From bb38d01170d7729d4c6b88db01f23f409f1ed1f5 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> Date: Tue, 5 Feb 2013 09:13:31 +0000 Subject: committing page revision 1 --- updates/2013/mehr-transparenz.md | 118 +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ 1 file changed, 118 insertions(+) create mode 100644 updates/2013/mehr-transparenz.md (limited to 'updates') diff --git a/updates/2013/mehr-transparenz.md b/updates/2013/mehr-transparenz.md new file mode 100644 index 00000000..0e7c8716 --- /dev/null +++ b/updates/2013/mehr-transparenz.md @@ -0,0 +1,118 @@ +title: Mehr Transparenz für Niedersachsen. Gesetzentwurf für eine bürgernahe, offene und verständliche Behördenkultur +date: 2013-02-05 09:01:00 +updated: 2013-02-05 09:13:31 +author: hukl +tags: update, pressemitteilung + +Mehr Demokratie e. V., der AK Vorratsdatenspeicherung Hannover und Chaos Computer Club Hannover e. V. (kurz C3H) fordern SPD und Grüne dazu auf, die Einführung eines Transparenzgesetzes als Ziel in ihren Koalitionsvertrag aufzunehmen. Zudem sollen dort auch die Prinzipien „Open Government“ und „Open Data“ verankert werden. + + + +Wir erinnern an entsprechende Ankündigungen beider Parteien während des +Landtagswahlkampfes und wünschen uns eine Änderung der Landespolitik hin +zu einer stärkeren Einbindung und Beteiligung der Menschen an +politischen Entscheidungen. Das Transparenzgesetz ist ein erster, +wichtiger Schritt für mehr Nähe zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und +den Behörden. Weiterhin eröffnen sich auch erhebliche Einsparpotentiale. +Um zu zeigen, wie ein Transparenzgesetz aussehen könnte, haben der AK +Vorrat und der C3H einen ersten Gesetzentwurf für Niedersachsen +erarbeitet. \[3\] + +Mit einem Transparenzgesetz wird ein landesweites, zentrales +Informationsregister geschaffen. In dieses Register werden Landtag, +Behörden und Kommunen alle im Zuge ihrer Tätigkeit entstehenden +Informationen verpflichtend einstellen. Dazu gehören beispielsweise aus +Steuergeldern finanzierte Gutachten, Verträge, Beschlüsse, +Entscheidungen und weitere Informationen. Diese stehen dann +interessierten Bürgern unbeschränkt, unter freier Lizenz und kostenlos +zur Verfügung. Die Verfügbarkeit dieser Informationen führt zu einer +besseren Transparenz und Akzeptanz von Entscheidungsprozessen in der +Politik. + +Die Vorteile eines Transparenzgesetzes gegenüber einem +Informationsfreiheitsgesetz erklärt Michael Ebeling vom Arbeitskreis +Vorratsdatenspeicherung: „Während man als Interessierter bei einer +Informationsfreiheitsanfrage immer noch als Bittsteller auftritt, ein +erhebliches Fachwissen aufweisen muß und mit juristisch begründeten +Ablehnungen zu kämpfen hat, fördert ein Transparenzgesetz die Einbindung +und Mitbestimmung von Bürgern in politische Prozesse. Das +Transparenzgesetz schafft Vertrauen und bringt Verwaltung und Menschen +näher zusammen.“ + +Klar definierte Ausnahmetatbestände werden für die Einhaltung der +Privatsphäre und das Sichern des Datenschutzes sorgen. Die +Veröffentlichung in standardisierten, maschinenlesbaren Formaten (Open +Data) sorgt außerdem für einen leichten Zugriff für Bürger, Bildung und +Forschung und fördert zudem Standardisierungen in der Verwaltung. Das +führt zu einer Verschlankung von Verwaltungsvorgängen, zur Entlastung +von Behörden in Städten und Kommunen und damit zur Einsparung +erheblicher Kosten. Auch Journalisten und Abgeordneten wird die Arbeit +durch ein Transparenzgesetz erleichtert. + +„Mittlerweile haben elf Länder sowie der Bund ein +Informationsfreiheitsgesetz. Niedersachsen darf hier keine Ausnahme mehr +bleiben, sollte aber einen Schritt weiter gehen und ein modernes +Transparenzgesetz auf den Weg bringen“, fordert Falk Garbsch vom Chaos +Computer Club Hannover, „Dabei müssen die Informationen in einer Form +zur Verfügung gestellt werden, daß sie für Bürgerinnen und Bürgern +einfach zugänglich sind und auch verarbeitet werden können.“ Bereits +Ende 2011 hatte sich der C3H in einer Stellungnahme \[1\] auf Anfrage +des Niedersächsischen Landtages für die Einführung von +Open-Data-Elementen ausgesprochen. + +Michael Ebeling verweist beim Thema Transparenzgesetz auf Hamburg: „In +Hamburg ist solch ein Gesetz zuletzt erfolgreich ein- und umgesetzt +worden. Darauf basierend haben wir einen eigenen Entwurf für +Niedersachsen erstellt. Wir hoffen, daß die neue Landesregierung bei der +Gesetzgebung auf zivilgesellschaftliche Gruppen zugeht – auch beim Thema +Transparenz, Open Data und Open Government.“ Genau darum gehe es ja, so +Ebeling, „dem Ausschluß engagierter Bürgerinitiativen unter der alten +CDU-FDP-Regierung ein Ende zu setzen und für mehr Offenheit und +Zusammenarbeit zu sorgen. Wenn SPD und Grüne wollen, ziehen wir unseren +Gesetzentwurf dann gern aus der Schublade“. \[2\] + +Anläßlich der laufenden Koalitionsverhandlungen verweisen die drei +Gruppen auf die Stellungnahmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die im +Vorfeld der Landtagswahl eine Verbesserung der Transparenz und +Bürgernähe in der Gestaltung von Regierungs- und Verwaltungsarbeit für +Niedersachsen gefordert haben. Die niedersächsische SPD hatte sich im +Vorfeld der Landtagswahl für ein Transparenzgesetz ausgesprochen, +Bündnis 90/Die Grünen in der vergangenen Legislaturperiode sogar einen +eigenen Vorschlag für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgeschlagen. Auf +einer Podiumsdiskussion vor der Wahl hatte sich der +Grünen-Spitzenkandidat Stefan Wenzel auf Nachfrage für ein +Transparenzgesetz ausgesprochen. + +**Links**: + +- \[1\] + +- \[2\] + +- \[3\] + + und + [http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/NdsTG-Entwurf.pdf](http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Ortsgruppen/Hannover/Transparenzgesetz) + +Presse-Ansprechpartner: + +Für Mehr Demokratie e. V.: + +- Dirk Schumacher +- Telefon: 0421 / 794 63 70 +- E-Mail: dirk.schumacher(at)mehr-demokratie.de + +Für den Chaos Computer Club Hannover e. V.: + +- Falk Garbsch +- E-Mail: nexus(at)hannover.ccc.de + +Für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Hannover: + +- Michael Ebeling +- Telefon: 01577 / 39 19 170 +- E-Mail: micha(at)vorratsdatenspeicherung.de + +  + +  -- cgit v1.2.3