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1title: Polizeieinsatz auf der Demo "Freiheit statt Angst" 1title: Polizeieinsatz auf der Demo "Freiheit statt Angst"
2date: 2009-11-07 07:32:00 2date: 2009-11-07 07:32:00
3updated: 2009-11-07 13:45:43 3updated: 2009-11-08 20:21:34
4author: admin 4author: admin
5tags: update, pressemitteilung, überwachung, kennzeichnungspflicht, polizeigewalt, demonstration, freiheit statt angst, polizeivideo, video 5tags: update, pressemitteilung, überwachung, kennzeichnungspflicht, polizeigewalt, demonstration, freiheit statt angst, polizeivideo, video
6 6
@@ -21,381 +21,10 @@ Polizeikameras sind in den Videos daran zu erkennen, daß sie bei den
21gewalttätigen Ausschreitungen der Polizisten systematisch vom Geschehen 21gewalttätigen Ausschreitungen der Polizisten systematisch vom Geschehen
22weggedreht werden. 22weggedreht werden.
23 23
24Warum wir dieses Material der Öffentlichkeit zugänglich machen
25
26Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der
27Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im
28Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei
29schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren
30sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen,
31verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.
32
33Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von
34Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht
35auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann
36zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom
37Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden
38Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten
39beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert
40hatte, seine Dienstnummer anzugeben.
41
42Die Polizei behauptet hernach, über diesen Angriff kein Videomaterial zu
43besitzen. Die von der Polizei vorgelegten Bänder belegen, daß die
44Videobeamten regelrecht die Kameras von der Gewalthandlung weggehalten
45haben. Sie sind am Ort, aber fokusieren die Kameras weg vom Geschehen.
46Auf diese Weise bleibt die Straftat selbst polizeilicherseits ungefilmt.
47Gefilmt wurde aber das Vorgeschehen, das mittäterschaftliche
48Zusammenwirken mindestens der beiden Polizeibeamten als "Schläger" und
49"Reißer" wird dadurch belegt.
50
51Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren
52Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv.
53Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache
54Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die
55Unverhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen
56des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie
57erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem
58kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer
59Rechtsradikaler.
60
61Wir haben uns entschlossen, die Bilder so zu zeigen, wie sie sind. Wir
62sehen keinen Anlaß, die Gesichter der Beteiligten unkenntlich zu machen.
63Täter und Opfer, Polizeibeamte wie Demonstranten sind öffentlich
64aufgetreten.
65
66Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer
67wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten
68zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf
69strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten
70geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer
71polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft
72davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger.
73Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß
74belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren
75Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde
76selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das
77Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert. Die
78Öffentlichkeit hat daher einen Anspruch darauf, die Bilder offen und
79unverändert sehen zu dürfen.
80
81Die Polizisten müssen in Zukunft gekennzeichnet werden, das
82Entdeckungsrisiko für Beamte, die Gewalthandlungen begehen, muß erhöht
83werden. Das Risiko für Bürger, die solche Gewalthandlungen sehen und zur
84Anzeige bringen wollen, muß verringert werden. Allein die Frage nach
85einer Dienstnummer kann, wie der Fall zeigt, dazu führen, daß der
86Fragende zusammengeschlagen wird.
87
88Die Polizisten müssen in einer Weise ausgebildet werden, daß sie
89gewaltvermeidend in Konflikte am Rande von Demonstrationen
90gehen. Schließlich muß den Polizisten das "Feindbild Demonstrant"
91genommen werden. Es handelte sich bei der Demonstration um eine
92Bürgerrechtsdemonstration.
93
94Das Gewaltopfer des Angriffs hat dem Berliner Polizeipräsidenten nunmehr
95erfolgreich folgende Äußerungen untersagt:
96
97Presseerklärung vom 13.10.2009 (Sonntag, 14 Uhr)
98
99"*Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es
100seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen
101Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen,
102störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm
103schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt
104ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem
105nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein
106Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu
107befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt
108verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der
10937-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam
110zur Behandlung in ein Krankenhaus."*
111
112Erklärung des Polizeipräsidenten im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses
113von Berlin am 21.9.2009:
114
115"*Bei der Demonstration habe es einen aus circa 7.000 Teilnehmern
116bestehenden antikapitalistischen Block mit eigenem Lautsprecherwagen
117gegeben. Aus diesem sei gegen 18 Uhr das Lied "Bullenschweine"
118abgespielt worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine
119auf die Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf
120eine Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet.
