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1 | title: Polizeieinsatz auf der Demo "Freiheit statt Angst" | 1 | title: Polizeieinsatz auf der Demo "Freiheit statt Angst" |
2 | date: 2009-11-07 07:32:00 | 2 | date: 2009-11-07 07:32:00 |
3 | updated: 2009-11-07 13:45:43 | 3 | updated: 2009-11-08 20:21:34 |
4 | author: admin | 4 | author: admin |
5 | tags: update, pressemitteilung, überwachung, kennzeichnungspflicht, polizeigewalt, demonstration, freiheit statt angst, polizeivideo, video | 5 | tags: update, pressemitteilung, überwachung, kennzeichnungspflicht, polizeigewalt, demonstration, freiheit statt angst, polizeivideo, video |
6 | 6 | ||
@@ -21,381 +21,10 @@ Polizeikameras sind in den Videos daran zu erkennen, daß sie bei den | |||
21 | gewalttätigen Ausschreitungen der Polizisten systematisch vom Geschehen | 21 | gewalttätigen Ausschreitungen der Polizisten systematisch vom Geschehen |
22 | weggedreht werden. | 22 | weggedreht werden. |
23 | 23 | ||
24 | Warum wir dieses Material der Öffentlichkeit zugänglich machen | ||
25 | |||
26 | Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der | ||
27 | Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im | ||
28 | Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei | ||
29 | schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren | ||
30 | sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, | ||
31 | verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten. | ||
32 | |||
33 | Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von | ||
34 | Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht | ||
35 | auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann | ||
36 | zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom | ||
37 | Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden | ||
38 | Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten | ||
39 | beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert | ||
40 | hatte, seine Dienstnummer anzugeben. | ||
41 | |||
42 | Die Polizei behauptet hernach, über diesen Angriff kein Videomaterial zu | ||
43 | besitzen. Die von der Polizei vorgelegten Bänder belegen, daß die | ||
44 | Videobeamten regelrecht die Kameras von der Gewalthandlung weggehalten | ||
45 | haben. Sie sind am Ort, aber fokusieren die Kameras weg vom Geschehen. | ||
46 | Auf diese Weise bleibt die Straftat selbst polizeilicherseits ungefilmt. | ||
47 | Gefilmt wurde aber das Vorgeschehen, das mittäterschaftliche | ||
48 | Zusammenwirken mindestens der beiden Polizeibeamten als "Schläger" und | ||
49 | "Reißer" wird dadurch belegt. | ||
50 | |||
51 | Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren | ||
52 | Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv. | ||
53 | Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache | ||
54 | Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die | ||
55 | Unverhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen | ||
56 | des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie | ||
57 | erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem | ||
58 | kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer | ||
59 | Rechtsradikaler. | ||
60 | |||
61 | Wir haben uns entschlossen, die Bilder so zu zeigen, wie sie sind. Wir | ||
62 | sehen keinen Anlaß, die Gesichter der Beteiligten unkenntlich zu machen. | ||
63 | Täter und Opfer, Polizeibeamte wie Demonstranten sind öffentlich | ||
64 | aufgetreten. | ||
65 | |||
66 | Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer | ||
67 | wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten | ||
68 | zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf | ||
69 | strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten | ||
70 | geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer | ||
71 | polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft | ||
72 | davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger. | ||
73 | Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß | ||
74 | belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren | ||
75 | Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde | ||
76 | selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das | ||
77 | Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert. Die | ||
78 | Öffentlichkeit hat daher einen Anspruch darauf, die Bilder offen und | ||
79 | unverändert sehen zu dürfen. | ||
80 | |||
