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1title: Text von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg zu den Videoschnitten der Polizeilichen Gewaltmaßnahmen im Rahmen der Demo "Freiheit statt Angst" vom 12.09.2009
2date: 2009-11-08 20:10:00
3updated: 2009-11-08 20:13:02
4author: admin
5tags: fsa09
6
7Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.
8
9<!-- TEASER_END -->
10
11**Warum wir dieses Material der Öffentlichkeit zugänglich machen**
12
13Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der
14Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im
15Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei
16schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren
17sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen,
18verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.
19
20Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von
21Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht
22auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann
23zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom
24Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden
25Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten
26beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert
27hatte, seine Dienstnummer anzugeben.
28
29Die Polizei behauptet hernach, über diesen Angriff kein Videomaterial zu
30besitzen. Die von der Polizei vorgelegten Bänder belegen, daß die
31Videobeamten regelrecht die Kameras von der Gewalthandlung weggehalten
32haben. Sie sind am Ort, aber fokusieren die Kameras weg vom Geschehen.
33Auf diese Weise bleibt die Straftat selbst polizeilicherseits ungefilmt.
34Gefilmt wurde aber das Vorgeschehen, das mittäterschaftliche
35Zusammenwirken mindestens der beiden Polizeibeamten als "Schläger" und
36"Reißer" wird dadurch belegt.
37
38Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren
39Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv.
40Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache
41Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die
42Unverhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen
43des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie
44erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem
45kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer
46Rechtsradikaler.
47
48Wir haben uns entschlossen, die Bilder so zu zeigen, wie sie sind. Wir
49sehen keinen Anlaß, die Gesichter der Beteiligten unkenntlich zu machen.
50Täter und Opfer, Polizeibeamte wie Demonstranten sind öffentlich
51aufgetreten.
52
53Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer
54wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten
55zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf
56strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten
57geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer
58polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft
59davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger.
60Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß
61belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren
62Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde
63selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das
64Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert. Die
65Öffentlichkeit hat daher einen Anspruch darauf, die Bilder offen und
66unverändert sehen zu dürfen.
67
68Die Polizisten müssen in Zukunft gekennzeichnet werden, das
69Entdeckungsrisiko für Beamte, die Gewalthandlungen begehen, muß erhöht
70werden. Das Risiko für Bürger, die solche Gewalthandlungen sehen und zur
71Anzeige bringen wollen, muß verringert werden. Allein die Frage nach
72einer Dienstnummer kann, wie der Fall zeigt, dazu führen, daß der
73Fragende zusammengeschlagen wird.
74
75Die Polizisten müssen in einer Weise ausgebildet werden, daß sie
76gewaltvermeidend in Konflikte am Rande von Demonstrationen
77gehen. Schließlich muß den Polizisten das "Feindbild Demonstrant"
78genommen werden. Es handelte sich bei der Demonstration um eine
79Bürgerrechtsdemonstration.
80
81Das Gewaltopfer des Angriffs hat dem Berliner Polizeipräsidenten nunmehr
82erfolgreich folgende Äußerungen untersagt:
83
84[Presseerklärung vom 13.10.2009 (Sonntag, 14 Uhr)]{.underline}
85
86"*Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es
87seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen
88Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen,
89störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm
90schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt
91ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem
92nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein
93Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu
94befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt
95verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der
9637-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam
97zur Behandlung in ein Krankenhaus."*
98
99[Erklärung des Polizeipräsidenten im Innenausschuß des
100Abgeordnetenhauses von Berlin am 21.9.2009:]{.underline}
101
102"*Bei der Demonstration habe es einen aus circa 7.000 Teilnehmern
103bestehenden antikapitalistischen Block mit eigenem Lautsprecherwagen
104gegeben. Aus diesem sei gegen 18 Uhr das Lied "Bullenschweine"
105abgespielt worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine
106auf die Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf
107eine Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet.
