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1title: Alle Jahre wieder: Sicherheitsrisiko ec-Karte
2date: 2004-05-25 00:00:00
3updated: 2009-04-18 19:12:37
4author: frankro
5tags: update
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8Seit Einführung der ec-Karte als bargeldloses Zahlungsmittel und zur Nutzung von Geldautomaten gibt es hohe Zahl von Missbrauchsfällen rund um die Magnetstreifenkarten. In den letzten Jahren ist die Zahl dramatisch in die Höhe geschnellt.
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13Der klassische Betrugsfall sieht so aus: Dem Opfer wird die ec-, Kunden-
14oder Kreditkarte gestohlen und innerhalb von kürzester Zeit das Konto
15leer geräumt. Dabei benutzen die Täter die Geheimnummer (PIN) um an
16Geldautomaten das Konto des Opfer zu plündern. Teilweise werden mehrere
17Tausend Euro pro Karte erbeutet.
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19In den letzten Jahren häufen sich aber auch Fälle, in denen die Daten
20des Magnetstreifens auf der ec-Karte mit Hilfe eines präparierten
21Kartenlesers ausgelesen werden. Dieser Leser wird am Automat oder am
22Türöffner der Eingangstür angebracht und ist nur mit geübtem Auge zu
23erkennen. Dieser Vorgang wird in der Branche "Lebanese Loop" genannt.
24Die Kartendaten werden dabei per Kabel oder Funk an einen in der Nähe
25aufgestellten Computer übertragen. Mit diesen Daten kann dann mit Hilfe
26eines Magnetkartenschreibers eine Kartenkopie angefertigt werden.
27Zusammen mit der PIN können dann an ausländischen Geldautomaten
28Abhebungen getätigt werden. Auch unehrliche Restaurant- oder
29Ladenbetreiber können, wenn ihnen die Karte zum Bezahlvorgang
30ausgehändigt wird, unauffällig eine Kopie der ec- oder Kreditkarte
31anfertigen. Der Kunde bemerkt den Betrug üblicherweise erst auf dem
32nächsten Kontoauszug.
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34Die PIN erlangen die Täter meist durch Ausspähen. Einfach bei der
35Eingabe über die Schulter geschaut oder mit Hilfe eine versteckten
36Minikamera bei der Eingabe gefilmt, können die Täter nun bis zum Limit
37das Konto des Opfers plündern. Dieses Ausspähen kann auch durch
38Überwachungskameras oder -spiegel in Geschäften und Tankstellen
39geschehen.
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41Uns sind aber auch Fälle bekannt, in denen die Karteninhaber versichern,
42ihre PIN in letzter Zeit nicht benutzt zu haben, so dass ein Ausspähen
43sehr unwahrscheinlich ist. Diese Fälle geben uns ein Rätsel auf, da seit
441997 ein neueres, sichereres Prüfungsverfahren für die PIN angewandt
45wird. Bis 1997 waren zur Berechnung der PIN notwendige Daten auf dem
46Magnetstreifen gespeichert.
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48Wer Opfer einer solchen Tat geworden ist, hat meist schlechte Karten,
49wenn es um die Frage geht, wer für den Schaden haften muss. Die Banken
50berufen sich dabei auf die dem Kunden auferlegte Sorgfaltspflicht bei
51der Handhabung von Karte und PIN. Die Gerichte urteilen dabei sehr
52unterschiedlich, wie weit diese Sorgfaltspflicht geht und wann ein Kunde
53oder die Bank für den Schaden aufkommen muss. Die Beweislast liegt in
54der Regel beim Kunden.
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56Wenn die Täter mit einer Kartenkopie Geld abheben möchten, können sie
57das übrigens nur im Ausland tun. In Deutschland wird am Geldautomat ein
58zusätzliches [("moduliertes
59Merkmal")](https://www.kartensicherheit.de/ww/de/pub/praevention/sicherheitsprodukte/mm_merkmal.php)
60der Karte geprüft, welches nicht einfach mit kopiert werden kann. Daher
61nutzen die Täter häufig Geldautomaten in Holland, Dänemark oder Spanien.
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63Geschädigte sollten auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. Er kann
64Akten einsehen und mit Nachdruck bei der Bank Beweise anfordern, die dem
65Kunden zugute kommen. In Fällen, in denen die PIN offensichtlich nicht
66ausgespäht wurde, berufen sich die Banken meist auf den
67"Anscheinsbeweis": Dass das Verfahren zur Berechnung der PIN sicher sei
68und eine Entschlüsselung oder erraten der Geheimnummer praktisch
69ausgeschlossen ist. Daher müsse der Kunden seine Sorgfaltspflicht
70verletzt haben und die PIN einem Dritte mitgeteilt haben oder bei der
71Karte notiert haben. Diese Ansicht teilen wir nicht unbedingt - haben
72jedoch auch keine konkreten Anhaltspunkte dafür, wie die Täter anders
73als durch Ausspähen an die PIN gekommen sein können.
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75Bei der Beratung durch den Anwalt sollten vor allem folgende Fragen
76geklärt werden:
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78- Von welcher Bank ist die Karte herausgegeben?
79- Wurde die Karten entwendet? Wo und wie? Wann wurde danach der erste
80 Missbrauch getätigt?
81- Welchen Missbrauch gab es? (POS mit PIN, POS/Lastschrift,
82 Geldautomat-Abhebung bei welcher Bank/Banken)
83- Welche Beweismittel können von der Bank anfordert werden?
84 (Protokolldruck des Geldautomaten, GA/Bank-Kameraaufzeichnung)
85- Wie und wann wurde die Karte vorherige Male benutzt?
86- Besonders bei Kreditkarten: Ist eventuell noch der geschlossene
87 Umschlag mit der PIN vorhanden?
88- Wurde die PIN laut Protokolldruck beim ersten Mal richtig
89 eingegeben?
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91Mit Wegfall der eurocheque-Garantie hat die ec Karte Ihren einheitlichen
92Namen verloren und heisst nun Bank-Card (Volks- und Raiffeisenbanken),
93die S-Card (Sparkassen), Kundenkarte der Deutschen Bank, Dresdner
94ServiceCard, Postbank Card, Citi Shopping Card (Citibank). Die neuen
95Kundenkarten der Banken koennen nun individuell fuer bestimmte
96Funktionen zugelassen sein z.B. KAD, GAA, ec cash, Maestro.
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98Weitere Links zum Thema:
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100- [Verbraucherzentrale NRW bereitet eine Sammelklage vor. Die Sammlung
101 von Betroffenen dürfte bereits abgeschlossen sein. Hier gibt es aber
102 Ansprechpartner.
103 (MSWord-Dokument)](http://www.verbraucherzentrale-nrw.de/kartenklau)
104- [Was auf dem Magnetstreifen ist - Achtung: seit der Kartengeneration
105 ab 1997 sind keinerlei Daten zur Berechnung bzw. Prüfung der PIN auf
106 der Karte](http://www.radio101.de/radio101/mcs-data.htm/)
107- [Hintergrundinfos über ec- und Kreditkarten, Informationsseiten der
108 EURO Kartensysteme GmbH](https://www.kartensicherheit.de/)
109- [Übersicht von etlichen Gerichtsurteilen zum Thema, ein Artikel von
110 FINANZtest](https://www.kartensicherheit.de/shared/data/pdf/stiftung_warentest.pdf)
111- [Allgemeine Informationen zu vielen Fragen im
112 Zahlungsverkehr](http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/%20)