81 | Die Polizisten müssen in Zukunft gekennzeichnet werden, das | ||
82 | Entdeckungsrisiko für Beamte, die Gewalthandlungen begehen, muß erhöht | ||
83 | werden. Das Risiko für Bürger, die solche Gewalthandlungen sehen und zur | ||
84 | Anzeige bringen wollen, muß verringert werden. Allein die Frage nach | ||
85 | einer Dienstnummer kann, wie der Fall zeigt, dazu führen, daß der | ||
86 | Fragende zusammengeschlagen wird. | ||
87 | |||
88 | Die Polizisten müssen in einer Weise ausgebildet werden, daß sie | ||
89 | gewaltvermeidend in Konflikte am Rande von Demonstrationen | ||
90 | gehen. Schließlich muß den Polizisten das "Feindbild Demonstrant" | ||
91 | genommen werden. Es handelte sich bei der Demonstration um eine | ||
92 | Bürgerrechtsdemonstration. | ||
93 | |||
94 | Das Gewaltopfer des Angriffs hat dem Berliner Polizeipräsidenten nunmehr | ||
95 | erfolgreich folgende Äußerungen untersagt: | ||
96 | |||
97 | Presseerklärung vom 13.10.2009 (Sonntag, 14 Uhr) | ||
98 | |||
99 | "*Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es | ||
100 | seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen | ||
101 | Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, | ||
102 | störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm | ||
103 | schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt | ||
104 | ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem | ||
105 | nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein | ||
106 | Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu | ||
107 | befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt | ||
108 | verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der | ||
109 | 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam | ||
110 | zur Behandlung in ein Krankenhaus."* | ||
111 | |||
112 | Erklärung des Polizeipräsidenten im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses | ||
113 | von Berlin am 21.9.2009: | ||
114 | |||
115 | "*Bei der Demonstration habe es einen aus circa 7.000 Teilnehmern | ||
116 | bestehenden antikapitalistischen Block mit eigenem Lautsprecherwagen | ||
117 | gegeben. Aus diesem sei gegen 18 Uhr das Lied "Bullenschweine" | ||
118 | abgespielt worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine | ||
119 | auf die Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf | ||
120 | eine Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet. | ||
121 | Man habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu | ||
122 | überprüfen. Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den | ||
123 | Lautsprecherwagen anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von | ||
124 | circa 50 Personen eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu | ||
125 | stören". Eine vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person | ||
126 | zum Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen | ||
127 | versucht, den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei | ||
128 | auch ein 37-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er | ||
129 | habe sein Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann | ||
130 | habe mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte | ||
131 | weiter die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der | ||
132 | Festnahme erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der | ||
133 | Festnahme und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich | ||
134 | hier nichts sagen". Er wolle erst den Abschluß der Beweisaufnahme durch | ||
135 | die Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten, | ||
136 | sagte Glietsch, daß von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt | ||
137 | aufgenommene Videomaterial sei als Beweismittel zum Verfahren genommen | ||
138 | worden. Es liefere in dem Fall aber keine zusätzlichen Erkenntnisse.* | ||
139 | |||
140 | Handelnde Personen: | ||
141 | |||
142 | - "Gewaltopfer" ist Fahrradfahrer mit blauem Hemd. | ||
143 | - "U." ist Person, die mit blutender Nase durch das Bild läuft. | ||
144 | - "Reißer" ist Polizeibeamter, der das Gewaltopfer "festnimmt", indem | ||
145 | er ihn am Hemd zieht und in Richtung "Schläger" wirft. | ||
146 | - "Schläger" ist Polizeibeamter, der Gewaltopfer vor sich her treibt, | ||
147 | von Gewaltopfer nach Dienstnummer gefragt wird, von Gewaltopfer | ||
148 | abläßt, sich zurückzieht, und den ersten Schlag ins Gesicht des | ||
