From d5edaf7cc9d2560061fd84717479d657d3b3e71f Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> Date: Fri, 10 Apr 2020 14:56:26 +0000 Subject: committing page revision 7 --- updates/2020/contact-tracing-requirements.md | 32 ++++++++++++++-------------- 1 file changed, 16 insertions(+), 16 deletions(-) (limited to 'updates/2020') diff --git a/updates/2020/contact-tracing-requirements.md b/updates/2020/contact-tracing-requirements.md index 2f6a0a1a..9ec42686 100644 --- a/updates/2020/contact-tracing-requirements.md +++ b/updates/2020/contact-tracing-requirements.md @@ -1,10 +1,10 @@ -title: 10 Prüfsteine für die Beurteilung von "Contact Tracing"-Apps +title: 10 Prüfsteine für die Beurteilung von „Contact Tracing“-Apps date: 2020-04-06 15:19:28 -updated: 2020-04-08 06:29:52 +updated: 2020-04-10 14:56:26 author: linus -tags: update, pressemitteilung +tags: update, pressemitteilung, anonymisierung -Als Möglichkeit zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Epidemie sind "Corona-Apps" in aller Munde. Der CCC veröffentlicht 10 Prüfsteine zu deren Beurteilung aus technischer und gesellschaftlicher Perspektive. +Als Möglichkeit zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Epidemie sind „Corona-Apps“ in aller Munde. Der CCC veröffentlicht zehn Prüfsteine zu deren Beurteilung aus technischer und gesellschaftlicher Perspektive. @@ -20,7 +20,7 @@ also weder uns selbst, noch unsere Kontakte schützen: Sie soll Infektionsketten unterbrechen, indem die Kontakte unserer Kontakte geschützt werden. -## "Contact Tracing" als Risikotechnologie +## „Contact Tracing“ als Risikotechnologie Für die technische Implementierung dieses Konzepts gibt es eine Reihe an Vorschlägen. Diese Empfehlungen reichen von dystopischen Vorschlägen für @@ -28,13 +28,13 @@ Vollüberwachung bis hin zu zielgenauen, vollständig anonymisierten Methoden der Alarmierung von potentiell Infizierten ohne Kenntnis der konkreten Person. -Grundsätzlich wohnt dem Konzept einer "Corona App" aufgrund der +Grundsätzlich wohnt dem Konzept einer „Corona App„“ aufgrund der möglicherweise erfassten Kontakt- und Gesundheitsdaten ein enormes Risiko inne. Gleichzeitig gibt es breite Anwendungsmöglichkeiten für -"Privacy-by-Design"-Konzepte und -Technologien, die in den letzten +„Privacy-by-Design“-Konzepte und -Technologien, die in den letzten Jahrzehnten von der Crypto- und Privacy-Community entwickelt wurden. Mit -Hilfe dieser Technologien ist es möglich, die Potenziale des "Contact -Tracing" zu entfalten, ohne eine Privatsphäre-Katastrophe zu schaffen. +Hilfe dieser Technologien ist es möglich, die Potenziale des „Contact +Tracing“ zu entfalten, ohne eine Privatsphäre-Katastrophe zu schaffen. Allein deshalb sind sämtliche Konzepte strikt abzulehnen, die die Privatsphäre verletzen oder auch nur gefährden. Die auch bei konzeptionell und technisch sinnvollen Konzepten verbleibenden @@ -53,26 +53,26 @@ nicht erfüllen. ### 1. Epidemiologischer Sinn & Zweckgebundenheit -Grundvoraussetzung ist, dass "Contact Tracing" tatsächlich realistisch +Grundvoraussetzung ist, dass „Contact Tracing“ tatsächlich realistisch dabei helfen kann, die Infektionszahlen signifikant und nachweisbar zu senken. Diese Beurteilung obliegt der Epidemiologie. Sollte sich -herausstellen, dass "Contact Tracing" per App nicht sinnvoll und +herausstellen, dass „Contact Tracing“ per App nicht sinnvoll und zielführend ist, muss das Experiment beendet werden. -Die App selbst und jegliche gesammelten Daten dürfen ausschließlich zur +Die App selbst und jegliche gesammelte Daten dürfen ausschließlich zur Bekämpfung von SARS-CoV-2-Infektionsketten genutzt werden. Jede andere Nutzung muss technisch so weit wie möglich verhindert und rechtlich unterbunden werden. ### 2. Freiwilligkeit & Diskriminierungsfreiheit -Für eine epidemiologisch signifikante Wirksamkeit setzt eine "Contact -Tracing"-App einen hohen Verbreitungsgrad in der Gesellschaft voraus – +Für eine epidemiologisch signifikante Wirksamkeit setzt eine „Contact +Tracing“-App einen hohen Verbreitungsgrad in der Gesellschaft voraus – also Installationen auf den Smartphones möglichst vieler Menschen. Diese weite Verbreitung darf nicht durch Zwang erreicht werden, sondern kann nur durch ein vertrauenswürdiges, privatsphären-achtendes System erzielt werden. Vor diesem Hintergrund verbietet sich das Erheben von Gebühren -für die Nutzung ebenso wie die Inzentivierung durch finanzielle Anreize. +für die Nutzung ebenso wie die Incentivierung durch finanzielle Anreize. Menschen, die sich der Nutzung verweigern, dürfen keine negativen Konsequenzen erfahren. Dies sicherzustellen, ist auch eine Aufgabe von @@ -81,7 +81,7 @@ Politik und Gesetzgebung. Die App muss von sich aus regelmäßig auf ihren Betrieb hinweisen, einfach temporär zu deaktivieren und dauerhaft zu de-installieren sein. Die Implementierung restriktiver Maßnahmen, bspw. die Funktion -"elektronischer Fußfesseln" zur Kontrolle von Ausgangs- und +„elektronischer Fußfesseln“ zur Kontrolle von Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, halten wir für inakzeptabel. ### 3. Grundlegende Privatsphäre -- cgit v1.2.3