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title: o2 ändert Vertragsbedingungen zur Vorratsdatenspeicherung
date: 2005-04-04 00:00:00 
updated: 2014-05-17 16:55:41 
author: webmaster
tags: update, vds

Der kleinste deutsche Mobilfunknetzbetreiber o2 hat heute seine Kunden per Kurznachricht dazu aufgefordert, online neuen Vertragsbedingungen zuzustimmen.
        

<!-- TEASER_END -->

Vorrangig handelt es sich um die Zustimmung zur Verwendung der
Verkehrsdaten, die im Rahmen der sog.
[Vorratsdatenspeicherung](http://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung)
nach der [Novellierung des Telekomunikationsgesetzes
(TKG)](/de/updates/2004/tdr-letter) nun für einen Zeitraum von sechs
Monaten vorgehalten werden müssen.

Interessant ist hierbei, daß o2 explizit auch das Recht zur Verarbeitung
von Standortdaten seiner Nutzer einfordert. Datenschützer hatten in der
Vergangenheit immer wieder gerätselt, ob die schwammigen Formulierungen
des Gesetzgebers die Phantasien der Sicherheitsbehörden hinsichtlich
umfassender Bewegungsprofile aller Mobilfunknutzer umsetzen oder nicht.

Die Formulierung "zur bedarfsgerechten Gestaltung von
Kommunikationsdienstleistungen und Teledienste" beinhaltet hier
offensichtlich eine Auslassung; korrekt muß es "zur
bedarfsträgergerechten Gestaltung" heißen.

Die sich bietende Chance konnte die Marketingabteilung des Unternehmens
offensichtlich nicht unergriffen lassen: Bei der Zustimmung zur
Vorratsdatenspeicherung – die der Konzern euphemistisch als "neue
gesetzliche Datenschutzbestimmungen" ins Gegenteil verkehrt – stimmen
die Kunden zeitgleich der Nutzung der Kundenstammdaten zu Werbe- und
Marktforschungszwecken zu. Als kleinen Anreiz vergibt der Konzern für
die Einwilligung Punkte des hauseigenen Rabattpunktesystems.

[Material zur
Telekommunikationsüberwachung](https://berlin.ccc.de/index.php/Telekommunikations%C3%BCberwachung)