121Man habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu
122überprüfen. Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den
123Lautsprecherwagen anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von
124circa 50 Personen eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu
125stören". Eine vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person
126zum Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen
127versucht, den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei
128auch ein 37-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er
129habe sein Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann
130habe mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte
131weiter die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der
132Festnahme erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der
133Festnahme und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich
134hier nichts sagen". Er wolle erst den Abschluß der Beweisaufnahme durch
135die Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten,
136sagte Glietsch, daß von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt
137aufgenommene Videomaterial sei als Beweismittel zum Verfahren genommen
138worden. Es liefere in dem Fall aber keine zusätzlichen Erkenntnisse.*
139
140Handelnde Personen:
141
142- "Gewaltopfer" ist Fahrradfahrer mit blauem Hemd.
143- "U." ist Person, die mit blutender Nase durch das Bild läuft.
144- "Reißer" ist Polizeibeamter, der das Gewaltopfer "festnimmt",  indem
145 er ihn am Hemd zieht und in Richtung "Schläger"  wirft.
146- "Schläger" ist Polizeibeamter, der Gewaltopfer vor sich her treibt,
147 von Gewaltopfer nach Dienstnummer gefragt wird, von Gewaltopfer
148 abläßt, sich zurückzieht, und den ersten Schlag ins Gesicht des
149 Gewaltopfers setzt und drei weitere Schläge gegen Kopf des U.
150- "Platzverweiser" ist der Polizeibeamte, der Gewaltopfer vor dem
151 Reißen des "Reißers" von der Straße weist.
152
153  24 
154 25
155Wir dokumentieren das Kartell der Verschleierungen, Verdunkelungen und 26[Text von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vom
156falschen Verdächtigungen, die in der Polizei anschließend, nach 2728.10.2009](/de/text-von-rechtsanwalt-johannes-eisenberg-zu-den-videoschnitten-der-polizeilichen-gewaltmanahmen-im-rahmen-der-demo-freiheit-statt-angst-vom-12-09-2009)
157Bekanntwerden des Hauptvideos am 12. September 2009 gesponnen wurden.
158
159In einer Strafanzeige der Polizei gegen das Gewaltopfer und die
160ebenfalls durch die Schläger verletzte Person U. vom 12. September 2009
161heißt es: "*\[...\] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche
162Personen aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine
163Gefangenenbefreiung konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten mittels
164körperlicher Gewalt verhindert werden. Die Polizeikräfte wurden während
165der Maßnahmen immer wieder von linksextremen Demonstrationsteilnehmern
166bedrängt und behindert."*
167
168Es gab, das beweisen bereits die Bilder, in Wahrheit gar keine
169"Festnahme": Wann hat der "Reißer" dem Gewaltopfer die Festnahme
170erklärt? Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im
171Deutschland des Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren
172am T-Shirt? Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines
173"Schlägers"?
174
175Aussagen zu angeblichen Straftaten des Gewaltopfers
176
177Das Gewaltopfer ist 1,60 m groß und wiegt 60 kg. Er ist nicht als
178Straßenkämpfer oder in irgendeiner Kampfsportart ausgebildet.
179
180Die Anzeige gegen das Gewaltopfer wegen Widerstands gegen die
181Staatsgewalt erfolgte auf der Grundlage der Angaben der wegen diverser
182(gefährlicher) Körperverletzungen selbst unter Tatverdacht stehenden
183Beamten, dem "Reißer" und dem "Schläger".
184
185Das Video ist am 12.9.2009 (Sonnabend) gegen 22 Uhr im Netz aufgetaucht
186und hat nahezu sofort für großes Aufsehen wegen der sichtbaren
187Polizeigewalt gesorgt.
