From e4d0bd7b3bf52b81490f794538eec2ed2c413c0f Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: webmaster Date: Sat, 18 Apr 2009 19:12:40 +0000 Subject: committing page revision 1 --- updates/2007/online-durchsuchung.md | 30 +++++++++++++++++------------- 1 file changed, 17 insertions(+), 13 deletions(-) (limited to 'updates') diff --git a/updates/2007/online-durchsuchung.md b/updates/2007/online-durchsuchung.md index 52dad6fc..44851cf6 100644 --- a/updates/2007/online-durchsuchung.md +++ b/updates/2007/online-durchsuchung.md @@ -1,10 +1,14 @@ title: BGH-Entscheidung zur Online-Durchsuchung: Schnüffeln auf privaten Rechnern date: 2007-02-04 00:00:00 -updated: 2009-03-23 03:52:31 -author: 46halbe +updated: 2009-04-18 19:12:40 +author: webmaster tags: update -Am Montag gibt der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung zu sogenannten Online-Durchsuchungen bekannt. Entschieden wird, ob das heimliche Schnüffeln von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten auf Privatrechnern auf der Grundlage bestehender Gesetze zulässig ist. Für den Fall, daß von den BGH-Richtern die Zulässigkeit verneint wird, haben Koalitionspolitiker bereits angekündigt, den Richterspruch zu ignorieren und eine gesetzliche Regelung zu schaffen, diese Maßnahme als normale polizeiliche Ermittungsmethode zuzulassen. +Am Montag gibt der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung zu so genannten Online-Durchsuchungen bekannt. Entschieden +wird, ob das heimliche Schnüffeln von Ermittlungsbehörden und Geheimdiensten auf Privatrechnern auf der Grundlage bestehender +Gesetze zulässig ist. Für den Fall, dass von den BGH-Richtern die Zulässigkeit verneint wird, haben Koalitionspolitiker bereits +angekündigt, den Richterspruch zu ignorieren und eine gesetzliche Regelung zu schaffen, diese Maßnahme als normale polizeiliche +Ermittungsmethode zuzulassen. @@ -18,15 +22,15 @@ widerspricht unserer Verfassung. "Der Staat darf sich nicht der Methoden Krimineller bedienen, um Straftaten aufzuklären", erklärt CCC-Sprecher Dirk Engling. "Tut er dies -doch, stellt er sich auf eine Stufe mit kriminellen Crackern und +doch, stellt er sich auf die eine Stufe mit kriminellen Crackern und verliert somit den letzten Rest seiner Glaubwürdigkeit." Der verharmlosende Name "Online-Durchsuchung" hat nichts mit einer -Hausdurchsuchung im Sinne unserer Strafprozeßordnung zu tun, bei der es +Hausdurchsuchung im Sinne unserer Strafprozessordnung zu tun, bei der es ein nachvollziehbares Protokoll gibt und unabhängige Zeugen hinzugezogen werden können. Der duchsuchende Beamte sichert vor Ort nur Unterlagen und legt sie dem Staatsanwalt zur Bewertung vor. Anders bei der -Online-Durchsuchung: Der schnüffelnde Beamte sieht sich nicht nur +Online-Durchsuchung: der schnüffelnde Beamte sieht sich nicht nur private Dateien an und liest die persönliche Kommunikation mit, sondern bleibt gleich als dauerhafter Lauscher auf dem Rechner präsent. @@ -39,26 +43,26 @@ Abhöranträgen durch die Richterschaft sehen kann, schützt auch ein Richtervorbehalt nicht vor der ungezügelten Anwendung eines schweren Grundrechtseingriffs. -Die Behörden können mit Hilfe eines entsprechenden sogenannten +Die Behörden können mit Hilfe eines entsprechenden so genannten "Bundes-Trojaners" den heimischen Computer sogar komplett fernsteuern: Webcam einschalten, akustische Raumüberwachung per Mikrofon, Abhören von -Internet-Telefonaten, Mitlesen von Chat und E-Mail, Live-Übertragung von -Webseitenabrufen – dagegen ist selbst der "Große Lauschangriff" +Internet-Telefonaten, Mitlesen von Chat und Email, Live-Übertragung von +Webseitenabrufen - dagegen ist selbst der "Große Lauschangriff" vergleichsweise minimal-invasiv. Denn die "Online-Durchsuchung" geht weit über den Lauschangriff hinaus: Nicht nur das aktuell gesprochene Wort wird registriert, sondern die Ermittler bekommen Zugriff auf archivierte und möglicherweise verschlüsselte Daten, für die sonst ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht. -Besonders kritisch ist, daß ein solcher Angriff auch das Anlegen und +Besonders kritisch ist, dass ein solcher Angriff auch das Anlegen und Verändern von Dateien auf dem "durchsuchten" Computer erlaubt. Beweismittel können per Mausklick problemlos und spurenfrei auf dem infiltrierten Rechner angelegt oder manipuliert werden. Dem Verdächtigen bleibt im Zweifel keine Chance, eine Manipulation an seinem Computer nachzuweisen. Heimlich eingeschmuggelte kinderpornografische Bilder -reichen bereits aus, um mißliebige Personen effektiv mundtot zu machen. +reichen bereits aus, um missliebige Personen effektiv mundtot zu machen. -Der CCC weist darauf hin, daß technische Abwehrmaßnahmen wie Firewalls +Der CCC weist darauf hin, dass technische Abwehrmaßnahmen wie Firewalls und Virenscanner kaum Schutz vor einem solchen staatlichen Schnüffelangriff bieten werden. Schon heute sind Angriffe im Bereich der Industriespionage, die mit Hilfe von gezielt eingeschleusten Trojanern @@ -84,4 +88,4 @@ offenen Scheunentoren für Schadprogramme aller Art. Denn wird von staatlicher Seite die Behebung von Sicherheitslücken verzögert, um solche Ermittlungsmaßnahmen vorzubereiten, würde dies auch Kriminellen helfen, auf diesem Wege Schadprogramme zu verbreiten. Die Kriminalität -im Internet wird weiter zunehmen – vom Staat begünstigt. +im Internet wird weiter zunehmen - vom Staat begünstigt. -- cgit v1.2.3