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From: julric <julric@julric.de>
Date: Tue, 24 Apr 2018 18:23:03 +0000
Subject: committing page revision 11

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 title: Mitgliederversammlung 2018
 date: 2018-03-28 20:35:00 
-updated: 2018-04-12 17:33:48 
+updated: 2018-04-24 18:23:03 
 author: julric
 tags: mitgliederversammlung
 
@@ -102,4 +102,139 @@ die Reisenden sind auch hier angehalten, die günstigste
 nachvollziehbarer Form schriftlich inklusive aller Originalbelege beim
 Schatzmeister einzureichen."
 
- 
+#### Eingegangen 2018-04-21
+
+1\. Erörterung des Ausschlusses von ca. 2000 Mitgliedern per
+Vorstandsbeschluss\
+\
+Gem. Vorstandsbeschluss vom 28.10.2017 sollten ca. 2000 Mitglieder wegen
+Nichtzahlung ihrer Beiträge ausgeschlossen werden. Zwar räumt die
+Satzung dem Vorstand mit §5 hierzu grundsätzlich die Möglichkeit ein.
+Allerdings steht §6 2. der Satzung der Anwendung dieser Regelung auf
+säumige Mitglieder entgegen:  "Im Falle nicht fristgerechter Entrichtung
+der Beiträge ruht die Mitgliedschaft.“ Mit Wegfall der Aufnahmegebühr in
+Beitragsordnung kommt auch ein Ausschluss wegen Nichtzahlung der
+Aufnahmegebühr in Betracht. Gem. §5 2. unserer Satzung ist es möglich
+die Mitgliederversammlung gegen den Ausschluss von 2000 Mitgliedern
+durch den Vorstand anzurufen.\
+\
+Der Vorstand möge daher seinen Beschluss der Mitgliederversammlung zur
+Entscheidung vorlegen:\
+\
+Die Mitgliederversammlung möge für jedes auszuschließende Mitglied
+entscheiden, ob der Ausschluss bestätigt wird („ja“) oder verworfen wird
+(„nein“).\
+\
+\
+2. Stellungnahme zum Ausschluss von Tobias Anton aus dem CCCB e.V.\
+\
+Am 20.08.2017 schloss der Vorstand des CCCB e.V. Tobias Anton aus. Die
+Mitgliederversammlung des CCCB e.V. bestätigte den Ausschluss am
+08.10.2017 mit 18 Stimmen. Hiergegen beantragte Tobias Anton
+gerichtliche Entscheidung, da er den Ausschluss für unbegründet hält. Er
+ist der Auffassung, dass der Ausschluss auch nicht den Kriterien
+entspricht, die der CCC e.V. an einen Ausschluss stellen würde. Der
+Vorstand des CCC e.V. hat Tobias bestätigt, dass sein Ausschluss aus dem
+Berliner Erfa keine Auswirkungen auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V.
+hat.\
+\
+Laut den Statuten des CCC e.V. sind die Erfas jedoch die "lokalen
+Niederlassungen“ des CCC e.V. Der CCC Berlin e.V. vertritt daher als
+Erfa-Kreis die regionalen Interessen des CCC e.V.. Nach Auffassung des
+Antragstellers muss ich ein Erfa auch zu den Werten und Grundsätzen des
+CCC e.V. bekennen. Dies betrifft insbesondere auch die Regelungen zum
+Ausschluss eines Mitglieds. Der Antragsteller ist der Meinung, dass ein
+Erfa, der ein Mitglied aus Gründen ausschließt, die im CCC e.V. keinen
+Vereinsausschluss begründen würden, das Ansehen des CCC e.V. schädigt.\
+\
+Im Vorfeld der Mitgliederversammlung wurde dem Vorstand des CCC e.V.
+daher Einblick in die Korrenzpondenz zwischen Antragsteller und CCCB
+e.V. gewährt und der Vorstand um eine Stellungnahme gebeten. Er folgte
+dem Beschluss des CCCB e.V. nicht, wollte jedoch auch keine
+Stellungnahme in diesem Sinne abgeben. Die Mitgliederversammlung möge
+das nachholen.\
+\
+Sie möge:\
+2.1. feststellen, dass Tobias Anton nicht aus dem CCC e.V.
+ausgeschlossen ist und\
+2.2. dem CCCB e.V. empfehlen den Ausschluss von Tobias Anton rückgängig
+zu machen.\
+\
+\
+3. Beschränkung der Vertretungsmacht von Prokuristen der CCCV im
+Innenverhältnis\
+\
+An Silvester kam es in den Räumlichkeiten der Messe Leipzig zum
+Ausschluss von Tobias Anton als Helfer. Zuvor war ein öffentlicher
+Aufruf über events.ccc.de und über den Twitter-Account \@c3logistic zur
