From e478dc1a920e186af2b14f1ca14c33cc03221b49 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: sz Date: Sat, 18 Apr 2009 19:12:36 +0000 Subject: committing page revision 1 --- updates/2003/gesetzesdeutsch.md | 39 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 39 insertions(+) create mode 100644 updates/2003/gesetzesdeutsch.md (limited to 'updates/2003/gesetzesdeutsch.md') diff --git a/updates/2003/gesetzesdeutsch.md b/updates/2003/gesetzesdeutsch.md new file mode 100644 index 00000000..668c5e61 --- /dev/null +++ b/updates/2003/gesetzesdeutsch.md @@ -0,0 +1,39 @@ +title: Gesetzentwurf: Deutsch für Fortgeschrittene +date: 2003-02-11 00:00:00 +updated: 2009-04-18 19:12:36 +author: sz +tags: update + +Der "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vom November letzten Jahres besticht durch klar verständliches Deutsch. + + + +Wer sich mit den geplanten Änderungen des Urheberrechts in Deutschland +beschäftigen möchte, kommt nicht umhin, einen Blick in die +entsprechenden Gesetzentwürfe zu werfen. Doch selbst, wenn man den +passenden Entwurf im Internet gefunden hat, muß man ihn erst noch +verstehen; denn die Sätze des Gesetzestextes sind selten kürzer als +sechs Zeilen und bestechen durch eine besonders klare, für jedermann +verständliche Sprache. + +Eine kleine Kostprobe aus dem ["Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des +Urheberrechts in der +Informationsgesellschaft"](http://dip.bundestag.de/btd/15/000/1500038.pdf) +(Seite 10, §95a (2), Satz 2): “Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit +durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach +diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch +eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, +Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle +der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, +unter Kontrolle gehalten wird.” + +Im dem vorgenannten Gesetzentwurf wird die Umgehung von "wirksamen +technischen Maßnahmen" zum Schutz eines Werkes - also beispielsweise die +Umgehung eines Digital Rights Managements (DRM) - verboten, wenn der +Rechtsinhaber nicht zustimmt. Dadurch könnte beispielsweise ein Käufer +einer kopiergeschützten CD keine Privatkopien mehr anfertigen, ohne sich +strafbar zu machen. + +Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Rechtekontrolle gibt es +[bei uns](/de/digital-rights/) und bei +[privatkopie.net](http://www.privatkopie.net). -- cgit v1.2.3