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@@ -5,7 +5,7 @@ Nun hat es auch `den Chaos Computer Club erwischt <https://unthoughted.wordpress
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6Die hochnäsige Selektionspolitik von Apple auf seinen Marktplätzen hat der Firma ja schon `eine eigene Wikipedia-Seite beschert <https://en.wikipedia.org/wiki/Censorship_by_Apple>`_ und noch immer gibt es `Apologeten <https://twitter.com/AnnLe__/status/660510713207767040>`_, die Apple Narrenfreiheit auf ihrer Plattform zugestehen wollen. Ich will mich am juristischen Gekloppe gar nicht groß beteiligen, sondern ein paar Denkanstöße aufschreiben, bevor ich sie wieder vergesse. 6Die hochnäsige Selektionspolitik von Apple auf seinen Marktplätzen hat der Firma ja schon `eine eigene Wikipedia-Seite beschert <https://en.wikipedia.org/wiki/Censorship_by_Apple>`_ und noch immer gibt es `Apologeten <https://twitter.com/AnnLe__/status/660510713207767040>`_, die Apple Narrenfreiheit auf ihrer Plattform zugestehen wollen. Ich will mich am juristischen Gekloppe gar nicht groß beteiligen, sondern ein paar Denkanstöße aufschreiben, bevor ich sie wieder vergesse.
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8Szene 1: Vor einiger Zeit gab es bei den traditionellen Straßenfesten eine Konsolidierung: Eine Event-GmbH übernahm Planung, Standanmeldung und Durchführung einer beträchtlichen Anzahl dieser Veranstaltugen. Würde man dem Betreiber zugestehen, nach Gutdünken NGO wie Greenpeace die Anmietung eines Standplatzes verbieten zu lassen? 8Szene 1: Vor einiger Zeit gab es bei den traditionellen Straßenfesten eine Konsolidierung: Eine Event-GmbH übernahm Planung, Standanmeldung und Durchführung einer beträchtlichen Anzahl dieser Veranstaltungen. Würde man dem Betreiber zugestehen, nach Gutdünken NGO wie Greenpeace die Anmietung eines Standplatzes verbieten zu lassen?
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10Szene 2: Durch die Vermallung der Innenstädte ist der freie Zugang zu Angeboten der sozialen Grundbedarfsdeckung wie Kino, Buchhandlungen, der Post oder gar Zugängen zum ÖPNV in Konflikt mit Interessen der Betreiber solcher halböffentlichen Räume getreten. Kann der Betreiber der Mall nach Gutdünken Hausrecht durchsetzen und Einzelnen den Zugang zu den Angeboten verwehren? 10Szene 2: Durch die Vermallung der Innenstädte ist der freie Zugang zu Angeboten der sozialen Grundbedarfsdeckung wie Kino, Buchhandlungen, der Post oder gar Zugängen zum ÖPNV in Konflikt mit Interessen der Betreiber solcher halböffentlichen Räume getreten. Kann der Betreiber der Mall nach Gutdünken Hausrecht durchsetzen und Einzelnen den Zugang zu den Angeboten verwehren?
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