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From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de>
Date: Thu, 18 Aug 2016 08:52:40 +0000
Subject: committing page revision 1

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+title: Stellungnahme des CCC zum Staatstrojaner
+date: 2016-08-18 08:00:00 
+updated: 2016-08-18 08:52:40 
+author: evelyn
+tags: update, pressemitteilung
+
+Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht eine Stellungnahme zum Einsatz staatlicher Spionagesoftware nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom April 2016. [1] Angesichts der Risiken und der Interessenkonflikte, die unweigerlich mit dem Einsatz von Staatstrojanern einhergehen, sollte von der Ausweitung der Nutzung abgesehen werden.
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+<!-- TEASER_END -->
+
+ 
+
+Politisch wird derzeit die Ausweitung der Nutzung von Staatstrojanern
+diskutiert und in einem Beschluss der Justizministerkonferenz zur
+Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die „Quellen-TKÜ“ seit Juni
+2016 gefordert. Der CCC hat auf Anfrage der thüringischen Linksfraktion
+die Stellungnahme erarbeitet und stellt sie der Öffentlichkeit zur
+Verfügung. Im rot-rot-grün-regierten Freistaat Thüringen war im
+Koalitionsvertrag 2014 verabredet worden, Staatstrojaner aktiv zu
+verhindern, anstatt die Nutzung noch auszuweiten.
+
+Anders als die Justizministerkonferenz argumentiert, ist aus Sicht des
+CCC die „Quellen-TKÜ“ kein „unverzichtbares Instrument der
+Strafverfolgung“, sondern eine mit hohen Risiken behaftete
+Schadsoftware. Würde die Nutzung solcher Software ausgeweitet,
+entstünden staatliche Interessenkonflikte: Denn Sicherheitslücken in
+informationstechnischen Systemen sind schnellstmöglich zu schließen und
+nicht von Staats wegen noch auszunutzen.
+
+Sofern trotz der Risiken Staatstrojaner überhaupt eingesetzt werden
+sollen, fordert der CCC die rechtliche Gleichstellung der „Quellen-TKÜ“
+mit der „Online-Durchsuchung“. Zudem sollte durch eine klare
+Einschränkung der Geräte, in die eine staatliche Spionagesoftware
+eingebracht werden darf, einer künftigen Ausweitung der Nutzung
+vorgebeugt werden.
+
+Die „Quellen-TKÜ“ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) ist rechtlich
+auf laufende Kommunikation beschränkt, steht aber im deutlichen
+Gegensatz zum Abhören von Gesprächen auf dem Leitungsweg, weil eine
+Spionagesoftware direkt in die Systeme der abgehörten Personen
+eingebracht wird. Die Software nistet sich unbemerkt in das
+Betriebssystem des Nutzers ein, führt eigene Programmroutinen auf dem
+infizierten System aus und greift aktiv in Systemabläufe ein.
+
+Durch diesen aktiven Eingriff in ein überwachtes Gerät wird die
+Integrität des Systems zwangsläufig verletzt. Welche Seiteneffekte die
+Installation einer Schadsoftware im Zielsystem anrichten kann, ist aber
+nicht mit Sicherheit vorhersehbar. Der CCC fordert daher die strikte
+Einschränkung der Geräte, auf denen eine solche Spionagesoftware
+eingesetzt werden darf, um sicherzustellen, daß nicht Leib und Leben von
+Menschen gefährdet werden, indem zum Beispiel in Geräte mit
+medizinischen Funktionen eingegriffen wird.
+
+Beim Abgreifen von Inhalten an der Quelle – also direkt im Endgerät des
+Betroffenen – kann zudem nicht sichergestellt werden, daß es sich bei
+den so erlangten Daten tatsächlich um laufende Kommunikationsinhalte
+handelt. Wenn der Trojaner beispielsweise unvollständige oder nie
+verschickte E-Mails oder Chat-Nachrichten einsammelt, handelt es sich um
+eine „Online-Durchsuchung“ und ist auch rechtlich so zu behandeln. \[2\]
+Denn verschriftlichte Gedankengänge oder private Notizen, die keine
+laufende Kommunikation sind, dürfen im Rahmen einer „Quellen-TKÜ“ nicht
+erhoben werden.
+
+Wie schwierig eine klare Trennung zwischen zulässigen und unzulässigen
+Funktionalitäten bei einer staatlichen Spähsoftware ist, wurde durch den
+CCC bereits im Jahr 2011 nachgewiesen. Der „Quellen-TKÜ“-Trojaner
+ermöglichte weitaus mehr als nur die Überwachung von laufender
+Telekommunikation. Dem von der Firma Digitask entwickelten
+Staatstrojaner wurde auch handwerklich ein vernichtendes Urteil
+ausgestellt. \[3\]
+
+## Links:
+
+-   \[1\] [Stellungnahme zur
+    „Quellen-TKÜ“](https://ccc.de/system/uploads/216/original/quellen-tkue-CCC.pdf)
+-   \[2\] [Staatstrojaner erneut vor dem
+    Bundesverfassungsgericht](http://ccc.de/de/updates/2015/bkag)
+-   \[3\] [Chaos Computer Club analysiert
+    Staatstrojaner](/de/updates/2011/staatstrojaner)
+-   \[4\] Am 20. April 2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht über
+    das BKA-Gesetz. Ein Teil dieser Entscheidung betraf die Prüfung des
+    Einsatzes von Staatstrojanern, sowohl für die sogenannte
+    „Quellen-TKÜ“ als auch für die „Online-Durchsuchung“. [Urteil des
+    Ersten Senats vom 20. April 2016 – 1 BvR
+    966/09](http://www.bverfg.de/e/rs20160420_1bvr096609.html)
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