From ad1aaeed75ec7ec03af509b72cb46991a8fe0720 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> Date: Thu, 5 Apr 2012 19:50:15 +0000 Subject: committing page revision 2 --- updates/2006/contentflatrateok.md | 43 ++++++++++++++++----------------------- 1 file changed, 18 insertions(+), 25 deletions(-) (limited to 'updates/2006') diff --git a/updates/2006/contentflatrateok.md b/updates/2006/contentflatrateok.md index b12c3a43..c33839f9 100644 --- a/updates/2006/contentflatrateok.md +++ b/updates/2006/contentflatrateok.md @@ -1,48 +1,41 @@ title: Studie zeigt: Legalisierung von Tauschbörsen ist europarechtlich zulässig date: 2006-04-26 00:00:00 -updated: 2009-04-18 19:12:39 +updated: 2012-04-05 19:50:15 author: admin -tags: update +tags: update, filesharing - -Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Daraus geht hervor, dass eine Content Flatrate mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar ist. +Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Daraus geht hervor, daß eine Content Flatrate mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar ist. -Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative -privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden -und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an -Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen -Bundestages. Daraus geht hervor, dass eine Content Flatrate mit dem -internationalen Urheberrecht vereinbar ist. +  Im Rahmen der aktuellen Urheberrechtsreform hatte privatkopie.net vorgeschlagen, das Tauschen von geschützten Werken zu erlauben und -pauschal zu vergüten. Die Nutzung von Tauschbörsen lässt sich genauso +pauschal zu vergüten. Die Nutzung von Tauschbörsen läßt sich genauso wenig verbieten wie privates Kopieren. Das Justizministerium behauptet, mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das -Kopieren aus File-Sharing-Systemen erfolgreich vorgehen. Alle -empirischen Belege zeigen dagegen, dass ihre Nutzung weiter zunimmt. Die -Urheber gehen leer aus. In ihrem offenen Brief an die Ministerin fordern -die zivilgesellschaftlichen Gruppen daher die gleiche Lösung wie beim -privaten Kopieren: Erlauben und vergüten, was man nicht verhindern kann. +Kopieren aus Filesharing-Systemen erfolgreich vorgehen. Alle empirischen +Belege zeigen dagegen, daß ihre Nutzung weiter zunimmt. Die Urheber +gehen leer aus. In ihrem offenen Brief an die Ministerin fordern die +zivilgesellschaftlichen Gruppen daher die gleiche Lösung wie beim +privaten Kopieren: erlauben und vergüten, was man nicht verhindern kann. Dagegen brachte das Justizministerium in seiner Begründung zum -Gesetzentwurf vor, dass eine solche Content Flatrate mit dem -europäischen Urheberrecht nicht vereinbar sei. Das jetzt in einer -englischen Übersetzung vorgelegte französische Rechtsgutachten zeigt das -Gegenteil. +Gesetzentwurf vor, daß eine solche Content Flatrate mit dem europäischen +Urheberrecht nicht vereinbar sei. Das jetzt in einer englischen +Übersetzung vorgelegte französische Rechtsgutachten zeigt das Gegenteil. In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern, Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um die Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell -sieht vor, dass das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich +sieht vor, daß das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden kann. Internet Service Provider bieten ihren Kunden -die Wahl: wer urheberrechtliche Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz +die Wahl: Wer urheberrechtliche Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz dafür erwerben. Eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat wird als -angemessene Vergütung angesehen. Wer nicht tauschen möchte, muss auch +angemessene Vergütung angesehen. Wer nicht tauschen möchte, muß auch nicht zahlen. Die Verwertungsgesellschaft schüttet diese Einnahmen an die Rechteinhaber aus. Wer häufiger getauscht wird, erhält eine proportional höhere Auszahlung. @@ -50,7 +43,7 @@ proportional höhere Auszahlung. Die Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den renommiertesten französischen Urheberrechtsgelehrten Prof. André Lucas von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz -juristisch machbar ist. Ergebnis: nichts im nationalen oder +juristisch machbar ist. Ergebnis: Nichts im nationalen oder internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr hat sich für vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen. @@ -82,7 +75,7 @@ Public-Artistes](http://alliance.bugiweb.com/)\ [BEUC, die Europäische Verbraucherorganisation](http://www.beuc.org/)\ \ [Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung -e.V. (FIfF)](http://www.fiff.de/)\ +e. V. (FIfF)](http://www.fiff.de/)\ \ [Initiative privatkopie.net](http://privatkopie.net/)\ \ -- cgit v1.2.3