title: Vorratsdatenspeicherung date: 2011-04-16 22:29:00 updated: 2011-04-16 22:52:11 author: admin tags: Vorratsdatenspeicherung Mit Vorratsdatenspeicherung (english: data retention, im deutschen Sprachgebrauch des Bundesministerium des Inneren mitunter auch als Mindestspeicherung bezeichnet) wird die gesetzliche Verpflichtung gegenüber Telekommunikationsanbietern (Zugangsanbietern) verstanden: \- im Kontext von Telefonieanbietern Verkehrsdaten (also: welcher Teilnehmer wann mit wem wie lange eine Verbindung unterhielt) \- im Kontext von Internet-Service Providern die Speicherung der jeweils an einen Teilnehmer zeitlich begrenzt vergebene (dynamische) IP-Nummer zu speichern. *Bislang* enthielt die Vorratsdatenspeicherung keine Speicherungsverpflichtung im Bezug auf die aufgebauten Internet-Verbindungen, ledliglich bei der Rückverfolgung von einem Internet-Dienst auf einen Teilnehmer sollte die Auflösung der dynamischen IP-Nummer über die Vorratsdatenspeicherung beim Zugangsanbieter zum Teilnehmer führen. Zu Trennen ist die Vorratsdatenspeicherung von der Speicherungsverpflichtung der sogenannten Bestandsdaten, d.h. der Daten die Aufschluss über den Inhaber eines Telekommunikationsanschlusses zulassen. Die diesbezügliche Verpflichtung ergibt sich aus den [§ 111 TKG ("Daten für Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__111.html "§111 TKG") und [§ 112 TKG ("Automatisiertes Auskunftsverfahren")](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__112.html "§112 TKG") die an anderer Stelle im Bezug auf die datenschutzrechtlichen Fragen kritisiert wurden. Der Chaos Computer Club ist vor allem klarer Gegner der Vorratsdatenspeicherung, weil es eine Verpflichtung zum Speichern von Daten sind, aus denen sich sensible Lebensumstände bzw. Geschäftsverbindungen ableiten lassen, die sich wiederum klar gegen die Interessen des Inhabers im Sinne der informationellen Selbstbestimmung verwenden lassen. Die Vorratsdatenspeicherung wurde bis zur Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht vor allem durch den [Paragraphen 113a des TKG](http://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__113a.html "TKG §113a") (Telekommunikationsgesetzes) gestaltet. Der Chaos Computer Club hatte die Aufklärung des Sachverhaltes durch das Bundesverfassungsgericht mit einem [Gutachten](/de/vds/VDSfinal18.pdf "Gutachten des CCC zur Vorratsdatenspeicherung") unterstützt.