108Man habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu
109überprüfen. Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den
110Lautsprecherwagen anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von
111circa 50 Personen eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu
112stören". Eine vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person
113zum Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen
114versucht, den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei
115auch ein 37-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er
116habe sein Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann
117habe mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte
118weiter die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der
119Festnahme erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der
120Festnahme und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich
121hier nichts sagen". Er wolle erst den Abschluß der Beweisaufnahme durch
122die Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten,
123sagte Glietsch, daß von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt
124aufgenommene Videomaterial sei als Beweismittel zum Verfahren genommen
125worden. Es liefere in dem Fall aber keine zusätzlichen Erkenntnisse.*
126
127[Handelnde Personen:]{.underline}
128
129- "Gewaltopfer" ist Fahrradfahrer mit blauem Hemd.
130- "U." ist Person, die mit blutender Nase durch das Bild läuft.
131- "Reißer" ist Polizeibeamter, der das Gewaltopfer "festnimmt",  indem
132 er ihn am Hemd zieht und in Richtung "Schläger"  wirft.
133- "Schläger" ist Polizeibeamter, der Gewaltopfer vor sich her treibt,
134 von Gewaltopfer nach Dienstnummer gefragt wird, von Gewaltopfer
135 abläßt, sich zurückzieht, und den ersten Schlag ins Gesicht des
136 Gewaltopfers setzt und drei weitere Schläge gegen Kopf des U.
137- "Platzverweiser" ist der Polizeibeamte, der Gewaltopfer vor dem
138 Reißen des "Reißers" von der Straße weist.
139
140Wir dokumentieren das Kartell der Verschleierungen, Verdunkelungen und
141falschen Verdächtigungen, die in der Polizei anschließend, nach
142Bekanntwerden des Hauptvideos am 12. September 2009 gesponnen wurden.
143
144In einer Strafanzeige der Polizei gegen das Gewaltopfer und die
145ebenfalls durch die Schläger verletzte Person U. vom 12. September 2009
146heißt es: "*\[...\] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche
147Personen aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine
148Gefangenenbefreiung konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten mittels
149körperlicher Gewalt verhindert werden. Die Polizeikräfte wurden während
150der Maßnahmen immer wieder von linksextremen Demonstrationsteilnehmern
151bedrängt und behindert."*
152
153Es gab, das beweisen bereits die Bilder, in Wahrheit gar keine
154"Festnahme": Wann hat der "Reißer" dem Gewaltopfer die Festnahme
155erklärt? Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im
156Deutschland des Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren
157am T-Shirt? Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines
158"Schlägers"?
159
160[Aussagen zu angeblichen Straftaten des Gewaltopfers]{.underline}
161
162Das Gewaltopfer ist 1,60 m groß und wiegt 60 kg. Er ist nicht als
163Straßenkämpfer oder in irgendeiner Kampfsportart ausgebildet.
164
165Die Anzeige gegen das Gewaltopfer wegen Widerstands gegen die
166Staatsgewalt erfolgte auf der Grundlage der Angaben der wegen diverser
167(gefährlicher) Körperverletzungen selbst unter Tatverdacht stehenden
168Beamten, dem "Reißer" und dem "Schläger".
169
170Das Video ist am 12.9.2009 (Sonnabend) gegen 22 Uhr im Netz aufgetaucht
171und hat nahezu sofort für großes Aufsehen wegen der sichtbaren
172Polizeigewalt gesorgt.
173
174Der "Schläger" hat seine Zeugenaussage am 12.9.2009 angeblich um 23.06
175Uhr abgesetzt. Der "Reißer" hat seine Aussage am 13.9.2009 um 17.37 Uhr
176zu Papier gebracht, ein weiterer Beamter am 13.9.2009 um 19.01 Uhr. Alle
177kannten das Hauptvideo und haben dazu passend eine "Vorgeschichte"
178gesponnen.
