From c3886c3e832d23741e39b4cfb570f5bc9bcbd265 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> Date: Fri, 14 Sep 2012 21:47:19 +0000 Subject: committing page revision 2 --- pages/vorratsdatenspeicherung.md | 47 ++++++++++++++++++---------------------- 1 file changed, 21 insertions(+), 26 deletions(-) (limited to 'pages/vorratsdatenspeicherung.md') diff --git a/pages/vorratsdatenspeicherung.md b/pages/vorratsdatenspeicherung.md index 055cd1b7..343e21bb 100644 --- a/pages/vorratsdatenspeicherung.md +++ b/pages/vorratsdatenspeicherung.md @@ -1,49 +1,44 @@ title: Vorratsdatenspeicherung date: 2011-04-16 22:29:00 -updated: 2011-04-16 22:52:11 -author: admin -tags: +updated: 2012-09-14 21:47:19 +author: kerstin +tags: vorratsdatenspeicherung -Vorratsdatenspeicherung - - - -Mit Vorratsdatenspeicherung (english: data retention, im deutschen -Sprachgebrauch des Bundesministerium des Inneren mitunter auch als +Unter Vorratsdatenspeicherung (Englisch: data retention, im deutschen +Sprachgebrauch des Bundesministerium des Innern mitunter auch als Mindestspeicherung bezeichnet) wird die gesetzliche Verpflichtung -gegenüber Telekommunikationsanbietern (Zugangsanbietern) verstanden: +gegenüber Telekommunikationsanbietern (Zugangsanbietern) verstanden, -\- im Kontext von Telefonieanbietern Verkehrsdaten (also: welcher -Teilnehmer wann mit wem wie lange eine Verbindung unterhielt) +\- im Kontext von Telefonie Verkehrsdaten (also: welcher Teilnehmer wann +mit wem wie lange eine Verbindung unterhielt) und -\- im Kontext von Internet-Service Providern die Speicherung der jeweils +\- im Kontext von Internet Service Providern die Speicherung der jeweils an einen Teilnehmer zeitlich begrenzt vergebene (dynamische) IP-Nummer zu speichern. *Bislang* enthielt die Vorratsdatenspeicherung keine Speicherungsverpflichtung im Bezug auf die aufgebauten -Internet-Verbindungen, ledliglich bei der Rückverfolgung von einem +Internet-Verbindungen, ausschließlich bei der Rückverfolgung von einem Internet-Dienst auf einen Teilnehmer sollte die Auflösung der dynamischen IP-Nummer über die Vorratsdatenspeicherung beim Zugangsanbieter zum Teilnehmer führen. -Zu Trennen ist die Vorratsdatenspeicherung von der -Speicherungsverpflichtung der sogenannten Bestandsdaten, d.h. der Daten -die Aufschluss über den Inhaber eines Telekommunikationsanschlusses -zulassen. Die diesbezügliche Verpflichtung ergibt sich aus den [§ 111 -TKG ("Daten für Auskunftsersuchen der +Zu trennen ist die Vorratsdatenspeicherung von der +Speicherungsverpflichtung der sogenannten Bestandsdaten, d. h. der +Daten, die Aufschluß über den Inhaber eines +Telekommunikationsanschlusses zulassen. Die diesbezügliche Verpflichtung +ergibt sich aus den [§ 111 TKG ("Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__111.html "§111 TKG") und [§ 112 TKG ("Automatisiertes -Auskunftsverfahren")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__112.html "§112 TKG") +Auskunftsverfahren")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__112.html "§112 TKG"), die an anderer Stelle im Bezug auf die datenschutzrechtlichen Fragen kritisiert wurden. -Der Chaos Computer Club ist vor allem klarer Gegner der -Vorratsdatenspeicherung, weil es eine Verpflichtung zum Speichern von -Daten sind, aus denen sich sensible Lebensumstände bzw. -Geschäftsverbindungen ableiten lassen, die sich wiederum klar gegen die -Interessen des Inhabers im Sinne der informationellen Selbstbestimmung -verwenden lassen. +Der Chaos Computer Club ist klarer Gegner der Vorratsdatenspeicherung, +gegen eine Verpflichtung zum Speichern von Daten, aus denen sich +sensible Lebensumstände bzw. Geschäftsverbindungen ableiten lassen, die +sich wiederum klar gegen die Interessen des Inhabers im Sinne der +informationellen Selbstbestimmung verwenden lassen. Die Vorratsdatenspeicherung wurde bis zur Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht vor allem durch -- cgit v1.2.3