188
189Der "Schläger" hat seine Zeugenaussage am 12.9.2009 angeblich um 23.06
190Uhr abgesetzt. Der "Reißer" hat seine Aussage am 13.9.2009 um 17.37 Uhr
191zu Papier gebracht, ein weiterer Beamter am 13.9.2009 um 19.01 Uhr. Alle
192kannten das Hauptvideo und haben dazu passend eine "Vorgeschichte"
193gesponnen.
194
195**Sie wußten nicht, daß es weiteres beweiskräftiges Videomaterial gab**
196
197a\. In keiner der Vor-Situationen behindert das Gewaltopfer mit einem
198Fahrrad Polizeihandlungen oder handelt Weisungen zuwider oder widersetzt
199sich Platzverweisen oder begeht gar Widerstandshandlungen. In keiner
200dieser Situationen schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine
201oder kehrt er zwei Meter zurück usw.
202
203b\. Widerstandshandlung vor, während und nach der "Festnahme" des
204Gewaltopfers:
205
206Die "Festnahme" des Gewaltopfer ist vollständig dokumentiert. Der
207Platzverweiser läßt von ihm ab. Es gibt keinen weiteren Beamten, der ihm
208einen Platzverweis ausspricht. "Reißer" und "Schläger" laufen sogar um
209ihn herum und räumen zunächst das "Schlagfeld". Nachdem der
210Platzverweiser von dem Gewaltopfer abläßt, geht das Gewaltopfer seinen
211Weg Richtung Bürgersteig, er wendet sich nicht um, er läuft stetig
212Richtung Bürgersteig, weg von der Straße, weg von den Beamten, der
213"Reißer" folgt ihm, zerrt an ihm. Das Gewaltopfer wird nicht
214angesprochen von dem "Reißer". Der "Reißer" greift ihn ohne jede
215Ansprache an, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt
216ihn, ohne irgendeine Gelegenheit zu geben, sein Fahrrad zu sichern, nach
217vorne, direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht des
218Gewaltopfers. Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre
219angesichts der Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger"
220gar nicht möglich.
221
222Sodann schlägt der "Schläger" das Gewaltopfer massiv ins Gesicht. Das
223Gewaltopfer ist benommen, er wird weiter massiv vom "Reißer" mißhandelt:
224Er reißt ihm die Lippe kaputt und schlägt ihn brutal an den Hinterkopf.
225Kein Dritter zerrt am Gewaltopfer oder versucht ihn zu befreien, niemand
226läuft ihm entgegen, keine Zivilperson umfaßt oder entwindet ihn gar dem
227Zugriff der Polizeibeamten. Das Gewaltopfer wehrt sich nicht, er ist gar
228nicht in der Lage, irgendetwas gegen den ihm körperlich massiv
229überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos und mißhandeltes
230Objekt des Gewaltausbruchs der "Reißer" und "Schläger".
231
232aa. Vorgeschichte:
233
234Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr in einer
235"Zeugenaussage": *"Dabei fiel mir eine männliche Person mit einem
236mitgeführten Fahrrad auf. Diese Person setzte immer wieder sein Fahrrad
237ein, um dieses blockierend den eingesetzten Polizeikräften vor die Beine
238zu schieben. Des weiteren trat er immer wieder zwei Schritte zurück, um
239sich dann wieder im "richtigen Moment" den Einsatzkräften in den Weg zu
240stellen. Die Personen wurden daraufhin mehrmals von verschiedenen
241Beamten aufgefordert, in den von der Polizei zugewiesenen Bereich zu
242gehen. Dieser Aufforderung kamen diese Personen zu keinem Zeitpunkt
243nach. Nunmehr bedrängte er die eingesetzten Kräfte und forderte
244energisch die Herausgabe der Dienstkarten. Aus einsatztaktischen Gründen
245war dieses jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin warf der
246den Kräften Körperverletzungsdelikte und Strafvereiteilung im Amt vor.
247Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautsprecherwagens."*
248
249Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.2009 um 23.06 Uhr: "*...wurde eine
250weibliche Person ... wiedererkannt... Freiheit entzogen .... führte
251dazu, daß sich die am Ort befindlichen Personen der linken Szene
252aggressiv und lautstark den Kollegen in den Weg stellten, die zuvor die
253Freiheitsentziehung getätigt hatten. Die Polizeikräfte wurden daran
254gehindert, die Örtlichkeit mit der festgenommenen Person zu verlassen.