179
180**Sie wußten nicht, daß es weiteres beweiskräftiges Videomaterial gab**
181
182a\. In keiner der Vor-Situationen behindert das Gewaltopfer mit einem
183Fahrrad Polizeihandlungen oder handelt Weisungen zuwider oder widersetzt
184sich Platzverweisen oder begeht gar Widerstandshandlungen. In keiner
185dieser Situationen schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine
186oder kehrt er zwei Meter zurück usw.
187
188b\. Widerstandshandlung vor, während und nach der "Festnahme" des
189Gewaltopfers:
190
191Die "Festnahme" des Gewaltopfer ist vollständig dokumentiert. Der
192Platzverweiser läßt von ihm ab. Es gibt keinen weiteren Beamten, der ihm
193einen Platzverweis ausspricht. "Reißer" und "Schläger" laufen sogar um
194ihn herum und räumen zunächst das "Schlagfeld". Nachdem der
195Platzverweiser von dem Gewaltopfer abläßt, geht das Gewaltopfer seinen
196Weg Richtung Bürgersteig, er wendet sich nicht um, er läuft stetig
197Richtung Bürgersteig, weg von der Straße, weg von den Beamten, der
198"Reißer" folgt ihm, zerrt an ihm. Das Gewaltopfer wird nicht
199angesprochen von dem "Reißer". Der "Reißer" greift ihn ohne jede
200Ansprache an, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt
201ihn, ohne irgendeine Gelegenheit zu geben, sein Fahrrad zu sichern, nach
202vorne, direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht des
203Gewaltopfers. Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre
204angesichts der Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger"
205gar nicht möglich.
206
207Sodann schlägt der "Schläger" das Gewaltopfer massiv ins Gesicht. Das
208Gewaltopfer ist benommen, er wird weiter massiv vom "Reißer" mißhandelt:
209Er reißt ihm die Lippe kaputt und schlägt ihn brutal an den Hinterkopf.
210Kein Dritter zerrt am Gewaltopfer oder versucht ihn zu befreien, niemand
211läuft ihm entgegen, keine Zivilperson umfaßt oder entwindet ihn gar dem
212Zugriff der Polizeibeamten. Das Gewaltopfer wehrt sich nicht, er ist gar
213nicht in der Lage, irgendetwas gegen den ihm körperlich massiv
214überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos und mißhandeltes
215Objekt des Gewaltausbruchs der "Reißer" und "Schläger".
216
217[aa. Vorgeschichte:]{.underline}
218
219Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr in einer
220"Zeugenaussage": *"Dabei fiel mir eine männliche Person mit einem
221mitgeführten Fahrrad auf. Diese Person setzte immer wieder sein Fahrrad
222ein, um dieses blockierend den eingesetzten Polizeikräften vor die Beine
223zu schieben. Des weiteren trat er immer wieder zwei Schritte zurück, um
224sich dann wieder im "richtigen Moment" den Einsatzkräften in den Weg zu
225stellen. Die Personen wurden daraufhin mehrmals von verschiedenen
226Beamten aufgefordert, in den von der Polizei zugewiesenen Bereich zu
227gehen. Dieser Aufforderung kamen diese Personen zu keinem Zeitpunkt
228nach. Nunmehr bedrängte er die eingesetzten Kräfte und forderte
229energisch die Herausgabe der Dienstkarten. Aus einsatztaktischen Gründen
230war dieses jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin warf der
231den Kräften Körperverletzungsdelikte und Strafvereiteilung im Amt vor.
232Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautsprecherwagens."*
233
234Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.2009 um 23.06 Uhr: "*...wurde eine
235weibliche Person ... wiedererkannt... Freiheit entzogen .... führte
236dazu, daß sich die am Ort befindlichen Personen der linken Szene
237aggressiv und lautstark den Kollegen in den Weg stellten, die zuvor die
238Freiheitsentziehung getätigt hatten. Die Polizeikräfte wurden daran
239gehindert, die Örtlichkeit mit der festgenommenen Person zu verlassen.