149 | Gewaltopfers setzt und drei weitere Schläge gegen Kopf des U. | ||
150 | - "Platzverweiser" ist der Polizeibeamte, der Gewaltopfer vor dem | ||
151 | Reißen des "Reißers" von der Straße weist. | ||
152 | |||
153 | 24 | ||
154 | 25 | ||
155 | Wir dokumentieren das Kartell der Verschleierungen, Verdunkelungen und | 26 | [Text von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vom |
156 | falschen Verdächtigungen, die in der Polizei anschließend, nach | 27 | 28.10.2009](/de/text-von-rechtsanwalt-johannes-eisenberg-zu-den-videoschnitten-der-polizeilichen-gewaltmanahmen-im-rahmen-der-demo-freiheit-statt-angst-vom-12-09-2009) |
157 | Bekanntwerden des Hauptvideos am 12. September 2009 gesponnen wurden. | ||
158 | |||
159 | In einer Strafanzeige der Polizei gegen das Gewaltopfer und die | ||
160 | ebenfalls durch die Schläger verletzte Person U. vom 12. September 2009 | ||
161 | heißt es: "*\[...\] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche | ||
162 | Personen aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine | ||
163 | Gefangenenbefreiung konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten mittels | ||
164 | körperlicher Gewalt verhindert werden. Die Polizeikräfte wurden während | ||
165 | der Maßnahmen immer wieder von linksextremen Demonstrationsteilnehmern | ||
166 | bedrängt und behindert."* | ||
167 | |||
168 | Es gab, das beweisen bereits die Bilder, in Wahrheit gar keine | ||
169 | "Festnahme": Wann hat der "Reißer" dem Gewaltopfer die Festnahme | ||
170 | erklärt? Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im | ||
171 | Deutschland des Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren | ||
172 | am T-Shirt? Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines | ||
173 | "Schlägers"? | ||
174 | |||
175 | Aussagen zu angeblichen Straftaten des Gewaltopfers | ||
176 | |||
177 | Das Gewaltopfer ist 1,60 m groß und wiegt 60 kg. Er ist nicht als | ||
178 | Straßenkämpfer oder in irgendeiner Kampfsportart ausgebildet. | ||
179 | |||
180 | Die Anzeige gegen das Gewaltopfer wegen Widerstands gegen die | ||
181 | Staatsgewalt erfolgte auf der Grundlage der Angaben der wegen diverser | ||
182 | (gefährlicher) Körperverletzungen selbst unter Tatverdacht stehenden | ||
183 | Beamten, dem "Reißer" und dem "Schläger". | ||
184 | |||
185 | Das Video ist am 12.9.2009 (Sonnabend) gegen 22 Uhr im Netz aufgetaucht | ||
186 | und hat nahezu sofort für großes Aufsehen wegen der sichtbaren | ||
187 | Polizeigewalt gesorgt. | ||
188 | |||
189 | Der "Schläger" hat seine Zeugenaussage am 12.9.2009 angeblich um 23.06 | ||
190 | Uhr abgesetzt. Der "Reißer" hat seine Aussage am 13.9.2009 um 17.37 Uhr | ||
191 | zu Papier gebracht, ein weiterer Beamter am 13.9.2009 um 19.01 Uhr. Alle | ||
192 | kannten das Hauptvideo und haben dazu passend eine "Vorgeschichte" | ||
193 | gesponnen. | ||
194 | |||
195 | **Sie wußten nicht, daß es weiteres beweiskräftiges Videomaterial gab** | ||
196 | |||
197 | a\. In keiner der Vor-Situationen behindert das Gewaltopfer mit einem | ||
198 | Fahrrad Polizeihandlungen oder handelt Weisungen zuwider oder widersetzt | ||
199 | sich Platzverweisen oder begeht gar Widerstandshandlungen. In keiner | ||
200 | dieser Situationen schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine | ||
201 | oder kehrt er zwei Meter zurück usw. | ||
202 | |||
203 | b\. Widerstandshandlung vor, während und nach der "Festnahme" des | ||
204 | Gewaltopfers: | ||
205 | |||
206 | Die "Festnahme" des Gewaltopfer ist vollständig dokumentiert. Der | ||
207 | Platzverweiser läßt von ihm ab. Es gibt keinen weiteren Beamten, der ihm | ||
208 | einen Platzverweis ausspricht. "Reißer" und "Schläger" laufen sogar um | ||
209 | ihn herum und räumen zunächst das "Schlagfeld". Nachdem der | ||
210 | Platzverweiser von dem Gewaltopfer abläßt, geht das Gewaltopfer seinen | ||
211 | Weg Richtung Bürgersteig, er wendet sich nicht um, er läuft stetig | ||
212 | Richtung Bürgersteig, weg von der Straße, weg von den Beamten, der | ||
213 | "Reißer" folgt ihm, zerrt an ihm. Das Gewaltopfer wird nicht | ||
214 | angesprochen von dem "Reißer". Der "Reißer" greift ihn ohne jede | ||
215 | Ansprache an, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt | ||
216 | ihn, ohne irgendeine Gelegenheit zu geben, sein Fahrrad zu sichern, nach | ||
217 | vorne, direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht des | ||
