From e93f0709c38b0dec80fad0f9f497825e219f3772 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> Date: Wed, 28 Aug 2019 01:12:21 +0000 Subject: committing page revision 2 --- updates/2003/dataretention.md | 23 ++++++++++------------- 1 file changed, 10 insertions(+), 13 deletions(-) (limited to 'updates/2003') diff --git a/updates/2003/dataretention.md b/updates/2003/dataretention.md index b65c078c..9fb9e73a 100644 --- a/updates/2003/dataretention.md +++ b/updates/2003/dataretention.md @@ -1,13 +1,10 @@ title: Speicherung von Verbindungsdaten bei T-Online-Flatrates date: 2003-01-16 00:00:00 -updated: 2009-04-18 19:12:35 +updated: 2019-08-28 01:12:21 author: sz -tags: update +tags: update, vorratsdatenspeicherung - - Nach strikter Auslegung des Datenschutzrechts dürften bei einer Flatrate, - also bei pauschaler Abgeltung aller Verbindungen, keine Verbindungsdaten - erhoben und gespeichert werden. Bei T-Online sieht dies aber ganz anders aus. +Nach strikter Auslegung des Datenschutzrechts dürften bei einer Flatrate, also bei pauschaler Abgeltung aller Verbindungen, keine Verbindungsdaten erhoben und gespeichert werden. Bei T-Online sieht dies aber ganz anders aus. @@ -20,7 +17,7 @@ Darmstadt eine Entscheidung dazu treffen mußte. Am 14.01.2003 wurde die Entscheidung bekanntgegeben, nach der T-Online auch bei Flatrates Verbindungsdaten und IP-Adressen speichern darf, wie [Heise berichtete](http://www.heise.de/newsticker/data/hob-14.01.03-001/). -Begründet wurde diese Entscheidung u.a. damit, daß T-Online im +Begründet wurde diese Entscheidung u. a. damit, daß T-Online im Zweifelsfall in der Lage sein müßte, die kostenpflichtige Erbringung von Leistungen nachzuweisen. Flatratekunden könnten auch Verbindungen über ISDN, Modem oder GSM aufbauen, die nach Zeit abgerechnet würden. Die @@ -30,8 +27,8 @@ Angreifern auf Dateisysteme. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein kommentierte diese Entscheidung heute in einer [Presseerklärung](http://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/presse/ipspeich.htm) -durch Bekanntgabe seiner Rechtsauffassung "als für Schleswig-Holstein -zuständige Aufsichtsbehörde". +durch Bekanntgabe seiner Rechtsauffassung „als für Schleswig-Holstein +zuständige Aufsichtsbehörde“. Nach dieser Rechtsauffassung ist die Ermöglichung eines Internetzugangs als Teledienst zu qualifizieren (vgl. auch die gegensätzliche @@ -71,9 +68,9 @@ konkret dokumentierten Missbrauchssituationen zulässig.” Somit dürfen die in Schleswig-Holstein ansässigen Anbieter (Access-Provider) nach Auffassung der dort zuständigen Behörde die -Verbindungsdaten nicht speichern, während in T-Online in Hessen dies -nach Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt darf. Leuten, die -Wert auf Datenschutz und ihre Persönlichkeitsrechte legen, kann daher -wohl nur empfohlen werden, sich einen Anbieter zu suchen, der in einem +Verbindungsdaten nicht speichern, während T-Online in Hessen dies nach +Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt darf. Leuten, die Wert +auf Datenschutz und ihre Persönlichkeitsrechte legen, kann daher wohl +nur empfohlen werden, sich einen Anbieter zu suchen, der in einem Bundesland ansässig ist, in dem eine entsprechende Rechtsauffassung herrscht. -- cgit v1.2.3