240... ...erhielt durch .. Z. den Auftrag, gegen diese Störergruppe
241Platzverweise auszusprechen ...Hierbei fiel immer wieder eine männliche
242Person mit einem Fahrrad auf, welche sich den Kollegen gewollt in den
243Weg stellte.. ..Er wurde mehrmals aufgefordert, den Platz in Richtung
244Streesemannstraße zu verlassen ... "*
245
246Dies geschah tatsächlich nur einmal, vom Platzverweiser, und zwar mit
247der Aufforderung, sich auf den "Bürgersteig" zu begeben, dem ist das
248Gewaltopfer gefolgt.
249
250Der "Schläger" behauptet weiter: "*Allen Aufforderungen kam er zu keiner
251Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach wieder
252den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer wieder
253sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den Polizeibeamten
254vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde
255ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen."*
256
257Ein dritter Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*... schrie mich
258eine männliche Person, die ein Fahrrad mitführte, lauthals an, ich
259sollte dafür sorgen, daß 'der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen
260hat'. Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich
261in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, daß es zur Zeit noch
262nicht möglich sei, er sich jedoch kurz gedulden möchte. ... schrie mich
263diese Person ... an, daß ich eine 'Strafvereitelung' begehen würde. Ich
264entgegnete, daß ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den
265Gehweg begeben soll. Er kam keiner dieser Aufforderung nach, sondern
266versuchte darüber hinaus andere umherstehende Personen aufzustacheln.
267....Er wiederholte mehrmals, daß die Beamten Körperverletzungen und
268Strafvereitelungen im Amt begehen würden. Dabei blickte er sich
269permanent um, um Reaktionen bei den anderen Personen zu ernten.
270Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen
271aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung
272Stresemannstraße zu entfernen.... .. Diese Person kam dieser
273Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in
274Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen
275zu gelangen... ...Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die
276Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter gehen konnten."Der
277..  (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der
278Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden
279Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht
280erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw.
281Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten."*
282
283[bb. Behauptungen zu Widerstandshandlungen während der
284Festnahme]{.underline}
285
286Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr: "*Um zu verhindern,
287daß die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört
288und um die Identität der Person zum Zwecke der Strafverfolgung zu
289sichern, entschloß ich mich, die Person festzuhalten und zu den Beamten,
290welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riß sich die Person
291von mir los, und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die
292Personengruppe auf das Geschehen aufmerksam und versuchte den
293Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte, die Person nun mittels
294Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es,
295sich durch Drehen und Winden aus meinem Haltegriff zu entziehen und sich
296erneut komplett zu drehen. ...Dann stand er mir gegenüber und versuchte
297mich mit aller Kraft wegzuschubsen. Ich ergriff die Handgelenke, um das
298zu verhindern ... Um den hartnäckigen Widerstand brechen zu können und
299um ihn anschließend fixieren zu können, entschloß ich mich, einmal mit
300meiner rechten Faust gegen den Kopf des Beschuldigten zu schlagen.
