From b596d10ca533de1a0911c35f986354d9505a325e Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> Date: Wed, 5 May 2010 21:05:52 +0000 Subject: committing page revision 2 --- pages/datenbrief.md | 16 ++++++++++++---- 1 file changed, 12 insertions(+), 4 deletions(-) diff --git a/pages/datenbrief.md b/pages/datenbrief.md index b7878daa..84a2a5fd 100644 --- a/pages/datenbrief.md +++ b/pages/datenbrief.md @@ -1,8 +1,8 @@ title: Datenbrief date: 2010-01-25 21:08:00 -updated: 2010-01-27 23:51:05 +updated: 2010-05-05 21:05:52 author: frankro -tags: datenschutz, datenbrief +tags: datenschutz, datenbrief, informationelle selbstbestimmung Der Datenbrief ist eine Forderung des Chaos Computer Clubs (CCC), um die informationelle Selbstverteidigung des Bürgers zu stärken und die Anhäufung von personenbezogenen Daten möglichst unattraktiv zu machen. Er bietet die Chance, die Verarbeitung eigener persönlicher Daten besser zu überblicken und zu kontrollieren. @@ -111,15 +111,23 @@ jährlich informiert werden. erheben, etwa die Postadresse?*\ Nein, auf keinen Fall soll der Datenbrief als Einladung verstanden werden, noch mehr Daten zu erheben. Der Betroffene muß natürlich nur auf -dem Weg informiert werden, auf dem er ohnehin erreichbar ist. +dem Weg informiert werden, auf dem er ohnehin erreichbar ist. Auch +können nicht aktiv genutzte Daten, die beispielsweise nur aufgrund +gesetzlicher Pflichten gespeichert, aber nicht weitergegeben, verwendet +oder weiterverarbeitet werden, in den Archiven bleiben. Sie sollen nicht +per Datenbrief verschickt werden. *Wird das nicht ein bürokratisches Monster? Wer soll das kontrollieren?*\ Die verantwortlichen Stellen werden durch das Bundesdatenschutzgesetz zum Versand des Datenbriefes verpflichtet. Der Geschäftsführer einer Firma ist persönlich für die Einhaltung der Informationspflicht haftbar. +Für kleine Unternehmen ist kein Datenbrief vorgesehen, es soll also eine +untere Grenze der Firmengröße definiert werden, ab der ein Datenbrief zu +verschicken ist.\ Der Bürger kann jederzeit die Aufsichtsbehörden informieren, wenn er den -Verdacht hat, daß eine Stelle ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommt.\ +Verdacht hat, daß eine Stelle ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommt. + Die Bundesländer müssen dafür sorgen, daß es einen einheitlichen Ansprechpartner für solche Beschwerden gibt, denn die bisherige Ausstattung der Datenschutzbehörden ist nicht ausreichend. So wird es -- cgit v1.2.3