-03-05 22:33:18
4author: erdgeist 4author: admin
5tags: pressemitteilung, wahlcomputer 5tags: update, pressemitteilung, wahlcomputer
6 6
7Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß der Einsatz von Wahlcomputern nicht verfassungsgemäß ist. Vielmehr müssen Wahlen in Deutschland von jedermann ohne Expertenwissen nachvollzogen werden können. Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, den der Chaos Computer Club zum Kernpunkt seiner Kampagne gegen Wahlcomputer gemacht hatte, wurde vom BVerfG als wesentlich für die Durchführung demokratischer Wahlen definiert. Hingegen ist die Geschwindigkeit der Ergebnisermittlung keine Anforderung an eine Wahl. Damit sind die bisher in Deutschland verwendeten NEDAP-Wahlcomputer nur noch Elektroschrott. 7Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß der Einsatz von Wahlcomputern nicht verfassungsgemäß ist. Vielmehr müssen Wahlen in Deutschland von jedermann ohne Expertenwissen nachvollzogen werden können. Der Verfassungsgrundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, den der Chaos Computer Club zum Kernpunkt seiner Kampagne gegen Wahlcomputer gemacht hatte, wurde vom BVerfG als wesentlich für die Durchführung demokratischer Wahlen definiert. Hingegen ist die Geschwindigkeit der Ergebnisermittlung keine Anforderung an eine Wahl. Damit sind die bisher in Deutschland verwendeten NEDAP-Wahlcomputer nur noch Elektroschrott.
8 8