From 3a99071acb6510e8ee1bc4c281a45b70abd0ca89 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: webmaster Date: Sat, 18 Apr 2009 19:12:35 +0000 Subject: committing page revision 1 --- updates/2002/zkdsg.md | 31 +++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 31 insertions(+) create mode 100644 updates/2002/zkdsg.md (limited to 'updates/2002') diff --git a/updates/2002/zkdsg.md b/updates/2002/zkdsg.md new file mode 100644 index 00000000..5dd91ad6 --- /dev/null +++ b/updates/2002/zkdsg.md @@ -0,0 +1,31 @@ +title: Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz (ZKDSG) verabschiedet +date: 2002-02-04 00:00:00 +updated: 2009-04-18 19:12:35 +author: webmaster +tags: update + + + Am vergangenen Freitag hat der Bundestag ein Gesetz gegen die gewerbsmäßige Verbreitung von "Vorrichtungen" zur unbefugten Überwindung von Zugangssicherungen für Fernseh- und Radiosendungen sowie "von Diensten der Informationsgesellschaft" verabschiedet. + + + + +Hintergrund ist eine EU-Richtlinie zum Schutz von zugangskontrollierten +Diensten. Das Gesetz zielt in erster Linie auf den Pay-TV-Bereich ab, +findet aber auch Anwendung für zukünftige "zugangskontrollierte" Dienste +aller Art. Nach dem neuen Gesetz sind die Herstellung, die Einfuhr und +die Verbreitung von "Umgehungsvorrichtungen", aber auch der Besitz sowie +die Wartung und der Austausch von solchen Vorrichtungen zu gewerbmäßigen +Zwecken verboten. Verboten ist auch die Werbung (Absatzförderung) von +Umgehungsvorrichtungen. Bestraft werden kann ein Verstoß mit bis zu +einem Jahr Freiheitsstrafe bzw. einem Bußgeld von 50.000 Euro. + +Direkt betroffen von dem Gesetz sind Leute, die beispielsweise +modifizierte Smart-Cards oder Programme zum Entschlüsseln anbieten oder +dafür werben. Private Anwender von solchen "gecrackten" Smart-Cards +(z.B. für Pay-TV) sind zwar nicht direkt von dem neuen Gesetz betroffen, +machen sich aber u.U. auch nach §265a StGB (Erschleichung von +Leistungen) strafbar. + +Der Entwurf des ZKDSG ist +[hier](http://dip.bundestag.de/btd/14/072/1407229.pdf) zu finden. -- cgit v1.2.3