218 | Gewaltopfers. Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre | ||
219 | angesichts der Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger" | ||
220 | gar nicht möglich. | ||
221 | |||
222 | Sodann schlägt der "Schläger" das Gewaltopfer massiv ins Gesicht. Das | ||
223 | Gewaltopfer ist benommen, er wird weiter massiv vom "Reißer" mißhandelt: | ||
224 | Er reißt ihm die Lippe kaputt und schlägt ihn brutal an den Hinterkopf. | ||
225 | Kein Dritter zerrt am Gewaltopfer oder versucht ihn zu befreien, niemand | ||
226 | läuft ihm entgegen, keine Zivilperson umfaßt oder entwindet ihn gar dem | ||
227 | Zugriff der Polizeibeamten. Das Gewaltopfer wehrt sich nicht, er ist gar | ||
228 | nicht in der Lage, irgendetwas gegen den ihm körperlich massiv | ||
229 | überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos und mißhandeltes | ||
230 | Objekt des Gewaltausbruchs der "Reißer" und "Schläger". | ||
231 | |||
232 | aa. Vorgeschichte: | ||
233 | |||
234 | Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr in einer | ||
235 | "Zeugenaussage": *"Dabei fiel mir eine männliche Person mit einem | ||
236 | mitgeführten Fahrrad auf. Diese Person setzte immer wieder sein Fahrrad | ||
237 | ein, um dieses blockierend den eingesetzten Polizeikräften vor die Beine | ||
238 | zu schieben. Des weiteren trat er immer wieder zwei Schritte zurück, um | ||
239 | sich dann wieder im "richtigen Moment" den Einsatzkräften in den Weg zu | ||
240 | stellen. Die Personen wurden daraufhin mehrmals von verschiedenen | ||
241 | Beamten aufgefordert, in den von der Polizei zugewiesenen Bereich zu | ||
242 | gehen. Dieser Aufforderung kamen diese Personen zu keinem Zeitpunkt | ||
243 | nach. Nunmehr bedrängte er die eingesetzten Kräfte und forderte | ||
244 | energisch die Herausgabe der Dienstkarten. Aus einsatztaktischen Gründen | ||
245 | war dieses jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin warf der | ||
246 | den Kräften Körperverletzungsdelikte und Strafvereiteilung im Amt vor. | ||
247 | Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautsprecherwagens."* | ||
248 | |||
249 | Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.2009 um 23.06 Uhr: "*...wurde eine | ||
250 | weibliche Person ... wiedererkannt... Freiheit entzogen .... führte | ||
251 | dazu, daß sich die am Ort befindlichen Personen der linken Szene | ||
252 | aggressiv und lautstark den Kollegen in den Weg stellten, die zuvor die | ||
253 | Freiheitsentziehung getätigt hatten. Die Polizeikräfte wurden daran | ||
254 | gehindert, die Örtlichkeit mit der festgenommenen Person zu verlassen. | ||
255 | ... ...erhielt durch .. Z. den Auftrag, gegen diese Störergruppe | ||
256 | Platzverweise auszusprechen ...Hierbei fiel immer wieder eine männliche | ||
257 | Person mit einem Fahrrad auf, welche sich den Kollegen gewollt in den | ||
258 | Weg stellte.. ..Er wurde mehrmals aufgefordert, den Platz in Richtung | ||
259 | Streesemannstraße zu verlassen ... "* | ||
260 | |||
261 | Dies geschah tatsächlich nur einmal, vom Platzverweiser, und zwar mit | ||
262 | der Aufforderung, sich auf den "Bürgersteig" zu begeben, dem ist das | ||
263 | Gewaltopfer gefolgt. | ||
264 | |||
265 | Der "Schläger" behauptet weiter: "*Allen Aufforderungen kam er zu keiner | ||
266 | Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach wieder | ||
267 | den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer wieder | ||
268 | sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den Polizeibeamten | ||
269 | vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde | ||
270 | ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen."* | ||
271 | |||
272 | Ein dritter Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*... schrie mich | ||
273 | eine männliche Person, die ein Fahrrad mitführte, lauthals an, ich | ||
274 | sollte dafür sorgen, daß 'der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen | ||
275 | hat'. Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich | ||
276 | in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, daß es zur Zeit noch | ||
277 | nicht möglich sei, er sich jedoch kurz gedulden möchte. ... schrie mich | ||
278 | diese Person ... an, daß ich eine 'Strafvereitelung' begehen würde. Ich | ||
279 | entgegnete, daß ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den | ||
