From 2b4067b580f02db1b3674ee00bf56f802114b17b Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: sz <sebastian@ccc.de>
Date: Sat, 18 Apr 2009 19:12:34 +0000
Subject: committing page revision 1

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 updates/2002/lgberlin.md | 33 +++++++++++++++++++++++++++++++++
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+title: Landgericht Berlin hebt Rasterfahndungsbeschluß auf
+date: 2002-01-23 00:00:00 
+updated: 2009-04-18 19:12:34 
+author: sz
+tags: update
+
+
+    Das Landgericht Berlin hat einer Klage dreier ausländischer Studierender gegen die Rasterfahdung stattgegeben.
+  
+
+<!-- TEASER_END -->
+
+Nach den Terroranschlägen vom 11. September letzen Jahres wurde in den
+Bundesländern eine Rasterfahndung nach den sogenannten Schläfern
+eingeleitet. Davon direkt betroffen sind sehr viele Studierende,
+insbesondere ausländische.
+
+In Berlin haben drei Studenten gegen die Herausgabe ihrer persönlichen
+Daten geklagt: Eine solche Maßnahme sei nur zulässig, wenn eine
+"gegenwärtige Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder
+des Landes oder für Leben, Leib und Freiheit einer Person" bestehe. Die
+Bundesregierung hatte aber mehrfach betont, daß eine solche Gefahr nicht
+gegeben sei. Das Gericht stimmte dieser Auffassung zu.
+
+Im Bundesland Hessen ist eine vergleichbare Klage gerade in die Revision
+gegangen. Auch hier wurde im ersten Durchgang zu Gunsten des klagenden
+Studenten entschieden.
+
+Daß die Rasterfahndung nun gestoppt wird, bleibt zu bezweifeln. In
+Berlin will Innensenator Körting gegen den Beschluß des Landgerichtes
+vorgehen. Außerdem seien von dem Beschluß nur die drei klagenden
+Studenten betroffen. In Hamburg werden unterdessen 140 meist
+ausländische Studierende von der Polizei vorgeladen.
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cgit v1.2.3