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1title: Mitgliederversammlung 2018 - 2 1title: Mitgliederversammlung 2018 - 2
2date: 2018-06-01 17:49:00 2date: 2018-06-01 17:49:00
3updated: 2018-06-06 17:57:45 3updated: 2018-06-07 14:24:10
4author: julric 4author: julric
5tags: mitgliederversammlung 5tags: mitgliederversammlung
6 6
@@ -34,3 +34,191 @@ Vordiskussionstag statt.
34  34 
35 35
36### Vorläufige Tagesordnung: 36### Vorläufige Tagesordnung:
37
38 
39
40### Bisher fristgerecht eingegangene Anträge, weitere Anträge siehe [vorläufige Tagesordnung](/system/uploads/260/original/mv2018_vorlaeufige_top.pdf "Vorläufige TOP mit Anträgen")
41
42#### Eingegangen 2018-03-21
43
44Jan Girlich stellt folgenden Antrag:
45
46In der Satzung §3 Absatz 3 letzter Satz das Wort "Geschäftsjahr" durch
47"Beitragsjahr" zu ersetzen.
48
49Alt:
50
51"die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon
52unberührt."
53
54Neu:
55
56"die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr bleibt hiervon
57unberührt."
58
59Begründung: Das Geschäftsjahr des CCCs ist das Kalenderjahr. Laut
60Beitragsordnung heißt es aber "Das Beitragsjahr beginnt mit dem Eintritt
61des Mitglieds." Dieser Antrag passt die Satzung an die Intention und
62gelebte Praxis der Mitgliederverwaltung an.
63
64#### Eingegangen 2018-03-31
65
66Jonas Große Sundrup beantragt die Neufassung der Reisekostenrichtlinie
67wie folgt:\
68\
69Aktueller Stand laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2006 in Köln:
70
71"Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen.
72Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge.
73Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrten
74mit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum pro Kilometer
75erstattet. Für Übernachtungen werden bis zu 50 EUR rückerstattet. Die
76Reisekostenabrechnung ist in nachvollziehbarer Form schriftlich
77inklusive aller Originalbelege beim Schatzmeister einzureichen."
78
79\
80Beantragte Neufassung:
81
82"Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen.
83Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge.
84Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrten
85mit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum pro Kilometer
86erstattet. Übernachtungen werden nach Ermessen des Vorstandes erstattet,
87die Reisenden sind auch hier angehalten, die günstigste
88Übernachtungsoption zu wählen. Die Reisekostenabrechnung ist in
89nachvollziehbarer Form schriftlich inklusive aller Originalbelege beim
90Schatzmeister einzureichen."
91
92#### Eingegangen 2018-04-21
93
94Einreichung von Tobias Anton:
95
961\. Stellungnahme zum Ausschluss von Tobias Anton aus dem CCCB e.V.\
97\
98Am 20.08.2017 schloss der Vorstand des CCCB e.V. Tobias Anton aus. Die
99Mitgliederversammlung des CCCB e.V. bestätigte den Ausschluss am
10008.10.2017 mit 18 Stimmen. Hiergegen beantragte Tobias Anton
101gerichtliche Entscheidung, da er den Ausschluss für unbegründet hält. Er
102ist der Auffassung, dass der Ausschluss auch nicht den Kriterien
103entspricht, die der CCC e.V. an einen Ausschluss stellen würde. Der
104Vorstand des CCC e.V. hat Tobias bestätigt, dass sein Ausschluss aus dem
105Berliner Erfa keine Auswirkungen auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V.
106hat.\
107\
108Laut den Statuten des CCC e.V. sind die Erfas jedoch die "lokalen
109Niederlassungen“ des CCC e.V. Der CCC Berlin e.V. vertritt daher als
110Erfa-Kreis die regionalen Interessen des CCC e.V.. Nach Auffassung des
111Antragstellers muss ich ein Erfa auch zu den Werten und Grundsätzen des
112CCC e.V. bekennen. Dies betrifft insbesondere auch die Regelungen zum
113Ausschluss eines Mitglieds. Der Antragsteller ist der Meinung, dass ein
114Erfa, der ein Mitglied aus Gründen ausschließt, die im CCC e.V. keinen
115Vereinsausschluss begründen würden, das Ansehen des CCC e.V. schädigt.\
116\
117Im Vorfeld der Mitgliederversammlung wurde dem Vorstand des CCC e.V.
118daher Einblick in die Korrenzpondenz zwischen Antragsteller und CCCB
119e.V. gewährt und der Vorstand um eine Stellungnahme gebeten. Er folgte
120dem Beschluss des CCCB e.V. nicht, wollte jedoch auch keine
121Stellungnahme in diesem Sinne abgeben. Die Mitgliederversammlung möge
122das nachholen.\
123\
124Sie möge:\
1251.1. feststellen, dass Tobias Anton nicht aus dem CCC e.V.