301Bereits beim ersten Schlag konnte sofort der gewünschte Erfolg erzielt
302werden."*
303
304Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.09 um 23.06 Uhr: "*Um einen
305Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die
306Freiheit entzogen. Hierbei leistete er Widerstand. Sofort versuchten die
307anwesenden Personen der linken Szene diese Freiheitsentziehung zu
308verhindern. Mindestens zwei männliche Personen ergriffen die
309festgenommene Person und zogen extrem stark an ihr, während andere
310Sympathisanten handgreiflich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich
311setzte Zwangsmittel in Form von körperlicher Gewalt (Faustschläge) ein,
312um eine Gefangenenbefreiung zu verhindern. Hierauf lösten die Personen
313ihre Griffe und entfernten sich."*
314
315Der dritte Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*Nacheinander
316wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die
317Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu
318entfernen. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach
319oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in
320Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen. Dabei schob er weiterhin
321sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht
322weitergehen konnten. Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die
323Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen
324der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und
325wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im
326Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in
327Höhe des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und
328ergriff ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich
329wegzudrehen. Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien
330und näherten sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während
331(Reißer) versuchte, den nunmehr Beschuldigten  ... mittels
332Festhaltetechnik zu kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des
333Zuges diese Maßnahme abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch
334körperliche Gewalt diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die
335Einsatzkräfte behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich
336der Beschuldigte stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur
337Wehr setzte, mußten weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."*
338
339Und was macht die Polizeibehörde in ihrer Strafanzeige vom 13.9.2009,
340Uhrzeit unbekannt, aus alledem in freier Verdachtsschöpfung und ohne daß
341das in Einklang mit den Schilderungen des ihm zu diesem Zeitpunkt
342bekannten Hauptvideos zu bringen wäre oder auch nur mit den
343Schilderungen der Auskunftspersonen?
344
345Sie nimmt auf: "*In Höhe des Fontaneplatz wurde dann nach angelegter
346Vermummung einer Person die Freiheit entzogen. ... zahlreiche Personen
347um den Gruppenwagen drängten ..., wurden durch die eingesetzten Personen
348Platzverweise ausgesprochen, um die Straße, auf der sich die Personen
349befanden, wieder frei zu bekommen, denn der Fahrzeugverkehr lief hier
350weiterhin. Der Beschuldigte, welcher mit seinem Fahrrad unterwegs war,
351wurde ebenfalls ein Platzverweis erteilt ... Der Besch. trat nach dem
352Aussprechen des Platzverweises auch kurz zurück, bahnte sich dann aber
353seinen Weg erneut auf der Straße zu den Polizeikräften. Diese wurden
354durch ihn behindert und konnten der eigentlichen Tätigkeit, dem
355Aussprechen von Platzverweisen, nicht nachkommen. Dies wiederholte der
356Beschuldigte noch einige Male, wobei er als Grund angab eine Dienstkarte
357bekommen zu wollen, um eine Anzeige gegen die eingesetzten
358Polizeibeamten fertigen zu lassen. Dabei schrie er mehrmals laut, daß
359alle Beamten eine Strafvereitelung begehen würden. Ihm wurde durch diese
360jedoch erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war eine
361Dienstkarte auszuhändigen, doch der Besch. wiederholte seine unwahren
362Äußerungen lautstark und stelle sich erneut den Polizeibeamten in den
363Weg. Dabei begann der Beschuldigte lautstark seinen Unmut über die
364Polizei zu äußern und stellte sich erneut den Polizeibeamten in den Weg.
365Hier wurde er durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt in Form
366von Wegschieben und Wegdrängen der Person in Richtung der Grünanlage
367abgewiesen, damit er sich in Richtung Stresemannstraße entfernt. Diesem
368widersetzte er sich jedoch, indem er sich abermals in den Weg stellte.
369Als der (Reißer) auf den Besch. zuging, lief dieser in Richtung der
370Lautsprecherwagenüberprüfung. (Reißer) entschloß sich nun, aufgrund der
371wiederholten Störungshandlungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen
372den Besch. zu ergreifen, wobei der sich aus dem Haltegriff lösen konnte.
373Beim erneuten Ergreifen durch (Reißer) stieß dieser mit seinem Arm auf
374den Haltegriff um sich erneut der Freiheitsentziehung zu entziehen. Der
375nun unterstützende Polizeibeamter X ergriff nun den Besch. Der
376Beschuldigte kam mit diesem zu Fall..."*
377
378Kein Wort von den Schlägen des "Reißers" und des "Schlägers", kein Wort
379davon, daß der "Reißer" dem Gewaltopfer die Lippen zerrissen hat, findet
380sich in dieser "Strafanzeige".
381
38228.10.2009
383
384Rechtsanwalt Eisenberg