From 93e1d335929a8f0cf69848c01435ea6ae444e6a1 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: admin Date: Sat, 18 Apr 2009 19:12:34 +0000 Subject: committing page revision 1 --- updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md | 55 ++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 55 insertions(+) create mode 100644 updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md diff --git a/updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md b/updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md new file mode 100644 index 00000000..fa06fdc0 --- /dev/null +++ b/updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md @@ -0,0 +1,55 @@ +title: Bewahrt T-Online Nutzungsdaten zu lange auf? +date: 2002-09-08 00:00:00 +updated: 2009-04-18 19:12:34 +author: admin +tags: update + + + Nach Angaben von einigen Datenschützern verstößt T-Online mit der Speicherung + von Nutzungsdaten gegen das Teledienstedatenschutzgesetz. + + + + +Im [Artikel "Ach wie gut, dass niemand +weiß..."](http://www.heise.de/ct/02/19/124/) der aktuellen Zeitschrift +c't (19/02, S. 124ff) wird über das Verhalten von diversen +Teledienstleistern in Bezug auf Datenschutz berichtet. In diesem +Zusammmenhang wird die Nutzungsdatenspeicherung der +T-Online-DSL-Flatrate angesprochen. + +T-Online speichert nach deren Aussage die Nutzungsdaten, also wann man +verbunden war und welche IP man hatte, aber auch welche Webseiten +angefragt wurden, für einen Zeitraum von 80 Tagen. Das +[Teledienstedatenschutzgesetz](http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm) +(TDDSG) besagt in §6 Abs. 1, dass der Diensteanbieter diese Daten zwar +erheben darf, jedoch hat der Diensteanbieter laut Abs. 2 Nr. 1 die +“Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der +jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt” zu +löschen. Da zu einer Flatrate jedoch keine Nutzungsdaten zur Abrechnung +gespeichert werden brauchen, muss T-Online die Daten unverzüglich nach +Beendigung der Verbindung löschen. + +In der [Ausgabe 9/Februar 02 des Magazin +"e-f\@cts"](http://www.bmwi.de/Homepage/download/infogesellschaft/efacts09.pdf) +vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird auf Seite 6 +auf diesen Punkt hingewiesen. Ein anderer dort genannter Punkt ist der +Nachweis des Anbieters über die Bereitstellung der Dienste: +“Andererseits sollen dem Diensteanbieter auch keine Nachteile entstehen: +etwa in dem Fall, dass ein Nutzer bestreitet, Dienste in Anspruch +genommen zu haben. Dies soll ein Anbieter durchaus durch Unterlagen +beweisen können. Das bedeutet: Er kann Daten speichern, solange sie +(z.B. bis zur Bezahlung) wirklich benötigt werden.” Das rechtfertigt +jedoch immer noch nicht eine Speicherung der Nutzungsdaten über 80 Tage. +Die Daten müssen somit allerspätestens beim Begleichen der Rechnung +gelöscht werden. + +*Nutzer der T-Online-DSL-Flatrate, die mit der Speicherung ihrer +Nutzungsdaten nicht einverstanden sind, sollten sich an T-Online wenden +und auf die Einhaltung des Teledienstedatenschutzgesetzes pochen.* Die +Adresse des Datenschutzbeauftragen von T-Online befindet sich unter +[](http://service.t-online.de/t-on/kont/ar/CP/ar-datenschutzbeauftragter.html) +(Cookies müssen akzeptiert werden). + +Der Artikel der c't zeigt, dass es auch anders im Bereich Flatrate geht. +QSC speichert die Nutzungsdaten einen Tag, Arcor überhaupt nicht. -- cgit v1.2.3