255... ...erhielt durch .. Z. den Auftrag, gegen diese Störergruppe
256Platzverweise auszusprechen ...Hierbei fiel immer wieder eine männliche
257Person mit einem Fahrrad auf, welche sich den Kollegen gewollt in den
258Weg stellte.. ..Er wurde mehrmals aufgefordert, den Platz in Richtung
259Streesemannstraße zu verlassen ... "*
260
261Dies geschah tatsächlich nur einmal, vom Platzverweiser, und zwar mit
262der Aufforderung, sich auf den "Bürgersteig" zu begeben, dem ist das
263Gewaltopfer gefolgt.
264
265Der "Schläger" behauptet weiter: "*Allen Aufforderungen kam er zu keiner
266Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach wieder
267den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer wieder
268sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den Polizeibeamten
269vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde
270ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen."*
271
272Ein dritter Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*... schrie mich
273eine männliche Person, die ein Fahrrad mitführte, lauthals an, ich
274sollte dafür sorgen, daß 'der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen
275hat'. Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich
276in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, daß es zur Zeit noch
277nicht möglich sei, er sich jedoch kurz gedulden möchte. ... schrie mich
278diese Person ... an, daß ich eine 'Strafvereitelung' begehen würde. Ich
279entgegnete, daß ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den
280Gehweg begeben soll. Er kam keiner dieser Aufforderung nach, sondern
281versuchte darüber hinaus andere umherstehende Personen aufzustacheln.
282....Er wiederholte mehrmals, daß die Beamten Körperverletzungen und
283Strafvereitelungen im Amt begehen würden. Dabei blickte er sich
284permanent um, um Reaktionen bei den anderen Personen zu ernten.
285Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen
286aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung
287Stresemannstraße zu entfernen.... .. Diese Person kam dieser
288Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in
289Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen
290zu gelangen... ...Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die
291Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter gehen konnten."Der
292..  (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der
293Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden
294Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht
295erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw.
296Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten."*
297
298bb. Behauptungen zu Widerstandshandlungen während der Festnahme
299
300Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr: "*Um zu verhindern,
301daß die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört
302und um die Identität der Person zum Zwecke der Strafverfolgung zu
303sichern, entschloß ich mich, die Person festzuhalten und zu den Beamten,
304welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riß sich die Person
305von mir los, und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die
306Personengruppe auf das Geschehen aufmerksam und versuchte den
307Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte, die Person nun mittels
308Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es,
309sich durch Drehen und Winden aus meinem Haltegriff zu entziehen und sich
310erneut komplett zu drehen. ...Dann stand er mir gegenüber und versuchte
311mich mit aller Kraft wegzuschubsen. Ich ergriff die Handgelenke, um das
312zu verhindern ... Um den hartnäckigen Widerstand brechen zu können und
313um ihn anschließend fixieren zu können, entschloß ich mich, einmal mit
314meiner rechten Faust gegen den Kopf des Beschuldigten zu schlagen.
315Bereits beim ersten Schlag konnte sofort der gewünschte Erfolg erzielt
316werden."*
317
318Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.09 um 23.06 Uhr: "*Um einen
319Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die
320Freiheit entzogen. Hierbei leistete er Widerstand. Sofort versuchten die
321anwesenden Personen der linken Szene diese Freiheitsentziehung zu
322verhindern. Mindestens zwei männliche Personen ergriffen die
323festgenommene Person und zogen extrem stark an ihr, während andere
324Sympathisanten handgreiflich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich
325setzte Zwangsmittel in Form von körperlicher Gewalt (Faustschläge) ein,
326um eine Gefangenenbefreiung zu verhindern. Hierauf lösten die Personen
327ihre Griffe und entfernten sich."*
328
329Der dritte Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*Nacheinander
330wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die
331Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu
332entfernen. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach
333oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in
334Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen. Dabei schob er weiterhin
335sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht
336weitergehen konnten. Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die
337Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen
338der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und
339wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im
340Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in
341Höhe des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und
342ergriff ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich
343wegzudrehen. Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien
344und näherten sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während
345(Reißer) versuchte, den nunmehr Beschuldigten  ... mittels
346Festhaltetechnik zu kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des
347Zuges diese Maßnahme abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch
348körperliche Gewalt diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die
349Einsatzkräfte behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich
350der Beschuldigte stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur
351Wehr setzte, mußten weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."*
352
353Und was macht die Polizeibehörde in ihrer Strafanzeige vom 13.9.2009,
354Uhrzeit unbekannt, aus alledem in freier Verdachtsschöpfung und ohne daß
355das in Einklang mit den Schilderungen des ihm zu diesem Zeitpunkt
356bekannten Hauptvideos zu bringen wäre oder auch nur mit den
357Schilderungen der Auskunftspersonen?