280 | Gehweg begeben soll. Er kam keiner dieser Aufforderung nach, sondern | ||
281 | versuchte darüber hinaus andere umherstehende Personen aufzustacheln. | ||
282 | ....Er wiederholte mehrmals, daß die Beamten Körperverletzungen und | ||
283 | Strafvereitelungen im Amt begehen würden. Dabei blickte er sich | ||
284 | permanent um, um Reaktionen bei den anderen Personen zu ernten. | ||
285 | Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen | ||
286 | aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung | ||
287 | Stresemannstraße zu entfernen.... .. Diese Person kam dieser | ||
288 | Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in | ||
289 | Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen | ||
290 | zu gelangen... ...Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die | ||
291 | Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter gehen konnten."Der | ||
292 | .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der | ||
293 | Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden | ||
294 | Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht | ||
295 | erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw. | ||
296 | Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten."* | ||
297 | |||
298 | bb. Behauptungen zu Widerstandshandlungen während der Festnahme | ||
299 | |||
300 | Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr: "*Um zu verhindern, | ||
301 | daß die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört | ||
302 | und um die Identität der Person zum Zwecke der Strafverfolgung zu | ||
303 | sichern, entschloß ich mich, die Person festzuhalten und zu den Beamten, | ||
304 | welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riß sich die Person | ||
305 | von mir los, und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die | ||
306 | Personengruppe auf das Geschehen aufmerksam und versuchte den | ||
307 | Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte, die Person nun mittels | ||
308 | Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es, | ||
309 | sich durch Drehen und Winden aus meinem Haltegriff zu entziehen und sich | ||
310 | erneut komplett zu drehen. ...Dann stand er mir gegenüber und versuchte | ||
311 | mich mit aller Kraft wegzuschubsen. Ich ergriff die Handgelenke, um das | ||
312 | zu verhindern ... Um den hartnäckigen Widerstand brechen zu können und | ||
313 | um ihn anschließend fixieren zu können, entschloß ich mich, einmal mit | ||
314 | meiner rechten Faust gegen den Kopf des Beschuldigten zu schlagen. | ||
315 | Bereits beim ersten Schlag konnte sofort der gewünschte Erfolg erzielt | ||
316 | werden."* | ||
317 | |||
318 | Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.09 um 23.06 Uhr: "*Um einen | ||
319 | Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die | ||
320 | Freiheit entzogen. Hierbei leistete er Widerstand. Sofort versuchten die | ||
321 | anwesenden Personen der linken Szene diese Freiheitsentziehung zu | ||
322 | verhindern. Mindestens zwei männliche Personen ergriffen die | ||
323 | festgenommene Person und zogen extrem stark an ihr, während andere | ||
324 | Sympathisanten handgreiflich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich | ||
325 | setzte Zwangsmittel in Form von körperlicher Gewalt (Faustschläge) ein, | ||
326 | um eine Gefangenenbefreiung zu verhindern. Hierauf lösten die Personen | ||
327 | ihre Griffe und entfernten sich."* | ||
328 | |||
329 | Der dritte Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*Nacheinander | ||
330 | wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die | ||
331 | Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu | ||
332 | entfernen. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach | ||
333 | oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in | ||
334 | Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen. Dabei schob er weiterhin | ||
335 | sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht | ||
336 | weitergehen konnten. Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die | ||
337 | Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen | ||
338 | der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und | ||
339 | wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im | ||
340 | Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in | ||
341 | Höhe des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und | ||