+Hilfe beim Abbau des Congress erfolgt. Tobias Anton und ein weiteres
+Mitglied aus Chaosdorf folgten dieser Einladung. Sie halfen tagsüber
+beim Abbau mit, es kam dabei zu keinen Auseinandersetzungen. Als
+Christian Carstensen gegen Abend des 31.12.2017 eintraf, verwies er
+Tobias Anton des Hauses. Als Begründung führte C. einer laufende
+juristische Auseinandersetzung zwischen dem CCCB und Tobias Anton an.
+Andere Gründe wurden von C. hierfür nicht genannt. Vor Ort hatte es
+sonst keine Konflikte gegeben. Der Vorstand des CCC e.V. hatte Tobias
+Anton auch zuvor per Mail bestätigt, dass die Auseinandersetzung in
+Berlin auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V. keine Auswirkungen haben
+würde.\
+\
+Dieses Ereignis lässt vermuten, dass sich C. in Ausübung seiner
+Vertretungsfunktionen für den CCC e.V. von persönlichen Motiven leiten
+ließ. In Wahrnehmung seiner Funktion als Prokurist für die CCCV sollten
+seine persönlichen Motive keine Rolle spielen. Es ist davon auszugehen,
+dass seine Entscheidung von einer privaten Meinung beeinflusst war.\
+\
+Die Mitgliederversammlung möge daher diesen Fall diskutieren und eine
+Regelung finden, die ehrenamtliche Helfer und Mitglieder zukünftig
+wirksam vor willkürlicher Ausgrenzung durch Funktionsträger des CCC e.V.
+schützt.\
+\
+\
+4. Abschaffung der Bürgenregelung für intern\@lists.ccc.de\
+\
+Die Mailingliste intern\@lists.ccc.de wird u.a. verwendet um\
+- Vereinsversammlungen anzukündigen,\
+- die Ergebnisse von Versammlungen vereinsintern bekannt zu machen\
+- Meinungsbilder über Stellungnahmen des CCC in der Öffentlichkeit
+einzuholen\
+- Änderungen der Zugangsdaten zu den Wikis doku.ccc.de und orga.cccv.de
+mitzuteilen.\
+\
+Der Willensbildungsprozesses im Verein findet also wesentlich auch über
+diese Mailingliste statt.\
+\
+Zugangsvoraussetzung für die Mailingliste ist lt. Aussage von Michael
+Hirdes entweder die bestehende Mitgliedschaft in einem Erfa, oder die
+Bestätigung durch zwei sog. „Bürgen“, die bereits auf der Mailingliste
+sind. Auch Nichtmitglieder können auf diese Weise Zugang zur
+Mailingliste erhalten.\
+\
+Es wird beantragt:\
+\
+Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass das Erfordernis für
+zwei Bürgen für Vereinsmitglieder abgeschafft wird. Die
+Mitgliederversammlung möge feststellen, dass jedes Vereinsmitglied
+grundsätzlich Anspruch auf Teilnahme an internen Veranstaltungen und
+Versammlungen, sowie auf die Teilnahme an den für deren Organisation
+verwendeten Mailinglisten hat.\
+\
+Begründung:\
+Die bestehende Regelung kann nicht gewährleisten, dass alle Mitglieder
+des CCC e.V. am Willensbildungsprozess im Verein teilnehmen können.
+Angesichts der Bedeutung der Mailingliste für den Willensbildungsprozess
+erscheint es ungerechtfertigt, dass ein Mitglied, über seine bloße
+Mitgliedschaft hinaus, weitere Voraussetzungen erfüllen muss dort
+mitlesen zu dürfen. Für Mitglieder, die die Informationen der Liste
+nicht erhalten, ist die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen nicht
+sichergestellt, , da sie beispielsweise über das Stattfinden bestimmter
+Veranstatlungen nicht informiert werden.\
+\
+Auch wenn eine Abgrenzung zwischen aktiven Vereinsmitgliedern und der
+Öffentlichkeit durchaus erwünscht ist, und die Bürgenregelung diesem
+Ziel auch Rechnung trägt, benachteiligt sie u.U. Mitglieder des CCC
+e.V., die keinem Erfa angehören. Nichtmitglieder, die einem Erfa
+angehören oder das Vertrauen der dortigen Verantwortlichen genießen,
+werden demgegenüber bevorzugt. Nach fachkundiger Einschätzung verstößt
+ein teilweiser Ausschluss von Mitgliedern gegen die Treuepflicht gem.
+§242 BGB.
-- 
cgit v1.2.3