From f947d344f9003aa25f35991255140d95a6d97625 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: kerstin Date: Thu, 5 Mar 2009 22:33:18 +0000 Subject: committing page revision 1 --- pages/satzung.md | 340 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 340 insertions(+) create mode 100644 pages/satzung.md diff --git a/pages/satzung.md b/pages/satzung.md new file mode 100644 index 00000000..bb053df9 --- /dev/null +++ b/pages/satzung.md @@ -0,0 +1,340 @@ +title: Satzung des CCC e.V. +date: 2009-03-02 22:06:35 +updated: 2009-03-05 22:33:18 +author: kerstin +tags: club, satzung + +Neufassung der Satzung des CCC e.V. vom 14.11.2006 (Unter Vorbehalt der Eintragung im Amtsregister) + + + +- [Präambel](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#pre) +- [§1 Name, Sitz, + Geschäftsjahr](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph1) +- [§2 Zweck und + Gemeinnützigkeit](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph2) +- [§3 + Mitgliedschaft](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph3) +- [§4 Rechte und Pflichten der + Mitglieder](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph4) +- [§5 Ausschluss eines + Mitglieds](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph5) +- [§6 Beitrag](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph6) +- [§7 Organe des + Clubs](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph7) +- [§8 + Mitgliederversammlung](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph8) +- [§9 + Vorstand](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph9) +- [§10 + Finanzprüfer](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph10) +- [§11 + Erfa-Organisation](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph11) +- [§12 + Erfa-Beirat](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph12) +- [§13 Auflösung des + Clubs](http://www.ccc.de/club/statutes?language=de#paragraph13) + +## Präambel []{#pre} + +Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr +denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung +und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den +Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und +Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und +der Menschen untereinander. + +Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues +Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation. Der Chaos +Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen, +unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher +Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt +und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das +einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung +fördert. + +## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr []{#paragraph1} + +1\. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club". Der Verein wird in +das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz "e.V." ergänzt. +Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. + +2\. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. + +## §2 Zweck und Gemeinnützigkeit []{#paragraph2} + +1\. Der Club fördert und unterstützt Vorhaben der Bildung und +Volksbildung in Hinsicht neuer technischer Entwicklungen, sowie Kunst +und Kultur im Sinne der Präambel oder führt diese durch. Der +Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden: + +- 1\. Regelmäßige öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen. +- 2\. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, + Treffen sowie Konferenzen. +- 3\. Herausgabe der Zeitschrift "Die Datenschleuder". +- 4\. öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien. +- 5\. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise. +- 6\. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung + vorgesehenen Kontrollorganen. +- 7\. Förderung des schöpferisch-kritischen Umgangs mit Technologie. +- 8\. Hilfestellung und Beratung bei technischen und rechtlichen + Fragen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Mitglieder. +- 9\. Zusammenarbeit und Austausch mit nationalen und internationalen + Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Clubs vereinbar sind. +- 10\. Veranstaltungen und Projekte, die sich speziell an Jugendliche + richten. + +2\. Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige +Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der +Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient +ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der +Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig +und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die +Mittel des Clubs werden ausschließlich und unmittelbar zu den +satzungsgemäßen Zwecken verwendet. Die Mitglieder erhalten keine +Zuwendung aus den Mitteln des Clubs. Niemand darf durch Ausgaben, die +dem Zwecke des Clubs fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe +Vergütungen begünstigt werden. + +## §3 Mitgliedschaft []{#paragraph3} + +1\. Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische +Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähige Vereine sowie +Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden. Bei +Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters +erforderlich. + +2\. Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand. +über die Annahme der Beitrittserklärung entscheidet der Vorstand. Die +Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung und der +Zahlung der Aufnahmegebühr. + +3\. Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von +natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von +juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen +Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder +durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr +bleibt hiervon unberührt. + +4\. Der Austritt wird durch Willenserklärung in Textform gegenüber dem +Vorstand vollzogen. + +5\. Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere +Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen +Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder +haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von +Beitragsleistungen befreit. + +## §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder []{#paragraph4} + +1\. Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch +zu nehmen. + +2\. Die Mitglieder sind verpflichtet, die satzungsgemäßen Zwecke des +Clubs zu unterstützen und zu fördern. Sie sind verpflichtet, die +festgesetzten Beiträge zu zahlen. + +## §5 Ausschluss eines Mitglieds []{#paragraph5} + +1\. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen +werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen +Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger +wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden +Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen +und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. + +2\. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der +Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der +Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. + +## §6 Beitrag []{#paragraph6} + +1\. Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der +Aufnahme bzw. im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine +Beitragsordnung, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird. Im +Falle nicht fristgerechter Entrichtung der Beiträge ruht die +Mitgliedschaft. + +2\. Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch +Vorstandsbeschluss ein von der Beitragsordnung abweichender Beitrag +festgesetzt werden. + +## §7 Organe des Clubs []{#paragraph7} + +Die Organe des Clubs sind: + +- 1\. die Mitgliederversammlung +- 2\. der Vorstand +- 3\. der Erfa-Beirat + +## §8 Mitgliederversammlung []{#paragraph8} + +1\. Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer +Beschlussfassung unterliegen: + +- 1\. die Genehmigung des Finanzberichtes, +- 2\. die Entlastung des Vorstandes, +- 3\. die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder, +- 4\. die Bestellung von Finanzprüfern, +- 5\. die Satzungsänderungen, +- 6\. die Genehmigung der Beitragsordnung, +- 7\. die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen, +- 8\. die Anträge des Vorstandes und der Mitglieder, +- 9\. die Ernennung von Ehrenmitgliedern, +- 10\. Die Auflösung des Clubs. + +2\. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. +Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des +Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern, +oder wenn mindestens zehn Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks +schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung +erfolgt in Textform durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens +zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die Aufgabe der Einladung zur +Post an die letzte bekannte Anschrift oder die Versendung an die zuletzt +bekannte E-Mail-Adresse. + +Hierbei sind die Tagesordnung bekannt zugeben und ihr die nötigen +Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind +mindestens sieben Tage vor der Mitgliederversammlung bei der +Geschäftsstelle in Textform einzureichen. über die Behandlung von +Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. + +3\. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf +Prozent aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind jedoch gültig, +wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung nicht angezweifelt +worden ist. Ist die Mitgliederversammlung aufgrund mangelnder +Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende ordentlich +einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der Teilnehmerzahl +beschlussfähig. + +4\. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs +bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der +anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt +die einfache Mehrheit. + +5\. Jedes Mitglied, welches mit den Beiträgen nicht im Rückstand ist, +hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten +schriftlich zu bestellen. Stimmen können nicht übertragen werden. + +6\. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. über die +Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das +vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das +Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der +nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. + +7\. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Finanzprüfer. +Die Wahlen finden geheim in Form der "Wahl durch Zustimmung" statt. +Jeder Wähler kann beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Stimme geben. +Jeder zu besetzende Posten wird einzeln gewählt, wobei gleichrangige +Posten (die zwei stellvertretenden Vorsitzenden und die zwei +Finanzprüfer) jeweils gemeinsam gewählt werden. Bei der Wahl des +Vorsitzenden, des Schatzmeisters und des Erfa-Repräsentanten ist +gewählt, wer die meisten abgegebenen Stimmen erhält. Bei +Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter +Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei der Wahl der +stellvertretenden Vorsitzenden und der Finanzprüfer sind diejenigen +beiden Kandidaten gewählt, die die meisten Stimmen erhalten. Bei +Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt. Bei erneuter +Stimmengleichheit entscheidet das Los. + +## §9 Vorstand []{#paragraph9} + +1\. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern: + +- 1\. dem Vorsitzenden, +- 2\. zwei stellvertretenden Vorsitzenden, +- 3\. dem Schatzmeister und +- 4\. dem Erfa-Repräsentanten. + +2\. Vorstand im Sinne des §26, Abs. 2 BGB ist jedes Vorstandsmitglied. +Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte von über 2000 EURO, Einstellung und +Entlassung von Angestellten, gerichtliche Vertretung sowie Anzeigen, +Aufnahme von Krediten, Gründung, Erwerb und Veräußerung von +Gesellschaften und Geschäftsanteilen von Gesellschaften zur +Verwirklichung der satzungsgemäßen Ziele; bei denen der Verein durch +mindestens drei Vorstandsmitglieder vertreten wird. + +3\. Sind zwei oder mehr Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung +ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen. + +4\. Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre. Wiederwahl +ist zulässig. Damit auch nach Ablauf der Amtsdauer eine ordnungsgemäße +gesetzliche Vertretung gesichert ist, bleibt der Vorstand bis zur +Neuwahl im Amt. + +5\. Der Vorstand ist Dienstvorgesetzter aller vom Club angestellten +Mitarbeiter; er kann diese Aufgabe einem Vorstandsmitglied übertragen. + +6\. Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das +Vermögen des Clubs. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche +Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt +er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige +Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Clubs zur +Prüfung zur Verfügung. + +7\. Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie +haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von +der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die +Erstattung von Reisekosten und Auslagen. + +8\. Der Vorstand kann "Fachliche Beiräte" oder "Wissenschaftliche +Beiräte" einrichten, die für den Club beratend und unterstützend tätig +werden; in die Beiräte können auch Nicht-Mitglieder berufen werden. + +Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der +Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. + +## §10 Finanzprüfer []{#paragraph10} + +1\. Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die +Mitgliederversammlung zwei Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung +informieren sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis und erstatten +der Mitgliederversammlung Bericht. + +2\. Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. + +## §11 Erfa-Organisation []{#paragraph11} + +1\. Der Club bildet zur Durchführung seiner Aufgaben regionale +Erfahrungsaustauschkreise (Erfa-Kreise). Sie bestimmen ihre +Organisationsstruktur selbst. + +2\. Aufgabe der Erfa-Kreise ist ferner, + +- 1\. die Entscheidungsfindung im Club zu fördern und vorzubereiten, +- 2\. Mitglieder für den Club zu werben, +- 3\. die Ziele des Clubs lokal umzusetzen. + +3\. Beabsichtigt ein Erfa-Kreis, bestimmte Themen oder Aktivitäten mit +überregionalem Bezug an die öffentlichkeit zu tragen, ist dies vorher +mit dem Vorstand des Clubs abzustimmen. + +4\. Jeder Erfa-Kreis bestimmt einen Erfa-Kreis-Vertreter. Die +Erfa-Kreise sollten sich eine Organisationsstruktur geben, die mit dem +Erfa-Beirat abzustimmen ist. + +## §12 Erfa-Beirat []{#paragraph12} + +1\. Der Erfa-Beirat besteht aus den Erfa-Vertretern, die Clubmitglieder +sind. + +2\. Der Erfa-Beirat schlägt der Mitgliederversammlung aus seiner Mitte +den Erfa-Repräsentanten zur Wahl in den Vorstand vor. + +3\. Der Erfa-Beirat wirkt bei der Führung der Club-Geschäfte beratend +und unterstützend mit. Er hat dabei insbesondere die Aufgabe, die +Belange der Erfa-Kreise zu vertreten. + +4\. Der Erfa-Beirat gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der +Mitgliederversammlung zu genehmigen ist. + +5\. Der Erfa-Beirat kann Erfa-Kreise aufnehmen oder ausschließen, soweit +der Vorstand keinen Widerspruch erhebt. Bei Unstimmigkeiten entscheidet +die Mitgliederversammlung. + +## §13 Auflösung des Clubs []{#paragraph13} + +Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das +Clubvermögen an eine von der Mitgliederversammlung zu bestimmende +Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte +Körperschaft zwecks Verwendung für die Volksbildung. -- cgit v1.2.3