1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
|
title: Telekommunikationsmarkt: Mehr Transparenz für Verbraucher
date: 2016-09-28 09:00:00
updated: 2016-09-28 11:16:26
author: 46halbe
tags: update, pressemitteilung
Heute wurde im Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestags eine Transparenz-Verordnung der Bundesnetzagentur diskutiert. Der Chaos Computer Club (CCC) veröffentlicht dazu seine Stellungnahme. Im Sinne besser informierter Netzteilnehmer fordert der CCC, den Telekommunikationsunternehmen mehr Transparenz und definierte Meßmethoden für die Übertragungsgeschwindigkeiten vorzuschreiben. Bei der Feststellung einer Minderleistung sollten Kunden darüberhinaus auch Konsequenzen ziehen können.
<!-- TEASER_END -->
Der heute im Bundestag besprochene Entwurf der Verordnung zur Förderung
der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt soll es potentiellen
Kunden von Telekommunikationsanbietern erleichtern, anbieterübergreifend
deren Leistungen zu vergleichen. Im Wirtschaftsausschuß wurden dazu vom
CCC Verbesserungen im Sinne der Verbraucher vorgeschlagen.
Der Verordnung sollen Vorschriften hinzugefügt werden, um die Qualität
der erbrachten Dienste eines Anbieter sinnvoll, ohne technische
Vorkenntnisse und ganz praktisch vergleichen zu können. Das kann jedem
ermöglichen, eine informierte Entscheidung zu treffen, bevor er mit
einem Anbieter einen Vertrag eingeht oder ihn verlängert. Dazu sollen
normierte und gut vergleichbare Angaben in dem neuen
„Produktinformationsblatt“ für Kunden vorgeschrieben werden.
Undurchsichtige, von den Anbietern selbst bereitgestellte „Meßsysteme“
sind in der Vergangenheit oft durch Ergebnisse aufgefallen, die die
Alltagserfahrungen der Nutzer nicht widerspiegeln. Auch sind Fälle von
aktiver Bevorzugung von Meßmethoden bekannt. Allen Einfallstoren für
Manipulationen an den Meßsystemen sollte in der Verordnung
entgegengetreten werden.
Auch muß unterbunden werden, daß sich Anbieter ihre Leistungen mittels
kreativer Einheiten und Formulierungen schönreden, die nur durch
Umrechnungskünste bei den Verbrauchern zu erkennen wären. Der CCC
fordert weiter, den vorliegenden Entwurf um handfeste Sanktionen für die
Temposünder unter den ISPs anzureichern. Im besten Fall können durch
Sonderkündigungsrechte aus informierten Verbrauchern auch wehrhafte
Verbraucher werden.
„Wenn in Deutschland jede Waschmaschine mit übersichtlichen
Leistungskategorien und Energieeffizienzklassen ausgezeichnet werden
kann, dann sollte auch jeder Verbraucher bei Netzanbietern auf einen
Blick vergleichen können, was sie wirklich im Angebot haben“, sagte Dirk
Engling, Sprecher des CCC.
Für am Wirtschaftsausschuß Interessierte weisen wir darauf hin: Faire
Vergleichswerte nützen schließlich auch ehrlichen Anbietern, um sich
gegen die schwarzen Schafe mit wirklich besseren Angeboten hervorzutun.
**Links**:
\[1\] Stellungnahme: [Verbraucherrechte im
Telekommunikationsmarkt
stärken](https://ccc.de/system/uploads/219/original/Stellungnahme-CCC_TK-entwurf.pdf)
(pdf)
\[2\]
[Bundesnetzagentur](https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Kundenschutz/Transparenzmassnahmen/Transparenzmassnahmen-node.html)
zur Verordnung für Rahmenvorschriften zur Förderung der Transparenz,
Veröffentlichung von Informationen und zusätzliche Dienstemerkmale zur
Kostenkontrolle auf dem Telekommunikationsmarkt
(TK-Transparenzverordnung)
|