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Date: Mon, 13 Jan 2020 08:32:38 +0000
Subject: committing page revision 1

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+title: Massenüberwachung auf dem Prüfstand in Karlsruhe: CCC veröffentlicht Stellungnahme zum BND-Gesetz
+date: 2020-01-13 08:32:38 
+updated: 2020-01-13 08:32:38 
+author: evelyn
+tags: update, pressemitteilung
+
+Am Dienstag und Mittwoch findet beim Bundesverfassungsgericht eine mündliche Anhörung zum BND-Gesetz statt. Der CCC veröffentlicht seine schriftliche Stellungnahme und wird in Karlsruhe an der Anhörung teilnehmen.
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+<!-- TEASER_END -->
+
+Nachdem durch den NSA-BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags ans
+Tageslicht kam, dass der deutsche Auslandsgeheimdienst BND weit mehr
+Daten sammelte, verarbeitete und an ausländische Geheimdienste
+weiterreichte, als das damalige Gesetz erlaubte, trat Anfang 2017 ein
+novelliertes BND-Gesetz in Kraft. Die Befugnisse des Geheimdienstes
+wurden dadurch erheblich ausgeweitet, die schwachen Kontrollmechanismen
+jedoch nur marginal verbessert. Nun liegt das neue Gesetz dem
+Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Der CCC und weitere
+Sachverständige wurden um Stellungnahme gebeten.
+
+Das BND-Gesetz erlaubt dem Auslandsgeheimdienst eine anlasslose
+Ausleitung, Speicherung und Analyse von Kommunikationsdaten in
+massenhaftem Umfang, auch die von Journalisten und deren Informanten.
+Dagegen wehren sich die Beschwerdeführer, darunter „Reporter ohne
+Grenzen“. Neben den Daten von Journalisten und anderen
+Berufsgeheimnisträgern sind aber auch millionenfach andere
+Kommunikationsteilnehmer betroffen.
+
+Neben der Massenüberwachung ist der internationale Datentransfer
+zwischen Geheimdiensten in Karlsruhe Thema, denn Datenweitergabe und
+Technologiekooperation sind auch durch das neue BND-Gesetz kaum
+beschränkt. Die mangelnde Kontrolle der geheimdienstlichen Daten- und
+Außenpolitik und von international gemeinschaftlich genutzten
+Softwaresystemen und Datenbanken sind weitere Aspekte, mit denen sich
+die Karlsruher Richter befassen.
+
+Die Stellungnahme des CCC widmet sich den technischen Fragen der
+Filterung und Analyse von Inhalts- und Metadaten beim Versuch der
+Unterscheidung von inländischen, ausländischen und internationalen
+Datenverkehren und behandelt die technischen Gegebenheiten bei der
+paketvermittelten Kommunikation und verschiedene technische
+Möglichkeiten der Überwachung von Ausland-Ausland-Kommunikation.
+
+Der CCC setzt sich seit vielen Jahren gegen jede Form anlassloser
+Massenüberwachung ein, insbesondere wenn sie von den chronisch schlecht
+kontrollierten Geheimdiensten durchgeführt wird. In der Stellungnahme
+wird deutlich, warum der BND schon aus technischen Gründen unmöglich
+seine Verpflichtung einhalten kann, keine Inländer zu überwachen. Dass
+er in der Kommunikation unter Ausländern, darunter Journalisten und ihre
+international vernetzten Redaktionen, auch in Zukunft mit einem
+gigantischen Schleppnetz fischen darf, sollte unterbunden werden.
+
+**Links**:
+
+\[0\] Mündliche Verhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Sachen
+„Strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des
+Bundesnachrichtendienstes“ am Dienstag, 14. Januar 2020, und Mittwoch,
+15. Januar 2020,
+<https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-087.html>
+
+\[1\] [Stellungnahme des CCC an das Bundesverfassungsgericht zum
+BND-Gesetz und zur
+Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung](/system/uploads/290/original/BNDgesetz_CCC-Stellungnahme.pdf)
+(pdf)
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