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title: Mitgliederversammlung 2018
date: 2018-03-28 20:35:00 
updated: 2018-04-06 16:25:23 
author: julric
tags: mitgliederversammlung

Informationen und Hinweise zur Mitgliederversammlung am 29. April 2018

<!-- TEASER_END -->

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet am 29. April 2018 um 11 Uhr
(einlass:10:00 Uhr) in der linken Aula der Alten Mensa der Johannes
Gutenberg-Universität Mainz, Johann-Joachim-Becher–Weg 5, 55128 Mainz
statt.

Am 28. April 2018 findet ab 11 Uhr eine Vordiskussion am selben Ort
statt.

**[Lageplan](https://www.openstreetmap.org/#map=19/49.99427/8.24530 "Lageplan Alte Mensa")**

alle Bus- und Tram-Linien mit Halt an "Universität"\
Parken auf dem Universitätscampus möglich

 

Anträge zur Tagesordnung bzw. Vorschläge für Diskussionspunkte
der Vordiskussion können noch bis zum 14. April 2018 (vorzugsweise per
Mail an <vorstand@ccc.de>) eingereicht werden.

 

### Vorläufige Tagesordnung:

1.  Begrüßung durch den Vorstand
2.  Formalia (Wahl des Versammlungsleiters, Wahl der Protokollführer,
    Verabschiedung der Tagesordnung)
3.  Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
4.  Anträge und Projekte
5.  Geschäftsordnung des Erfa-Beirats (muss von der
    Mitgliederversammlung ratifiziert werden, siehe Anlage)
6.  Bericht des Vorstands und der Kassenprüfer
7.  Entlastung des Vorstands
8.  Wahl des Vorstands und der Kassenprüfer
9.  Verschiedenes

 

### Bisher fristgerecht eingegangene Anträge

#### Eingegangen 2018-03-21

Jan Girlich stellt folgenden Antrag:

In der Satzung §3 Absatz 3 letzter Satz das Wort "Geschäftsjahr" durch
"Beitragsjahr" zu ersetzen.

Alt:

"die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr bleibt hiervon
unberührt."

Neu:

"die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr bleibt hiervon
unberührt."

Begründung: Das Geschäftsjahr des CCCs ist das Kalenderjahr. Laut
Beitragsordnung heißt es aber "Das Beitragsjahr beginnt mit dem Eintritt
des Mitglieds." Dieser Antrag passt die Satzung an die Intention und
gelebte Praxis der Mitgliederverwaltung an.

#### Eingegangen 2018-03-13

Jonas Große Sundrup beantragt die Neufassung der Reisekostenrichtlinie
wie folgt:\
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Aktueller Stand laut Beschluss der Mitgliederversammlung 2006 in Köln:

"Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen.
Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge.
Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrten
mit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum pro Kilometer
erstattet. Für Übernachtungen werden bis zu 50 EUR rückerstattet. Die
Reisekostenabrechnung ist in nachvollziehbarer Form schriftlich
inklusive aller Originalbelege beim Schatzmeister einzureichen."

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Beantragte Neufassung:

"Die Reisenden sind angehalten, die günstigste Reisemethode zu wählen.
Dies beinhaltet z.B. Bahnfahrkarten, Flugtickets und Mietfahrzeuge.
Vorhandene Rabattoptionen (z.B. Bahncard) sind anzuwenden. Bei Fahrten
mit eigenem PKW wird das geltende steuerrechtliche Maximum pro Kilometer
erstattet. Übernachtungen werden nach Ermessen des Vorstandes erstattet,
die Reisenden sind auch hier angehalten, die günstigste
Übernachtungsoption zu wählen. Die Reisekostenabrechnung ist in
nachvollziehbarer Form schriftlich inklusive aller Originalbelege beim
Schatzmeister einzureichen."