title: Schweizer PostFinance: Aussitzen und Gras drüber wachsen lassen date: 2007-02-21 00:00:00 updated: 2009-04-18 19:12:40 author: webmaster tags: update Seit zumindest 2002 ist in CCC-Umkreisen bekannt, dass die schweizer Debitkarte der PostFinance von POS-Terminals als "echt und vertrauenswürdig" erkannt wird, wenn sie eine gültige Signatur des Kartenausgebers trägt. Diese Signatur basiert auf einem nur 320 Bit langen RSA-Schlüssel, der auf handelsüblichen Rechnern innert Stunden geknackt werden kann. Die "Postcard" der PostFinance basiert auf dem Design der französischen "Carte bleue", die 1979 erstmals vorgestellt wurde. Serge Humpich hat bereits 1998 in Frankreich das Verfahren ausgemacht und die Unsicherheit dieser Karte 2000 [öffentlich](http://www.parodie.com/monetique/) angeprangert. Nach viel Medienrummel und insbesondere auf Druck der Kartenversicherer wurde die Sicherheit der Karte erhöht, mit der Verlängerung der Schlüssellänge auf 768 Bit. In der Schweiz wurde 2002 die PostFinance auf die Unsicherheit ihrer auf derselben Technologie der Franzosen aufsetzenden Karte aufmerksam gemacht. Ebenfalls wurde das UVEK (Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation), politisch verantwortlich in der Sache, auf die Problematik aufmerksam gemacht, welches sich in der Folge dafür bereit erklärt hat die nötigen Schritte einzuleiten, um die Sicherheit zu erhöhen. Die PostFinance hatte ein Treff mit den Sicherheitsanalysten abrupt beendet als diese forderten, dass die PostFinance ihre [Teilnahmebedinungen](http://www.postfinance.ch/medialib/de/pf/globale_mediendateien/agb_und_tnb/tnb.Par.0012.File.tmp/tnb_pcd_de.pdf) überdenken sollten, um Kunden davor zu schützen im Missbrauchsfalle selber zu haften. Die Teilnahmebedingungen nehmen vom Kunden an, dass die Beweislast bei einer Kontenräumung bei ihm liegt. Nicht mehr als die Postcardnummer sowie das Ausgabe-/Ablaufdatum sind nötig, um eine gültige Postcard, die an ein bestimmtes Konto gebunden ist, herzustellen. Die PIN lässt sich bei der Kartenreproduktion selber setzen und ist für die Authentifikation der Karte an einem Terminal damit unerheblich. Es lassen sich zudem auch Karten herstellen, welche nicht an ein existierendes Konto gebunden sind. Damit wird die PostFinance selbst durch eventuelle Beanspruchungen von Dienstleistungen belastet. Dies weil jede und jeder im Besitz des errechneten privaten Schlüssels der PostFinance Postcards herstellen kann, die an den Terminals angenommen werden. 4 Jahre lang wurde Gras über die Geschichte wachsen gelassen, in der Hoffnung die PostFinance und das UVEK würden sich um die Beseitigung der Sicherheitsmängel bemühen - doch weit gefehlt. Nach Analysen in 2006 zeigte sich, dass neu ausgegebene Postcards immer noch das alte Verfahren unterstützten. Bei seit Sommer 2006 ausgegebenen EMV-Karten, die theoretisch eine erhöhte Sicherheit aufweisen sollten, stellt sich heraus, dass diese zumindest an schweizer Terminals weiterhin auf das alte Authentifikationsverfahren setzen und die gegebene [EMV-Funktionalität unberührt](http://www.postcard-sicherheit.ch/de/emv.html) lassen. Damit bleiben Postcards, welche über Laufzeiten von 47, 48 oder 49 Monaten verfügen, auch bis nach 2010 - zumindest innerhalb der Schweiz - missbrauchbar. Am 23C3 hat Bernd R. Fix in seinem Vortrag ["A not so smart card"](http://events.ccc.de/congress/2006/Fahrplan/events/1449.en.html) auf die Sicherheitslücke öffentlich hingewiesen, weil weder die PostFinance noch das UVEK sich kooperativ gezeigt haben. Der Chaos Computer Club und der Chaos Computer Club Zürich fordern von der PostFinance die Sicherheit der Postcards umgehend zu erhöhen oder zumindest ihre Teilnahmebedinungen dahingend abzuändern, dass die Beweislast in Fällen, wo einem Kunden das Konto geräumt wird, umgekehrt wird und damit - wie bei Kreditkarten üblich - Entschädigungen gegenüber diesem geleistet werden. Im Detail informieren die Seiten [Postcard-Sicherheit.ch](http://www.postcard-sicherheit.ch) über die Unsicherheit der Postcard. Lange genug ist Gras drüber gewachen - es ist Zeit, dass der Rasenmäher angesetzt wird!