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1title: Elektronische Gesundheitskarte
2date: 2009-11-01 17:19:00
3updated: 2009-11-01 18:58:11
4author: frankro
5tags: egk, gesundheitskarte, elektronische signatur, telematikinfrastruktur
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7Die Elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK) ist der Nachfolger der bisherigen Krankenversicherungskarte mit Chip. Laut § 291a SGB V ist ihre Einführung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Einführung der Karte einher geht die Einrichtung einer komplexen Telematikinfrastruktur, mit dessen Aufbau die Firma gematik beauftragt wurde. Der Chaos Computer Club hat erhebliche Bedenken, dass der Teilbereich "elektronische Patientenakte" die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden. Darüber hinaus scheint der Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich nicht sinnvoll.
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11## Schutz der Patientendaten
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13Die neue eGK verfügt über mehrere Funktionen, die im Chip in
14unterschiedlichen Bereichen abgelegt sind. Verpflichtend ist die Nutzung
15der Funktionen
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17- Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsstatus)
18- elektronisches Rezept (Anstelle des Papierezeptes, das Rezept wird
19 vom Arzt auf die Karte geschrieben und von der Apotheke ausgelesen)
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21Derzeit noch als freiwillige Funktion geplant ist die elektronische
22Patientenakte. Patienten und Ärzten soll die Möglichkeit gegeben werden,
23Befunde und andere medizinische Informationen zu speichern und "in die
24Hände des Patienten" zu geben. Zu diesem Zweck werden die elektronischen
25Akten vom Arzt verschlüsselt (mit dem kryptographischen Schlüssel aus
26der Patientenkarte) und auf den Servers der gematik gespeichert. Wenn
27der Patient die Daten abrufen möchte, werden die verschlüsselten Daten
28wieder vom Server geholt und erst in der Arztpraxis oder einem
29speziellen Terminal mit der Versichertenkarte wieder entschlüsselt.
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31Dieses Verfahren wäre aus unserer Sicht auch sehr datenschutzfreundlich,
32wenn der Patient die alleinige Hoheit über den kryptographischen
33Schlüssel hätte. Denn für den Fall, dass die eGK mit dem geheimen
34Schlüssel abhanden kommt, gibt es für die gematik die Möglichkeit, den
35geheimen Schlüssel für die Patientendaten wiederherzustellen. Zwar
36verfügt die gematik nicht selbst über die "Nachschlüssel", sondern die
37damit beauftragte "Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen
38Krankenversicherung GmbH", die wir jedoch für nicht ausreichend
39organisatorisch getrennt halten, um einen Zugriff durch Behörden oder
40Krankenversicherungen auf die Patientenakten mit absoluter Sicherheit
41auschließen zu können.
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43Außerdem freiwillig ist die Nutzung der Funktion Notfallakte, wo
44wichtige Informationen zu Blutgruppe, Allergien etc. auf der Karte
45gespeicherten werden können. Im Gespräch ist außerdem, die eGK als
46Trägerkarte für eine qualifizierte elektronische Signatur nach SigG
47nutzen zu können.
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49## Kosten
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51Dem Chaos Computer Club ist im Juli 2006 eine Kosten-Nutzen-Analyse der
52Beratungsfirma *Booz*/Allen/Hamilton zugespielt worden. Daraus ergibt
53sich, dass zum damaligen Stand keine Einsparungen zu erwarten sind - im
54Gegenteil, in den ersten Jahren wird die eGK ein ordentliches
55Minusgeschäft für die Krankenkassen und damit auch für die Versicherten.
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57Die aktuellen, tatsächlichen Kosten sind uns nicht bekannt. Ärzte
58kritisieren vor allem die hohen Kosten, die ihnen durch die notwendige
59Modernisierung ihrer Praxis-IT entstehen.
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61## Ich will keine eGK, was kann ich tun? {#ich-will-keine-egk-was-kann-ich-tun .r}
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63Nach § 291 Absatz 2 müssen die neuen elektronischen Gesundheitskarten
64über ein Lichtbild des Versicherten verfügen. Stellt der Versicherte
65seiner Krankenkasse kein Lichtbild zur Verfügung, darf die Krankenkasse
66laut Gesetz keine eGK ausstellen. Allerdings wird der Arzt die
67Behandlung verweigern, bzw. eine Privatrechnung ausstellen, wenn man
68keine gültige Versichertenkarte vorweisen kann. Solange man über eine
69gültige Karte verfügt, gibt es unserer Ansicht nach keinen Grund, der
70Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Wer dringend eine neue
71Karte benötigt, kann probieren, beim Foto seiner Kreativität freien Lauf
72zu lassen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto ausgestaltet
73sein muss. Auch wenn die Krankenkassen das behaupten.
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