358
359Sie nimmt auf: "*In Höhe des Fontaneplatz wurde dann nach angelegter
360Vermummung einer Person die Freiheit entzogen. ... zahlreiche Personen
361um den Gruppenwagen drängten ..., wurden durch die eingesetzten Personen
362Platzverweise ausgesprochen, um die Straße, auf der sich die Personen
363befanden, wieder frei zu bekommen, denn der Fahrzeugverkehr lief hier
364weiterhin. Der Beschuldigte, welcher mit seinem Fahrrad unterwegs war,
365wurde ebenfalls ein Platzverweis erteilt ... Der Besch. trat nach dem
366Aussprechen des Platzverweises auch kurz zurück, bahnte sich dann aber
367seinen Weg erneut auf der Straße zu den Polizeikräften. Diese wurden
368durch ihn behindert und konnten der eigentlichen Tätigkeit, dem
369Aussprechen von Platzverweisen, nicht nachkommen. Dies wiederholte der
370Beschuldigte noch einige Male, wobei er als Grund angab eine Dienstkarte
371bekommen zu wollen, um eine Anzeige gegen die eingesetzten
372Polizeibeamten fertigen zu lassen. Dabei schrie er mehrmals laut, daß
373alle Beamten eine Strafvereitelung begehen würden. Ihm wurde durch diese
374jedoch erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war eine
375Dienstkarte auszuhändigen, doch der Besch. wiederholte seine unwahren
376Äußerungen lautstark und stelle sich erneut den Polizeibeamten in den
377Weg. Dabei begann der Beschuldigte lautstark seinen Unmut über die
378Polizei zu äußern und stellte sich erneut den Polizeibeamten in den Weg.
379Hier wurde er durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt in Form
380von Wegschieben und Wegdrängen der Person in Richtung der Grünanlage
381abgewiesen, damit er sich in Richtung Stresemannstraße entfernt. Diesem
382widersetzte er sich jedoch, indem er sich abermals in den Weg stellte.
383Als der (Reißer) auf den Besch. zuging, lief dieser in Richtung der
384Lautsprecherwagenüberprüfung. (Reißer) entschloß sich nun, aufgrund der
385wiederholten Störungshandlungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen
386den Besch. zu ergreifen, wobei der sich aus dem Haltegriff lösen konnte.
387Beim erneuten Ergreifen durch (Reißer) stieß dieser mit seinem Arm auf
388den Haltegriff um sich erneut der Freiheitsentziehung zu entziehen. Der
389nun unterstützende Polizeibeamter X ergriff nun den Besch. Der
390Beschuldigte kam mit diesem zu Fall..."*
391
392Kein Wort von den Schlägen des "Reißers" und des "Schlägers", kein Wort
393davon, daß der "Reißer" dem Gewaltopfer die Lippen zerrissen hat, findet
394sich in dieser "Strafanzeige".
395
39628.10.2009
397
398Rechtsanwalt Eisenberg
399 28
400[Videozusammenschnitt 12.09.2009 mit Polizeikamera 29[Videozusammenschnitt 12.09.2009 mit Polizeikamera
4011](http://ftp.ccc.de/events/freiheit_statt_angst_demo_Sep2009/20090912-Cut1-h264.mov) 301](http://ftp.ccc.de/events/freiheit_statt_angst_demo_Sep2009/20090912-Cut1-h264.mov)