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1title: Bewahrt T-Online Nutzungsdaten zu lange auf?
2date: 2002-09-08 00:00:00
3updated: 2009-04-18 19:12:34
4author: admin
5tags: update
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8 Nach Angaben von einigen Datenschützern verstößt T-Online mit der Speicherung
9 von Nutzungsdaten gegen das Teledienstedatenschutzgesetz.
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12<!-- TEASER_END -->
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14Im [Artikel "Ach wie gut, dass niemand
15weiß..."](http://www.heise.de/ct/02/19/124/) der aktuellen Zeitschrift
16c't (19/02, S. 124ff) wird über das Verhalten von diversen
17Teledienstleistern in Bezug auf Datenschutz berichtet. In diesem
18Zusammmenhang wird die Nutzungsdatenspeicherung der
19T-Online-DSL-Flatrate angesprochen.
20
21T-Online speichert nach deren Aussage die Nutzungsdaten, also wann man
22verbunden war und welche IP man hatte, aber auch welche Webseiten
23angefragt wurden, für einen Zeitraum von 80 Tagen. Das
24[Teledienstedatenschutzgesetz](http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm)
25(TDDSG) besagt in §6 Abs. 1, dass der Diensteanbieter diese Daten zwar
26erheben darf, jedoch hat der Diensteanbieter laut Abs. 2 Nr. 1 die
27“Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der
28jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt” zu
29löschen. Da zu einer Flatrate jedoch keine Nutzungsdaten zur Abrechnung
30gespeichert werden brauchen, muss T-Online die Daten unverzüglich nach
31Beendigung der Verbindung löschen.
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33In der [Ausgabe 9/Februar 02 des Magazin
34"e-f\@cts"](http://www.bmwi.de/Homepage/download/infogesellschaft/efacts09.pdf)
35vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird auf Seite 6
36auf diesen Punkt hingewiesen. Ein anderer dort genannter Punkt ist der
37Nachweis des Anbieters über die Bereitstellung der Dienste:
38“Andererseits sollen dem Diensteanbieter auch keine Nachteile entstehen:
39etwa in dem Fall, dass ein Nutzer bestreitet, Dienste in Anspruch
40genommen zu haben. Dies soll ein Anbieter durchaus durch Unterlagen
41beweisen können. Das bedeutet: Er kann Daten speichern, solange sie
42(z.B. bis zur Bezahlung) wirklich benötigt werden.” Das rechtfertigt
43jedoch immer noch nicht eine Speicherung der Nutzungsdaten über 80 Tage.
44Die Daten müssen somit allerspätestens beim Begleichen der Rechnung
45gelöscht werden.
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47*Nutzer der T-Online-DSL-Flatrate, die mit der Speicherung ihrer
48Nutzungsdaten nicht einverstanden sind, sollten sich an T-Online wenden
49und auf die Einhaltung des Teledienstedatenschutzgesetzes pochen.* Die
50Adresse des Datenschutzbeauftragen von T-Online befindet sich unter
51[](http://service.t-online.de/t-on/kont/ar/CP/ar-datenschutzbeauftragter.html)
52(Cookies müssen akzeptiert werden).
53
54Der Artikel der c't zeigt, dass es auch anders im Bereich Flatrate geht.
55QSC speichert die Nutzungsdaten einen Tag, Arcor überhaupt nicht.