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title: Text von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg zu den Videoschnitten der Polizeilichen Gewaltmaßnahmen im Rahmen der Demo "Freiheit statt Angst" vom 12.09.2009
date: 2009-11-08 20:10:00
updated: 2020-05-01 17:09:55
author: admin
tags: fsa09
Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.
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**Warum wir dieses Material der Öffentlichkeit zugänglich machen**
Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der
Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im
Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei
schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren
sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen,
verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten.
Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von
Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht
auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann
zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom
Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden
Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten
beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert
hatte, seine Dienstnummer anzugeben.
Die Polizei behauptet hernach, über diesen Angriff kein Videomaterial zu
besitzen. Die von der Polizei vorgelegten Bänder belegen, daß die
Videobeamten regelrecht die Kameras von der Gewalthandlung weggehalten
haben. Sie sind am Ort, aber fokusieren die Kameras weg vom Geschehen.
Auf diese Weise bleibt die Straftat selbst polizeilicherseits ungefilmt.
Gefilmt wurde aber das Vorgeschehen, das mittäterschaftliche
Zusammenwirken mindestens der beiden Polizeibeamten als "Schläger" und
"Reißer" wird dadurch belegt.
Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren
Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv.
Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache
Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die
Unverhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen
des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie
erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem
kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer
Rechtsradikaler.
Wir haben uns entschlossen, die Bilder so zu zeigen, wie sie sind. Wir
sehen keinen Anlaß, die Gesichter der Beteiligten unkenntlich zu machen.
Täter und Opfer, Polizeibeamte wie Demonstranten sind öffentlich
aufgetreten.
Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer
wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten
zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf
strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten
geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer
polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft
davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger.
Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß
belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren
Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde
selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das
Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert. Die
Öffentlichkeit hat daher einen Anspruch darauf, die Bilder offen und
unverändert sehen zu dürfen.
Die Polizisten müssen in Zukunft gekennzeichnet werden, das
Entdeckungsrisiko für Beamte, die Gewalthandlungen begehen, muß erhöht
werden. Das Risiko für Bürger, die solche Gewalthandlungen sehen und zur
Anzeige bringen wollen, muß verringert werden. Allein die Frage nach
einer Dienstnummer kann, wie der Fall zeigt, dazu führen, daß der
Fragende zusammengeschlagen wird.
Die Polizisten müssen in einer Weise ausgebildet werden, daß sie
gewaltvermeidend in Konflikte am Rande von Demonstrationen
gehen. Schließlich muß den Polizisten das "Feindbild Demonstrant"
genommen werden. Es handelte sich bei der Demonstration um eine
Bürgerrechtsdemonstration.
Das Gewaltopfer des Angriffs hat dem Berliner Polizeipräsidenten nunmehr
erfolgreich folgende Äußerungen untersagt:
[Presseerklärung vom 13.10.2009 (Sonntag, 14 Uhr)]{.underline}
"*Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es
seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen
Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen,
störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm
schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt
ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem
nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein
Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu
befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt
verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der
37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam
zur Behandlung in ein Krankenhaus."*
[Erklärung des Polizeipräsidenten im Innenausschuß des
Abgeordnetenhauses von Berlin am 21.9.2009:]{.underline}
"*Bei der Demonstration habe es einen aus circa 7.000 Teilnehmern
bestehenden antikapitalistischen Block mit eigenem Lautsprecherwagen
gegeben. Aus diesem sei gegen 18 Uhr das Lied "Bullenschweine"
abgespielt worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine
auf die Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf
eine Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet.
Man habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu
überprüfen. Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den
Lautsprecherwagen anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von
circa 50 Personen eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu
stören". Eine vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person
zum Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen
versucht, den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei
auch ein 37-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er
habe sein Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann
habe mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte
weiter die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der
Festnahme erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der
Festnahme und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich
hier nichts sagen". Er wolle erst den Abschluß der Beweisaufnahme durch
die Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten,
sagte Glietsch, daß von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt
aufgenommene Videomaterial sei als Beweismittel zum Verfahren genommen
worden. Es liefere in dem Fall aber keine zusätzlichen Erkenntnisse.*
[Handelnde Personen:]{.underline}
- "Gewaltopfer" ist Fahrradfahrer mit blauem Hemd.
- "U." ist Person, die mit blutender Nase durch das Bild läuft.
- "Reißer" ist Polizeibeamter, der das Gewaltopfer "festnimmt", indem
er ihn am Hemd zieht und in Richtung "Schläger" wirft.
