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title: BfD: Verteidiger von Grundrechten und Datenschutz
date: 2005-04-20 00:00:00
updated: 2017-10-21 11:59:17
author: kerstin
tags: update, datenschutz
Der Chaos Computer Club begrüßt den gestern vorgelegten Tätigkeitsbericht von Peter Schaar.
<!-- TEASER_END -->
Der Chaos Computer Club begrüßt ausdrücklich die betriebene Aufklärung
von Peter Schaar (BfD) zum Datenschutz und der [informationellen
Selbstbestimmung](http://www.datenschutz.de/recht/grundlagen/), welche
seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. Dezember 1983
Verfassungsrang besitzt. Er wirkt dem Trend der Gleichgültigkeit großer
Teile der Bevölkerung entgegen, die in der Weitergabe ihrer
personenbezogenen Daten scheinbar keine Gefahr sieht und dem Staat dabei
blind vertraut. Die Ursache dürfte darin liegen, dass die damit
verbundenen Risiken durch die Politik heruntergespielt werden und eine
angebliche Notwendigkeit vorgegaukelt wird, beispielsweise durch Schüren
unterschiedlicher Ängste.
Im Rahmen des heute erstmals von ihm vorgelegten
[Tätigkeitsberichtes](http://www.bfd.bund.de/information/20tb_broschuere.pdf)
hat der [Bundesbeauftragte für den Datenschutz](http://www.bfd.bund.de)
sich gegen eine „vorschnelle“ Einführung von Pässen mit gespeicherten
Körpermerkmalen schon in diesem Jahr gewandt. Es könne nicht sein, dass
man „[unausgereifte Techniken und unsichere
Verfahren](/de/biometrie?language=de)“ einführe, nur weil die USA
ansonsten mit verschärften Einreisebestimmungen drohten. Sorgfalt müsse
hier vor Schnelligkeit gehen.
Der CCC schließt sich dieser Kritik ausdrücklich an und befürwortet auch
die Stellungnahmen zu den Spannungsfeldern Lauschangriffe,
Vorratsdatenspeicherung, ALG II, Genetischer Fingerabdruck,
Datenschutzrecht und Europäischer Datenschutz.
Otto Schily scheint mit einer vorschnellen Einführung ab Ende 2005 die
Sicherheit der Bürger leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Durch
unausgereifte Technik wird ein Missbrauch quasi vorprogrammiert; bei
ausgereifter Technik verliert das Individuum nicht nur die Kontrolle
über seine Daten und damit über sein Schicksal, sondern es entsteht eine
Scheinsicherheit, da durch Verwaltungschaos oder Korruption weiterhin
falsche Identitäten mit echten Pässen möglich sind.
Der Innenminister sollte die professionelle Einschätzung des BfD endlich
ernstnehmen und nicht als vermeintlich „inkompetent“ abtun. Statt sich
über die durch die Verfassung garantierten Grundrechte hinwegzusetzen,
um die Einführung einer unausgereiften Technik zu forcieren, sollten
sämtliche Spezifikationen für einen angemessenen Überprüfungszeitraum
der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Im Gegensatz zum Datenschutz besitzt die innere Sicherheit ein
politisches Mandat, so dass die informationelle Selbstbestimmung leider
eher als lästig angesehen wird. Entsprechend äußerte sich auch Otto
Schily: „Im Zweifelsfall geht Sicherheit vor Datenschutz.“ Allerdings
scheint hier das alte Zitat von Benjamin Franklin in Vergessenheit
geraten zu sein: „Wer die Freiheit aufgibt, um ein wenig Sicherheit zu
gewinnen, wird am Ende beides verlieren.“
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