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1title: Gutachten unterstreicht Untauglichkeit der De-Mail für rechtsverbindliche Kommunikation
2date: 2013-04-14 20:53:00
3updated: 2013-04-14 22:15:49
4author: erdgeist
5tags: update, pressemitteilung
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7Am Montag findet eine Anhörung zum elektronischen Rechtsverkehr im Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages statt. [4] Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf, in der er begründet, warum der Einsatz von De-Mail keine technisch geeignete Maßnahme ist.
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13Um für mehr geschützten elektronischen Verkehr mit seinen Bürgern zu
14sorgen, versucht der Rechtsausschuß am 15. April 2013 zu ergründen, ob
15das Konzept der sogenannten "De-Mail" zur rechtsverbindlichen
16Kommunikation taugt. Es wird der altbekannte Trick versucht: Statt die
17naheliegende Idee zu verfolgen, das technisch deutlich angemessenere
18Verfahren der qualifizierten elektronischen Signatur zu benutzen, soll
19mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einer einfachen De-Mail der
20Beweiswert einer qualifizierten elektronischen Signatur zugesprochen
21werden.
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23Das Cloud-Produkt De-Mail soll offenbar den Makel der Kostenfreiheit
24beseitigen, der E-Mails aus Sicht der gelben Post und einiger deutschen
25Freemail-Anbieter schon lange anhaftet. Einer der Hebel, mit deren Hilfe
26die Bevölkerung endlich zur Nutzung des Verfahrens bewegt werden soll,
27ist die geplante Verpflichtung zur Nutzung von De-Mail in der
28Kommunikation mit Behörden und Gerichten. In Zukunft soll jeglicher
29elektronischer Briefverkehr mit und innerhalb von Behörden und Gerichten
30in Deutschland nur noch über das absichtlich zu normaler E-Mail
31inkompatibel gehaltene Protokoll stattfinden.
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33Doch die De-Mail hat grundsätzliche Probleme: Bereits in vorangehenden
34Stellungnahmen zur De-Mail \[2\], \[3\] wurde von Seiten des CCC
35festgestellt, daß die Bundesregierung wider besseren Wissens auf
36Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und Zertifikate in Nutzerhand verzichtet,
37wodurch die De-Mail kein höheres Sicherheitsniveau als eine herkömmliche
38E-Mail aufweist.
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40Was im Falle der Verschlüsselung schon eine katastrophale Entscheidung
41ist, wird bei der beweisfesten Kommunikation zum vollendeten Desaster:
42Anstelle der Nutzer sollen deren De-Mail-Provider die Inhalte von
43De-Mails signieren und ihnen dadurch Beweiskraft verleihen. Eine per
44De-Mail versendete Nachricht soll so den gleichen juristischen Wert wie
45ein unterschriebenes Dokument bekommen. Für den Bürger reicht dann der
46Verlust seines Mobiltelefons mit den De-Mail Zugangsdaten für den
47sprichwörtlichen Kauf einer Waschmachine.
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49Linus Neumann, Sachverständiger des CCC im Rechtsausschuß, erklärt dazu:
50"Es ist unerklärlich, wie ein solch offensichtlich untaugliches Werkzeug
51qua Gesetz die Salbung des Tauglichen erhalten soll. Statt einer
52qualifizierten elektronischen Signatur soll nun mit De-Mail
53unqualifizierte elektrische Makulatur staatlich verordnet werden."
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55Per Gesetz soll festgelegt werden, daß nicht mehr die eigene
56Unterschrift, sondern die von einer Software in der Verfügungsgewalt des
57E-Mail-Anbieters zählt. Die Anbieter können darüberhinaus alle Inhalte
58mitlesen. Wieder einmal wird statt einer soliden e-Government-Strategie
59kurzsichtige Wirtschaftsförderung zugunsten einiger weniger Unternehmen
60betrieben – auch wenn dabei Rechtssicherheit und der Schutz der Bürger
61auf der Strecke bleiben.
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65**Links**:
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67- \[1\] Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Förderung des
68 elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten
69 <http://ccc.de/system/uploads/128/original/demail_april2013.pdf>
70- \[2\] Stellungnahme zum Gesetz zur Förderung der elektronischen
71 Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften, 2013:
72 <http://ccc.de/system/uploads/126/original/stellungnahme-demail2013.pdf>
73- \[3\] Stellungnahme: Sichere und vertrauenswürdige elektronische
74 Kommunikation via De-Mail, 2011:
75 <http://www.ccc.de/system/uploads/64/original/CCC-de-mail-2011.pdf>
76- \[4\] Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses am Montag, 15.
77 April 2013, 14 Uhr: Elektronischer Rechtsverkehr:
78 <http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/43_Elektronischer_Rechtsverkehr/index.html>