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title: Gutachten für NSA-BND-Untersuchungsausschuss: BND-Operationsgebiet Inland
date: 2016-10-06 23:37:00
updated: 2016-10-07 07:54:36
author: 46halbe
tags: update, pressemitteilung
Der Bundesnachrichtendienst (BND) kann bei seiner Massenüberwachung nicht sicher zwischen in- und ausländischen Datenverkehren unterscheiden, ohne detailliert Inhalte der Kommunikation zu analysieren. Das belegt ein vom Chaos Computer Club (CCC) im Auftrag des NSA-BND-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages angefertigtes Sachverständigengutachten.
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Das Gutachten erläutert die heute typischen technischen Abläufe bei
paketvermittelter Datenübertragung, um das Vorgehen der Geheimdienste
bei der Internet-Überwachung zu verdeutlichen. Bei der sogenannten
strategischen Fernmeldeaufklärung muß der BND die Herkunft überwachter
Daten geographisch zuordnen können, um zwischen inländischen und
Ausland-Ausland-Telekommunikationsverkehren zu unterscheiden. Dem BND
ist das massenhafte inhaltliche Durchforsten deutscher
Kommunikationsvorgänge verboten, daher hat er das Anzapfen solcher
Verkehre zu vermeiden.
Das Gutachten offenbart eine Zwickmühle, die der Auslandsgeheimdienst
BND totzuschweigen bemüht ist: Einerseits darf er inländische
Kommunikationsinhalte nicht analysieren, andererseits kann er sie ohne
eine tiefgehende Analyse nicht von ausländischen Datenpaketen
unterscheiden.
Das Gutachten belegt, daß aufgrund der Struktur heutiger Netze eine
sichere Zuordnung der geographischen Herkunft von abgehörten Daten ohne
eine detaillierte Inhaltsauswertung nicht möglich ist: Der Weg von
Datenpaketen wird ad hoc und dynamisch bestimmt und kann sich auch in
kurzen zeitlichen Abständen ändern. Dadurch kann der Lauscher an der
Leitung nicht zuverlässig vorhersagen, woher und wohin die an einer
Glasfaser abgefangenen Datenpakete tatsächlich transportiert werden.
Erst recht läßt sich nicht erkennen, ob die übermittelten Inhalte von
deutschen Grundrechtsträgern oder von zum Belauschen freigegebenen
Ausländern stammen.
„Wenn man den Geheimdiensten besser auf die Finger schauen und nicht nur
Beteuerungen glauben will, hilft das Verständnis der tatsächlichen
technischen Vorgänge im Netz“, sagte CCC-Sprecher Frank Rieger. „Niemand
sollte sich weiterhin vorgaukeln lassen, der BND oder seine
Partnerdienste würden beim Abhören sicher zwischen in- und ausländischen
Datenverkehren unterscheiden können, ohne dabei tief in die Inhalte
hineinzuschauen.“
Schon Mitte Oktober soll im Rahmen einer „BND-Reform“ die angebliche
„Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung“ des Geheimdienstes per Gesetz
legitimiert werden. Daß zur gleichen Zeit im
NSA-BND-Untersuchungsausschuß (NSAUA) desselben Parlaments weiterhin
Fakten zusammengetragen werden, die für eine wirkliche „BND-Reform“
hilfreich wären, darf nicht weiter ignoriert werden. Das Parlament
sollte die Erkenntnisse des NSAUA endlich zur Kenntnis nehmen und
zumindest dessen Empfehlungen abwarten, bevor eine Gesetzesnovelle die
bisherigen, nachweislich illegalen Machenschaften des BND zu geltendem
Recht macht.
**Links**:
Gutachten zu Beweisbeschluß SV-13 des NSAUA:
[https://www.ccc.de/system/uploads/220/original/beweisbeschluss-nsaua-ccc.pdf](/system/uploads/220/original/beweisbeschluss-nsaua-ccc.pdf)
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