126ausgeschlossen ist und\
1271.2. dem CCCB e.V. empfehlen den Ausschluss von Tobias Anton rückgängig
128zu machen.\
129\
130Einreichung von Tobias Anton:
131
1322\. Beschränkung der Vertretungsmacht von Prokuristen der CCCV im
133Innenverhältnis\
134\
135An Silvester kam es in den Räumlichkeiten der Messe Leipzig zum
136Ausschluss von Tobias Anton als Helfer. Zuvor war ein öffentlicher
137Aufruf über events.ccc.de und über den Twitter-Account \@c3logistic zur
138Hilfe beim Abbau des Congress erfolgt. Tobias Anton und ein weiteres
139Mitglied aus Chaosdorf folgten dieser Einladung. Sie halfen tagsüber
140beim Abbau mit, es kam dabei zu keinen Auseinandersetzungen. Als
141Christian Carstensen gegen Abend des 31.12.2017 eintraf, verwies er
142Tobias Anton des Hauses. Als Begründung führte C. einer laufende
143juristische Auseinandersetzung zwischen dem CCCB und Tobias Anton an.
144Andere Gründe wurden von C. hierfür nicht genannt. Vor Ort hatte es
145sonst keine Konflikte gegeben. Der Vorstand des CCC e.V. hatte Tobias
146Anton auch zuvor per Mail bestätigt, dass die Auseinandersetzung in
147Berlin auf seine Mitgliedschaft im CCC e.V. keine Auswirkungen haben
148würde.\
149\
150Dieses Ereignis lässt vermuten, dass sich C. in Ausübung seiner
151Vertretungsfunktionen für den CCC e.V. von persönlichen Motiven leiten
152ließ. In Wahrnehmung seiner Funktion als Prokurist für die CCCV sollten
153seine persönlichen Motive keine Rolle spielen. Es ist davon auszugehen,
154dass seine Entscheidung von einer privaten Meinung beeinflusst war.\
155\
156Die Mitgliederversammlung möge daher diesen Fall diskutieren und eine
157Regelung finden, die ehrenamtliche Helfer und Mitglieder zukünftig
158wirksam vor willkürlicher Ausgrenzung durch Funktionsträger des CCC e.V.
159schützt.\
160\
161Einreichung von Tobias Anton:
162
1633\. Abschaffung der Bürgenregelung für intern\@lists.ccc.de\
164\
165Die Mailingliste intern\@lists.ccc.de wird u.a. verwendet um\
166- Vereinsversammlungen anzukündigen,\
167- die Ergebnisse von Versammlungen vereinsintern bekannt zu machen\
168- Meinungsbilder über Stellungnahmen des CCC in der Öffentlichkeit
169einzuholen\
170- Änderungen der Zugangsdaten zu den Wikis doku.ccc.de und orga.cccv.de
171mitzuteilen.\
172\
173Der Willensbildungsprozesses im Verein findet also wesentlich auch über
174diese Mailingliste statt.\
175\
176Zugangsvoraussetzung für die Mailingliste ist lt. Aussage von Michael
177Hirdes entweder die bestehende Mitgliedschaft in einem Erfa, oder die
178Bestätigung durch zwei sog. „Bürgen“, die bereits auf der Mailingliste
179sind. Auch Nichtmitglieder können auf diese Weise Zugang zur
180Mailingliste erhalten.\
181\
182Es wird beantragt:\
183\
184Die Mitgliederversammlung möge beschließen, dass das Erfordernis für
185zwei Bürgen für Vereinsmitglieder abgeschafft wird. Die
186Mitgliederversammlung möge feststellen, dass jedes Vereinsmitglied
187grundsätzlich Anspruch auf Teilnahme an internen Veranstaltungen und
188Versammlungen, sowie auf die Teilnahme an den für deren Organisation
189verwendeten Mailinglisten hat.\
190\
191Begründung:\
192Die bestehende Regelung kann nicht gewährleisten, dass alle Mitglieder
193des CCC e.V. am Willensbildungsprozess im Verein teilnehmen können.
194Angesichts der Bedeutung der Mailingliste für den Willensbildungsprozess
195erscheint es ungerechtfertigt, dass ein Mitglied, über seine bloße
196Mitgliedschaft hinaus, weitere Voraussetzungen erfüllen muss dort
197mitlesen zu dürfen. Für Mitglieder, die die Informationen der Liste
198nicht erhalten, ist die Teilnahme an Vereinsveranstaltungen nicht
199sichergestellt, , da sie beispielsweise über das Stattfinden bestimmter
200Veranstatlungen nicht informiert werden.\
201\
202Auch wenn eine Abgrenzung zwischen aktiven Vereinsmitgliedern und der
203Öffentlichkeit durchaus erwünscht ist, und die Bürgenregelung diesem
204Ziel auch Rechnung trägt, benachteiligt sie u.U. Mitglieder des CCC
205e.V., die keinem Erfa angehören. Nichtmitglieder, die einem Erfa
206angehören oder das Vertrauen der dortigen Verantwortlichen genießen,
207werden demgegenüber bevorzugt. Nach fachkundiger Einschätzung verstößt
208ein teilweiser Ausschluss von Mitgliedern gegen die Treuepflicht gem.
209§242 BGB.
210
211 
212
213#### **Eingegangen 2018-06-07**
214
215Einreichung von Martin Vietz:
216
217bei Änderung von § 5 Abs. 2 der Satzung, sollte noch eine Frist für die
218Anrufung der MV gesetzt werden, sonnst ist dies noch Jahre später
219möglich:
220
221> Die Anrufung muss innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des
222> Ausschließungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand eingelegt werden.
223> Erfolgt keine Anrufung oder verstreicht die Anrufungsfrist, gilt die
224> Mitgliedschaft als beendet.