Geschäftsordnung des Erfa-Beirat im Chaos Computer Club e.V.
13. Oktober 2002
Zu den Aufgaben gehören, neben den in §12 der Satzung des CCC e.V. genannten,
folgende:
- Förderung der Zusammenarbeit der lokalen Gruppen zur Durchführung von
satzungsgemäßen Zielen des CCC e.V.
- Er initiiert die Bezuschussung lokaler Projekte durch den CCC e.V.
- Er nimmt Anträge zur Förderung von Projekten entgegen.
- Er entscheidet über die Förderungswürdigkeit der Projekte.
- Der Erfa-Beirat trifft sich einmal im Quartal zu einem Regiotreffen.
Zu diesem ist vier Wochen vorher durch den Erfa-Repräsentanten einzuladen.
- Jeder Erfa-Kreis entsendet einen Erfa-Kreis-Vertreter, der
Clubmitglied ist und somit Stimme und Sitz im Erfa-Beirat hat. Bei
Abwesenheit entfällt die Stimme. Eine Weitergabe der Stimme ist nicht
zulässig. Stimmberechtigt sind somit allein die anwesenden
Erfa-Kreis-Vertreter.
- Der Erfa-Repräsentant hat eine Stimme im Erfa-Beirat.
- Darüber hinaus dürfen Gäste am Regiotreffen teilnehmen.
- Punkte zur Tagesordnung sind dem Erfa-Repräsentanten bis drei Tage vor
dem Regiotreffen in Textform einzureichen.
- Über die Regiotreffen werden Protokolle angefertigt. Diese sind binnen
einer Woche auf den Webseiten des CCC e.V. (http(s)://www.ccc.de/) zu
veröffentlichen. Wird binnen weiteren 14 Tagen kein Widerspruch erhoben,
gelten sie als verabschiedet. Andernfalls müssen sie auf dem folgenden
Regiotreffen verabschiedet werden.
- Eine lokale Gruppe kann als Erfa-Kreis aufgenommen werden, wenn
folgende Bedingungen erfüllt sind:
- ein Jahr Bestand;
- mindestens ein Mitglied des CCC e.V.;
- Beteiligung an überregionaler Arbeit;
- sollte die lokale Gruppe die Organisationsform eines Vereins
angenommen haben, so müssen die Satzungsziele mit denen des CCC e.V.
übereinstimmen.
Als Empfehlung gilt weiterhin:
- ein eigener Clubraum kann die Struktur sehr gut verstärken;
- eine aktuelle öffentliche Website mit Informationen über die
geleistete Arbeit;
- Anbindungen an Firmen und Universitäten können sehr problematisch
sein;
- Tagesordnungen und Protokolle haben sich bewährt.
- Die lokale Gruppe beantragt im Erfa-Beirat die Aufnahme als
Erfa-Kreis. Zur Aufnahme reicht eine einfache Mehrheit innerhalb des
Erfa-Beirats. Bei einer Ablehnung zur Wahl zum Erfa-Kreis kann sie eine
Begründung des Erfa-Beirats einfordern. Wird binnen 14 Tagen kein
Widerspruch des CCC e.V.-Vorstandes eingelegt, so ist die Aufnahme gültig
und die lokale Gruppe darf sich zukünftig "`Erfa-Kreis im CCC e.V."' nennen.
- Sollte ein Erfa-Kreis seinen Pflichten innerhalb eines Jahres nicht in
angemessenem Maße nachkommen, dem Ansehen des CCC e.V. schädigen oder liegt
ein sonstiger wichtiger Grund vor, so kann ihm dieser Status durch eine
Zweidrittelmehrheit innerhalb des Erfa-Beirats entzogen werden. Wird binnen
14 Tagen kein Widerspruch des CCC e.V.-Vostandes eingelegt, so ist dem
Erfa-Kreis der Status entzogen und er darf sich nicht mehr "`Erfa-Kreis im
CCC e.V."' nennen.
- Für einen mit einer Mehrheit angenommenen Antrag wird der
Erfa-Repräsentant beauftragt die benötigten Mittel freizugeben.
- Überschreiten die benötigten Mittel die in der Satzung des CCC e.V.
für einzelne Vorstandsmitglieder den festgesetzten Verfügungsrahmen, so ist
er beauftragt den Vorstand des CCC e.V. zu konsultieren und eine
Entscheidung herbeizuführen.
- Er kann bei einer Zweidrittelmehrheit im Erfa-Beirat zur Durchführung
angenommener Anträge angewiesen werden.
- Der Erfa-Repräsentant kann zu seiner Sicherheit eine
Zweidrittelmehrheit im Erfa-Beirat verlangen.
- Diese Geschäftsordnung tritt vorläufig in Kraft, sobald sie im
Erfa-Beirat beschlossen wurde. Sie bedarf der Bestätigung durch die
Mitgliederversammlung des CCC e.V., die auf ihr Inkrafttreten folgt.
- Der Erfa-Beirat kann sich jederzeit eine geänderte Geschäftsordnung
geben, die vorläufig in Kraft tritt und die bei der darauf folgenden
Mitgliederversammlung des CCC e.V. nachträglich bestätigt werden muss.
Beschlossen durch den Erfa-Beirat am 13.10.2002