From d9354d082545337d009c9d8177711f65bc850d74 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> Date: Tue, 6 Aug 2013 19:29:52 +0000 Subject: committing page revision 2 --- updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md | 26 ++++++++++++-------------- 1 file changed, 12 insertions(+), 14 deletions(-) (limited to 'updates/2002') diff --git a/updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md b/updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md index fa06fdc0..e09e5d0e 100644 --- a/updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md +++ b/updates/2002/t-online-nutzungsdaten.md @@ -1,12 +1,10 @@ title: Bewahrt T-Online Nutzungsdaten zu lange auf? date: 2002-09-08 00:00:00 -updated: 2009-04-18 19:12:34 -author: admin -tags: update +updated: 2013-08-06 19:29:52 +author: kerstin +tags: update. metadaten - - Nach Angaben von einigen Datenschützern verstößt T-Online mit der Speicherung - von Nutzungsdaten gegen das Teledienstedatenschutzgesetz. + Nach Angaben von einigen Datenschützern verstößt T-Online mit der Speicherung von Nutzungsdaten gegen das Teledienstedatenschutzgesetz. @@ -20,14 +18,14 @@ T-Online-DSL-Flatrate angesprochen. T-Online speichert nach deren Aussage die Nutzungsdaten, also wann man verbunden war und welche IP man hatte, aber auch welche Webseiten -angefragt wurden, für einen Zeitraum von 80 Tagen. Das +angefragt wurden, für einen Zeitraum von achtzig Tagen. Das [Teledienstedatenschutzgesetz](http://www.netlaw.de/gesetze/tddsg.htm) -(TDDSG) besagt in §6 Abs. 1, dass der Diensteanbieter diese Daten zwar +(TDDSG) besagt in § 6 Abs. 1, daß der Diensteanbieter diese Daten zwar erheben darf, jedoch hat der Diensteanbieter laut Abs. 2 Nr. 1 die “Nutzungsdaten frühestmöglich, spätestens unmittelbar nach Ende der jeweiligen Nutzung, soweit es sich nicht um Abrechnungsdaten handelt” zu löschen. Da zu einer Flatrate jedoch keine Nutzungsdaten zur Abrechnung -gespeichert werden brauchen, muss T-Online die Daten unverzüglich nach +gespeichert werden brauchen, muß T-Online die Daten unverzüglich nach Beendigung der Verbindung löschen. In der [Ausgabe 9/Februar 02 des Magazin @@ -38,9 +36,9 @@ Nachweis des Anbieters über die Bereitstellung der Dienste: “Andererseits sollen dem Diensteanbieter auch keine Nachteile entstehen: etwa in dem Fall, dass ein Nutzer bestreitet, Dienste in Anspruch genommen zu haben. Dies soll ein Anbieter durchaus durch Unterlagen -beweisen können. Das bedeutet: Er kann Daten speichern, solange sie -(z.B. bis zur Bezahlung) wirklich benötigt werden.” Das rechtfertigt -jedoch immer noch nicht eine Speicherung der Nutzungsdaten über 80 Tage. +beweisen können. Das bedeutet: Er kann Daten speichern, solange sie (z. +B. bis zur Bezahlung) wirklich benötigt werden.” Das rechtfertigt jedoch +immer noch nicht eine Speicherung der Nutzungsdaten über achtzig Tage. Die Daten müssen somit allerspätestens beim Begleichen der Rechnung gelöscht werden. @@ -48,8 +46,8 @@ gelöscht werden. Nutzungsdaten nicht einverstanden sind, sollten sich an T-Online wenden und auf die Einhaltung des Teledienstedatenschutzgesetzes pochen.* Die Adresse des Datenschutzbeauftragen von T-Online befindet sich unter -[](http://service.t-online.de/t-on/kont/ar/CP/ar-datenschutzbeauftragter.html) +[hier](http://service.t-online.de/t-on/kont/ar/CP/ar-datenschutzbeauftragter.html) (Cookies müssen akzeptiert werden). -Der Artikel der c't zeigt, dass es auch anders im Bereich Flatrate geht. +Der Artikel der c't zeigt, daß es auch anders im Bereich Flatrate geht. QSC speichert die Nutzungsdaten einen Tag, Arcor überhaupt nicht. -- cgit v1.2.3