- "Schläger" ist Polizeibeamter, der Gewaltopfer vor sich her treibt,
von Gewaltopfer nach Dienstnummer gefragt wird, von Gewaltopfer
abläßt, sich zurückzieht, und den ersten Schlag ins Gesicht des
Gewaltopfers setzt und drei weitere Schläge gegen Kopf des U.
- "Platzverweiser" ist der Polizeibeamte, der Gewaltopfer vor dem
Reißen des "Reißers" von der Straße weist.
Wir dokumentieren das Kartell der Verschleierungen, Verdunkelungen und
falschen Verdächtigungen, die in der Polizei anschließend, nach
Bekanntwerden des Hauptvideos am 12. September 2009 gesponnen wurden.
In einer Strafanzeige der Polizei gegen das Gewaltopfer und die
ebenfalls durch die Schläger verletzte Person U. vom 12. September 2009
heißt es: "*\[...\] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche
Personen aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine
Gefangenenbefreiung konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten mittels
körperlicher Gewalt verhindert werden. Die Polizeikräfte wurden während
der Maßnahmen immer wieder von linksextremen Demonstrationsteilnehmern
bedrängt und behindert."*
Es gab, das beweisen bereits die Bilder, in Wahrheit gar keine
"Festnahme": Wann hat der "Reißer" dem Gewaltopfer die Festnahme
erklärt? Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im
Deutschland des Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren
am T-Shirt? Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines
"Schlägers"?
[Aussagen zu angeblichen Straftaten des Gewaltopfers]{.underline}
Das Gewaltopfer ist 1,60 m groß und wiegt 60 kg. Er ist nicht als
Straßenkämpfer oder in irgendeiner Kampfsportart ausgebildet.
Die Anzeige gegen das Gewaltopfer wegen Widerstands gegen die
Staatsgewalt erfolgte auf der Grundlage der Angaben der wegen diverser
(gefährlicher) Körperverletzungen selbst unter Tatverdacht stehenden
Beamten, dem "Reißer" und dem "Schläger".
Das Video ist am 12.9.2009 (Sonnabend) gegen 22 Uhr im Netz aufgetaucht
und hat nahezu sofort für großes Aufsehen wegen der sichtbaren
Polizeigewalt gesorgt.
Der "Schläger" hat seine Zeugenaussage am 12.9.2009 angeblich um 23.06
Uhr abgesetzt. Der "Reißer" hat seine Aussage am 13.9.2009 um 17.37 Uhr
zu Papier gebracht, ein weiterer Beamter am 13.9.2009 um 19.01 Uhr. Alle
kannten das Hauptvideo und haben dazu passend eine "Vorgeschichte"
gesponnen.
**Sie wußten nicht, daß es weiteres beweiskräftiges Videomaterial gab**
a\. In keiner der Vor-Situationen behindert das Gewaltopfer mit einem
Fahrrad Polizeihandlungen oder handelt Weisungen zuwider oder widersetzt
sich Platzverweisen oder begeht gar Widerstandshandlungen. In keiner
dieser Situationen schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine
oder kehrt er zwei Meter zurück usw.
b\. Widerstandshandlung vor, während und nach der "Festnahme" des
Gewaltopfers:
Die "Festnahme" des Gewaltopfer ist vollständig dokumentiert. Der
Platzverweiser läßt von ihm ab. Es gibt keinen weiteren Beamten, der ihm
einen Platzverweis ausspricht. "Reißer" und "Schläger" laufen sogar um
ihn herum und räumen zunächst das "Schlagfeld". Nachdem der
Platzverweiser von dem Gewaltopfer abläßt, geht das Gewaltopfer seinen
Weg Richtung Bürgersteig, er wendet sich nicht um, er läuft stetig
Richtung Bürgersteig, weg von der Straße, weg von den Beamten, der
"Reißer" folgt ihm, zerrt an ihm. Das Gewaltopfer wird nicht
angesprochen von dem "Reißer". Der "Reißer" greift ihn ohne jede
Ansprache an, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt
ihn, ohne irgendeine Gelegenheit zu geben, sein Fahrrad zu sichern, nach
vorne, direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht des
Gewaltopfers. Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre
angesichts der Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger"
gar nicht möglich.
Sodann schlägt der "Schläger" das Gewaltopfer massiv ins Gesicht. Das
Gewaltopfer ist benommen, er wird weiter massiv vom "Reißer" mißhandelt:
Er reißt ihm die Lippe kaputt und schlägt ihn brutal an den Hinterkopf.