342 | ergriff ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich | ||
343 | wegzudrehen. Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien | ||
344 | und näherten sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während | ||
345 | (Reißer) versuchte, den nunmehr Beschuldigten ... mittels | ||
346 | Festhaltetechnik zu kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des | ||
347 | Zuges diese Maßnahme abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch | ||
348 | körperliche Gewalt diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die | ||
349 | Einsatzkräfte behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich | ||
350 | der Beschuldigte stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur | ||
351 | Wehr setzte, mußten weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."* | ||
352 | |||
353 | Und was macht die Polizeibehörde in ihrer Strafanzeige vom 13.9.2009, | ||
354 | Uhrzeit unbekannt, aus alledem in freier Verdachtsschöpfung und ohne daß | ||
355 | das in Einklang mit den Schilderungen des ihm zu diesem Zeitpunkt | ||
356 | bekannten Hauptvideos zu bringen wäre oder auch nur mit den | ||
357 | Schilderungen der Auskunftspersonen? | ||
358 | |||
359 | Sie nimmt auf: "*In Höhe des Fontaneplatz wurde dann nach angelegter | ||
360 | Vermummung einer Person die Freiheit entzogen. ... zahlreiche Personen | ||
361 | um den Gruppenwagen drängten ..., wurden durch die eingesetzten Personen | ||
362 | Platzverweise ausgesprochen, um die Straße, auf der sich die Personen | ||
363 | befanden, wieder frei zu bekommen, denn der Fahrzeugverkehr lief hier | ||
364 | weiterhin. Der Beschuldigte, welcher mit seinem Fahrrad unterwegs war, | ||
365 | wurde ebenfalls ein Platzverweis erteilt ... Der Besch. trat nach dem | ||
366 | Aussprechen des Platzverweises auch kurz zurück, bahnte sich dann aber | ||
367 | seinen Weg erneut auf der Straße zu den Polizeikräften. Diese wurden | ||
368 | durch ihn behindert und konnten der eigentlichen Tätigkeit, dem | ||
369 | Aussprechen von Platzverweisen, nicht nachkommen. Dies wiederholte der | ||
370 | Beschuldigte noch einige Male, wobei er als Grund angab eine Dienstkarte | ||
371 | bekommen zu wollen, um eine Anzeige gegen die eingesetzten | ||
372 | Polizeibeamten fertigen zu lassen. Dabei schrie er mehrmals laut, daß | ||
373 | alle Beamten eine Strafvereitelung begehen würden. Ihm wurde durch diese | ||
374 | jedoch erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war eine | ||
375 | Dienstkarte auszuhändigen, doch der Besch. wiederholte seine unwahren | ||
376 | Äußerungen lautstark und stelle sich erneut den Polizeibeamten in den | ||
377 | Weg. Dabei begann der Beschuldigte lautstark seinen Unmut über die | ||
378 | Polizei zu äußern und stellte sich erneut den Polizeibeamten in den Weg. | ||
379 | Hier wurde er durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt in Form | ||
380 | von Wegschieben und Wegdrängen der Person in Richtung der Grünanlage | ||
381 | abgewiesen, damit er sich in Richtung Stresemannstraße entfernt. Diesem | ||
382 | widersetzte er sich jedoch, indem er sich abermals in den Weg stellte. | ||
383 | Als der (Reißer) auf den Besch. zuging, lief dieser in Richtung der | ||
384 | Lautsprecherwagenüberprüfung. (Reißer) entschloß sich nun, aufgrund der | ||
385 | wiederholten Störungshandlungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen | ||
386 | den Besch. zu ergreifen, wobei der sich aus dem Haltegriff lösen konnte. | ||
387 | Beim erneuten Ergreifen durch (Reißer) stieß dieser mit seinem Arm auf | ||
388 | den Haltegriff um sich erneut der Freiheitsentziehung zu entziehen. Der | ||
389 | nun unterstützende Polizeibeamter X ergriff nun den Besch. Der | ||
390 | Beschuldigte kam mit diesem zu Fall..."* | ||
391 | |||
392 | Kein Wort von den Schlägen des "Reißers" und des "Schlägers", kein Wort | ||
393 | davon, daß der "Reißer" dem Gewaltopfer die Lippen zerrissen hat, findet | ||
394 | sich in dieser "Strafanzeige". | ||
395 | |||
396 | 28.10.2009 | ||
397 | |||
398 | Rechtsanwalt Eisenberg | ||
399 | 28 | ||
400 | [Videozusammenschnitt 12.09.2009 mit Polizeikamera | 29 | [Videozusammenschnitt 12.09.2009 mit Polizeikamera |
401 | 1](http://ftp.ccc.de/events/freiheit_statt_angst_demo_Sep2009/20090912-Cut1-h264.mov) | 30 | 1](http://ftp.ccc.de/events/freiheit_statt_angst_demo_Sep2009/20090912-Cut1-h264.mov) |