summaryrefslogtreecommitdiff
diff options
context:
space:
mode:
-rw-r--r--updates/2006/contentflatrateok.md43
1 files changed, 18 insertions, 25 deletions
diff --git a/updates/2006/contentflatrateok.md b/updates/2006/contentflatrateok.md
index b12c3a43..c33839f9 100644
--- a/updates/2006/contentflatrateok.md
+++ b/updates/2006/contentflatrateok.md
@@ -1,48 +1,41 @@
1title: Studie zeigt: Legalisierung von Tauschbörsen ist europarechtlich zulässig 1title: Studie zeigt: Legalisierung von Tauschbörsen ist europarechtlich zulässig
2date: 2006-04-26 00:00:00 2date: 2006-04-26 00:00:00
3updated: 2009-04-18 19:12:39 3updated: 2012-04-05 19:50:15
4author: admin 4author: admin
5tags: update 5tags: update, filesharing
6 6
7 7Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Daraus geht hervor, daß eine Content Flatrate mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar ist.
8Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Daraus geht hervor, dass eine Content Flatrate mit dem internationalen Urheberrecht vereinbar ist.
9 8
10 9
11<!-- TEASER_END --> 10<!-- TEASER_END -->
12 11
13Am heutigen Welttag des geistigen Eigentums übergab die Initiative 12 
14privatkopie.net gemeinsam mit dem Forum Informatikerinnen für Frieden
15und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF) ein Rechtsgutachten an
16Bundesjustizministerin Zypries und an die Abgeordneten des Deutschen
17Bundestages. Daraus geht hervor, dass eine Content Flatrate mit dem
18internationalen Urheberrecht vereinbar ist.
19 13
20Im Rahmen der aktuellen Urheberrechtsreform hatte privatkopie.net 14Im Rahmen der aktuellen Urheberrechtsreform hatte privatkopie.net
21vorgeschlagen, das Tauschen von geschützten Werken zu erlauben und 15vorgeschlagen, das Tauschen von geschützten Werken zu erlauben und
22pauschal zu vergüten. Die Nutzung von Tauschbörsen lässt sich genauso 16pauschal zu vergüten. Die Nutzung von Tauschbörsen läßt sich genauso
23wenig verbieten wie privates Kopieren. Das Justizministerium behauptet, 17wenig verbieten wie privates Kopieren. Das Justizministerium behauptet,
24mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das 18mit dem von ihm vorgeschlagenen Verbot könnten Urheber gegen das
25Kopieren aus File-Sharing-Systemen erfolgreich vorgehen. Alle 19Kopieren aus Filesharing-Systemen erfolgreich vorgehen. Alle empirischen
26empirischen Belege zeigen dagegen, dass ihre Nutzung weiter zunimmt. Die 20Belege zeigen dagegen, daß ihre Nutzung weiter zunimmt. Die Urheber
27Urheber gehen leer aus. In ihrem offenen Brief an die Ministerin fordern 21gehen leer aus. In ihrem offenen Brief an die Ministerin fordern die
28die zivilgesellschaftlichen Gruppen daher die gleiche Lösung wie beim 22zivilgesellschaftlichen Gruppen daher die gleiche Lösung wie beim
29privaten Kopieren: Erlauben und vergüten, was man nicht verhindern kann. 23privaten Kopieren: erlauben und vergüten, was man nicht verhindern kann.
30 24
31Dagegen brachte das Justizministerium in seiner Begründung zum 25Dagegen brachte das Justizministerium in seiner Begründung zum
32Gesetzentwurf vor, dass eine solche Content Flatrate mit dem 26Gesetzentwurf vor, daß eine solche Content Flatrate mit dem europäischen
33europäischen Urheberrecht nicht vereinbar sei. Das jetzt in einer 27Urheberrecht nicht vereinbar sei. Das jetzt in einer englischen
34englischen Übersetzung vorgelegte französische Rechtsgutachten zeigt das 28Übersetzung vorgelegte französische Rechtsgutachten zeigt das Gegenteil.
35Gegenteil.
36 29
37In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern, 30In Frankreich hat sich eine breite Allianz von Urhebern, Musikern,
38Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um die 31Internetnutzern und Verbrauchern zusammengeschlossen, um die
39Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell 32Globallizenz zu fordern, wie die Flatrate dort genannt wird. Das Modell
40sieht vor, dass das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich 33sieht vor, daß das ausschließliche Recht des Urhebers im Online-Bereich
41gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft 34gewahrt wird, aber nur kollektiv von einer Verwertungsgesellschaft
42wahrgenommen werden kann. Internet Service Provider bieten ihren Kunden 35wahrgenommen werden kann. Internet Service Provider bieten ihren Kunden
43die Wahl: wer urheberrechtliche Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz 36die Wahl: Wer urheberrechtliche Werke tauschen möchte, kann eine Lizenz
44dafür erwerben. Eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat wird als 37dafür erwerben. Eine Pauschale von fünf bis zehn Euro im Monat wird als
45angemessene Vergütung angesehen. Wer nicht tauschen möchte, muss auch 38angemessene Vergütung angesehen. Wer nicht tauschen möchte, muß auch
46nicht zahlen. Die Verwertungsgesellschaft schüttet diese Einnahmen an 39nicht zahlen. Die Verwertungsgesellschaft schüttet diese Einnahmen an
47die Rechteinhaber aus. Wer häufiger getauscht wird, erhält eine 40die Rechteinhaber aus. Wer häufiger getauscht wird, erhält eine
48proportional höhere Auszahlung. 41proportional höhere Auszahlung.
@@ -50,7 +43,7 @@ proportional höhere Auszahlung.
50Die Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den 43Die Allianz von Künstlern und Öffentlichkeit beauftragte den
51renommiertesten französischen Urheberrechtsgelehrten Prof. André Lucas 44renommiertesten französischen Urheberrechtsgelehrten Prof. André Lucas
52von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz 45von der Universität Nantes zu prüfen, ob eine solche Globallizenz
53juristisch machbar ist. Ergebnis: nichts im nationalen oder 46juristisch machbar ist. Ergebnis: Nichts im nationalen oder
54internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr hat sich für 47internationalen Recht steht ihr entgegen. Vielmehr hat sich für
55vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits 48vergleichbare Sachverhalte eine Verwertungsgesellschaftspflicht bereits
56als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen. 49als die für alle Beteiligten beste Lösung erwiesen.
@@ -82,7 +75,7 @@ Public-Artistes](http://alliance.bugiweb.com/)\
82[BEUC, die Europäische Verbraucherorganisation](http://www.beuc.org/)\ 75[BEUC, die Europäische Verbraucherorganisation](http://www.beuc.org/)\
83\ 76\
84[Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung 77[Forum Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung
85e.V. (FIfF)](http://www.fiff.de/)\ 78e. V. (FIfF)](http://www.fiff.de/)\
86\ 79\
87[Initiative privatkopie.net](http://privatkopie.net/)\ 80[Initiative privatkopie.net](http://privatkopie.net/)\
88\ 81\