Kein Dritter zerrt am Gewaltopfer oder versucht ihn zu befreien, niemand
läuft ihm entgegen, keine Zivilperson umfaßt oder entwindet ihn gar dem
Zugriff der Polizeibeamten. Das Gewaltopfer wehrt sich nicht, er ist gar
nicht in der Lage, irgendetwas gegen den ihm körperlich massiv
überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos und mißhandeltes
Objekt des Gewaltausbruchs der "Reißer" und "Schläger".
[aa. Vorgeschichte:]{.underline}
Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr in einer
"Zeugenaussage": *"Dabei fiel mir eine männliche Person mit einem
mitgeführten Fahrrad auf. Diese Person setzte immer wieder sein Fahrrad
ein, um dieses blockierend den eingesetzten Polizeikräften vor die Beine
zu schieben. Des weiteren trat er immer wieder zwei Schritte zurück, um
sich dann wieder im "richtigen Moment" den Einsatzkräften in den Weg zu
stellen. Die Personen wurden daraufhin mehrmals von verschiedenen
Beamten aufgefordert, in den von der Polizei zugewiesenen Bereich zu
gehen. Dieser Aufforderung kamen diese Personen zu keinem Zeitpunkt
nach. Nunmehr bedrängte er die eingesetzten Kräfte und forderte
energisch die Herausgabe der Dienstkarten. Aus einsatztaktischen Gründen
war dieses jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin warf der
den Kräften Körperverletzungsdelikte und Strafvereiteilung im Amt vor.
Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautsprecherwagens."*
Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.2009 um 23.06 Uhr: "*...wurde eine
weibliche Person ... wiedererkannt... Freiheit entzogen .... führte
dazu, daß sich die am Ort befindlichen Personen der linken Szene
aggressiv und lautstark den Kollegen in den Weg stellten, die zuvor die
Freiheitsentziehung getätigt hatten. Die Polizeikräfte wurden daran
gehindert, die Örtlichkeit mit der festgenommenen Person zu verlassen.
... ...erhielt durch .. Z. den Auftrag, gegen diese Störergruppe
Platzverweise auszusprechen ...Hierbei fiel immer wieder eine männliche
Person mit einem Fahrrad auf, welche sich den Kollegen gewollt in den
Weg stellte.. ..Er wurde mehrmals aufgefordert, den Platz in Richtung
Streesemannstraße zu verlassen ... "*
Dies geschah tatsächlich nur einmal, vom Platzverweiser, und zwar mit
der Aufforderung, sich auf den "Bürgersteig" zu begeben, dem ist das
Gewaltopfer gefolgt.
Der "Schläger" behauptet weiter: "*Allen Aufforderungen kam er zu keiner
Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach wieder
den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer wieder
sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den Polizeibeamten
vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde
ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen."*
Ein dritter Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*... schrie mich
eine männliche Person, die ein Fahrrad mitführte, lauthals an, ich
sollte dafür sorgen, daß 'der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen
hat'. Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich
in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, daß es zur Zeit noch
nicht möglich sei, er sich jedoch kurz gedulden möchte. ... schrie mich
diese Person ... an, daß ich eine 'Strafvereitelung' begehen würde. Ich
entgegnete, daß ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den
Gehweg begeben soll. Er kam keiner dieser Aufforderung nach, sondern
versuchte darüber hinaus andere umherstehende Personen aufzustacheln.
....Er wiederholte mehrmals, daß die Beamten Körperverletzungen und
Strafvereitelungen im Amt begehen würden. Dabei blickte er sich
permanent um, um Reaktionen bei den anderen Personen zu ernten.
Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen
aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung
Stresemannstraße zu entfernen.... .. Diese Person kam dieser
Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in
Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen
zu gelangen... ...Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die
Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter gehen konnten."Der
.. (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der
Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden
Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht
erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw.
Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten."*
[bb. Behauptungen zu Widerstandshandlungen während der
Festnahme]{.underline}
Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr: "*Um zu verhindern,
daß die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört
und um die Identität der Person zum Zwecke der Strafverfolgung zu
sichern, entschloß ich mich, die Person festzuhalten und zu den Beamten,
welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riß sich die Person
von mir los, und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die
Personengruppe auf das Geschehen aufmerksam und versuchte den
Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte, die Person nun mittels
Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es,
sich durch Drehen und Winden aus meinem Haltegriff zu entziehen und sich
erneut komplett zu drehen. ...Dann stand er mir gegenüber und versuchte
mich mit aller Kraft wegzuschubsen. Ich ergriff die Handgelenke, um das
zu verhindern ... Um den hartnäckigen Widerstand brechen zu können und
um ihn anschließend fixieren zu können, entschloß ich mich, einmal mit
meiner rechten Faust gegen den Kopf des Beschuldigten zu schlagen.
