From d5edaf7cc9d2560061fd84717479d657d3b3e71f Mon Sep 17 00:00:00 2001
From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de>
Date: Fri, 10 Apr 2020 14:56:26 +0000
Subject: committing page revision 7

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 updates/2020/contact-tracing-requirements.md | 32 ++++++++++++++--------------
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--- a/updates/2020/contact-tracing-requirements.md
+++ b/updates/2020/contact-tracing-requirements.md
@@ -1,10 +1,10 @@
-title: 10 Prüfsteine für die Beurteilung von "Contact Tracing"-Apps
+title: 10 Prüfsteine für die Beurteilung von „Contact Tracing“-Apps
 date: 2020-04-06 15:19:28 
-updated: 2020-04-08 06:29:52 
+updated: 2020-04-10 14:56:26 
 author: linus
-tags: update, pressemitteilung
+tags: update, pressemitteilung, anonymisierung
 
-Als Möglichkeit zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Epidemie sind "Corona-Apps" in aller Munde. Der CCC veröffentlicht 10 Prüfsteine zu deren Beurteilung aus technischer und gesellschaftlicher Perspektive.
+Als Möglichkeit zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Epidemie sind „Corona-Apps“ in aller Munde. Der CCC veröffentlicht zehn Prüfsteine zu deren Beurteilung aus technischer und gesellschaftlicher Perspektive.
 
 <!-- TEASER_END -->
 
@@ -20,7 +20,7 @@ also weder uns selbst, noch unsere Kontakte schützen: Sie soll
 Infektionsketten unterbrechen, indem die Kontakte unserer Kontakte
 geschützt werden.
 
-## "Contact Tracing" als Risikotechnologie
+## „Contact Tracing“ als Risikotechnologie
 
 Für die technische Implementierung dieses Konzepts gibt es eine Reihe an
 Vorschlägen. Diese Empfehlungen reichen von dystopischen Vorschlägen für
@@ -28,13 +28,13 @@ Vollüberwachung bis hin zu zielgenauen, vollständig anonymisierten
 Methoden der Alarmierung von potentiell Infizierten ohne Kenntnis der
 konkreten Person.
 
-Grundsätzlich wohnt dem Konzept einer "Corona App" aufgrund der
+Grundsätzlich wohnt dem Konzept einer „Corona App„“ aufgrund der
 möglicherweise erfassten Kontakt- und Gesundheitsdaten ein enormes
 Risiko inne. Gleichzeitig gibt es breite Anwendungsmöglichkeiten für
-"Privacy-by-Design"-Konzepte und -Technologien, die in den letzten
+„Privacy-by-Design“-Konzepte und -Technologien, die in den letzten
 Jahrzehnten von der Crypto- und Privacy-Community entwickelt wurden. Mit
-Hilfe dieser Technologien ist es möglich, die Potenziale des "Contact
-Tracing" zu entfalten, ohne eine Privatsphäre-Katastrophe zu schaffen.
+Hilfe dieser Technologien ist es möglich, die Potenziale des „Contact
+Tracing“ zu entfalten, ohne eine Privatsphäre-Katastrophe zu schaffen.
 Allein deshalb sind sämtliche Konzepte strikt abzulehnen, die die
 Privatsphäre verletzen oder auch nur gefährden. Die auch bei
 konzeptionell und technisch sinnvollen Konzepten verbleibenden
@@ -53,26 +53,26 @@ nicht erfüllen.
 
 ### 1. Epidemiologischer Sinn & Zweckgebundenheit
 
-Grundvoraussetzung ist, dass "Contact Tracing" tatsächlich realistisch
+Grundvoraussetzung ist, dass „Contact Tracing“ tatsächlich realistisch
 dabei helfen kann, die Infektionszahlen signifikant und nachweisbar zu
 senken. Diese Beurteilung obliegt der Epidemiologie. Sollte sich
-herausstellen, dass "Contact Tracing" per App nicht sinnvoll und
+herausstellen, dass „Contact Tracing“ per App nicht sinnvoll und
 zielführend ist, muss das Experiment beendet werden.
 
-Die App selbst und jegliche gesammelten Daten dürfen ausschließlich zur
+Die App selbst und jegliche gesammelte Daten dürfen ausschließlich zur
 Bekämpfung von SARS-CoV-2-Infektionsketten genutzt werden. Jede andere
 Nutzung muss technisch so weit wie möglich verhindert und rechtlich
 unterbunden werden.
 
 ### 2. Freiwilligkeit & Diskriminierungsfreiheit
 
-Für eine epidemiologisch signifikante Wirksamkeit setzt eine "Contact
-Tracing"-App einen hohen Verbreitungsgrad in der Gesellschaft voraus –
+Für eine epidemiologisch signifikante Wirksamkeit setzt eine „Contact
+Tracing“-App einen hohen Verbreitungsgrad in der Gesellschaft voraus –
 also Installationen auf den Smartphones möglichst vieler Menschen. Diese
 weite Verbreitung darf nicht durch Zwang erreicht werden, sondern kann
 nur durch ein vertrauenswürdiges, privatsphären-achtendes System erzielt
 werden. Vor diesem Hintergrund verbietet sich das Erheben von Gebühren
-für die Nutzung ebenso wie die Inzentivierung durch finanzielle Anreize.
+für die Nutzung ebenso wie die Incentivierung durch finanzielle Anreize.
 
 Menschen, die sich der Nutzung verweigern, dürfen keine negativen
 Konsequenzen erfahren. Dies sicherzustellen, ist auch eine Aufgabe von
@@ -81,7 +81,7 @@ Politik und Gesetzgebung.
 Die App muss von sich aus regelmäßig auf ihren Betrieb hinweisen,
 einfach temporär zu deaktivieren und dauerhaft zu de-installieren sein.
 Die Implementierung restriktiver Maßnahmen, bspw. die Funktion
-"elektronischer Fußfesseln" zur Kontrolle von Ausgangs- und
+„elektronischer Fußfesseln“ zur Kontrolle von Ausgangs- und
 Kontaktbeschränkungen, halten wir für inakzeptabel.
 
 ### 3. Grundlegende Privatsphäre
-- 
cgit v1.2.3