Bereits beim ersten Schlag konnte sofort der gewünschte Erfolg erzielt
werden."*
Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.09 um 23.06 Uhr: "*Um einen
Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die
Freiheit entzogen. Hierbei leistete er Widerstand. Sofort versuchten die
anwesenden Personen der linken Szene diese Freiheitsentziehung zu
verhindern. Mindestens zwei männliche Personen ergriffen die
festgenommene Person und zogen extrem stark an ihr, während andere
Sympathisanten handgreiflich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich
setzte Zwangsmittel in Form von körperlicher Gewalt (Faustschläge) ein,
um eine Gefangenenbefreiung zu verhindern. Hierauf lösten die Personen
ihre Griffe und entfernten sich."*
Der dritte Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*Nacheinander
wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die
Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu
entfernen. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach
oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in
Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen. Dabei schob er weiterhin
sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht
weitergehen konnten. Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die
Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen
der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und
wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im
Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in
Höhe des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und
ergriff ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich
wegzudrehen. Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien
und näherten sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während
(Reißer) versuchte, den nunmehr Beschuldigten ... mittels
Festhaltetechnik zu kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des
Zuges diese Maßnahme abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch
körperliche Gewalt diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die
Einsatzkräfte behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich
der Beschuldigte stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur
Wehr setzte, mußten weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."*
Und was macht die Polizeibehörde in ihrer Strafanzeige vom 13.9.2009,
Uhrzeit unbekannt, aus alledem in freier Verdachtsschöpfung und ohne daß
das in Einklang mit den Schilderungen des ihm zu diesem Zeitpunkt
bekannten Hauptvideos zu bringen wäre oder auch nur mit den
Schilderungen der Auskunftspersonen?
Sie nimmt auf: "*In Höhe des Fontaneplatz wurde dann nach angelegter
Vermummung einer Person die Freiheit entzogen. ... zahlreiche Personen
um den Gruppenwagen drängten ..., wurden durch die eingesetzten Personen
Platzverweise ausgesprochen, um die Straße, auf der sich die Personen
befanden, wieder frei zu bekommen, denn der Fahrzeugverkehr lief hier
weiterhin. Der Beschuldigte, welcher mit seinem Fahrrad unterwegs war,
wurde ebenfalls ein Platzverweis erteilt ... Der Besch. trat nach dem
Aussprechen des Platzverweises auch kurz zurück, bahnte sich dann aber
seinen Weg erneut auf der Straße zu den Polizeikräften. Diese wurden
durch ihn behindert und konnten der eigentlichen Tätigkeit, dem
Aussprechen von Platzverweisen, nicht nachkommen. Dies wiederholte der
Beschuldigte noch einige Male, wobei er als Grund angab eine Dienstkarte
bekommen zu wollen, um eine Anzeige gegen die eingesetzten
Polizeibeamten fertigen zu lassen. Dabei schrie er mehrmals laut, daß
alle Beamten eine Strafvereitelung begehen würden. Ihm wurde durch diese
jedoch erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war eine
Dienstkarte auszuhändigen, doch der Besch. wiederholte seine unwahren
Äußerungen lautstark und stelle sich erneut den Polizeibeamten in den
Weg. Dabei begann der Beschuldigte lautstark seinen Unmut über die
Polizei zu äußern und stellte sich erneut den Polizeibeamten in den Weg.
Hier wurde er durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt in Form
von Wegschieben und Wegdrängen der Person in Richtung der Grünanlage
abgewiesen, damit er sich in Richtung Stresemannstraße entfernt. Diesem
widersetzte er sich jedoch, indem er sich abermals in den Weg stellte.
Als der (Reißer) auf den Besch. zuging, lief dieser in Richtung der
Lautsprecherwagenüberprüfung. (Reißer) entschloß sich nun, aufgrund der
wiederholten Störungshandlungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen
den Besch. zu ergreifen, wobei der sich aus dem Haltegriff lösen konnte.
Beim erneuten Ergreifen durch (Reißer) stieß dieser mit seinem Arm auf
den Haltegriff um sich erneut der Freiheitsentziehung zu entziehen. Der
nun unterstützende Polizeibeamter X ergriff nun den Besch. Der
Beschuldigte kam mit diesem zu Fall..."*
Kein Wort von den Schlägen des "Reißers" und des "Schlägers", kein Wort
davon, daß der "Reißer" dem Gewaltopfer die Lippen zerrissen hat, findet
sich in dieser "Strafanzeige".
28.10.2009
Rechtsanwalt Eisenberg
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