summaryrefslogtreecommitdiff
diff options
context:
space:
mode:
authorsz <sebastian@ccc.de>2009-04-18 19:12:36 +0000
committersz <sebastian@ccc.de>2020-05-23 13:38:17 +0000
commite478dc1a920e186af2b14f1ca14c33cc03221b49 (patch)
tree7aeca50961ec5630a2b659a31b5d16f57b90716b
parent874e74c341422b5b617bf609f201084d40690152 (diff)
committing page revision 1
-rw-r--r--updates/2003/gesetzesdeutsch.md39
1 files changed, 39 insertions, 0 deletions
diff --git a/updates/2003/gesetzesdeutsch.md b/updates/2003/gesetzesdeutsch.md
new file mode 100644
index 00000000..668c5e61
--- /dev/null
+++ b/updates/2003/gesetzesdeutsch.md
@@ -0,0 +1,39 @@
1title: Gesetzentwurf: Deutsch für Fortgeschrittene
2date: 2003-02-11 00:00:00
3updated: 2009-04-18 19:12:36
4author: sz
5tags: update
6
7Der "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" vom November letzten Jahres besticht durch klar verständliches Deutsch.
8
9<!-- TEASER_END -->
10
11Wer sich mit den geplanten Änderungen des Urheberrechts in Deutschland
12beschäftigen möchte, kommt nicht umhin, einen Blick in die
13entsprechenden Gesetzentwürfe zu werfen. Doch selbst, wenn man den
14passenden Entwurf im Internet gefunden hat, muß man ihn erst noch
15verstehen; denn die Sätze des Gesetzestextes sind selten kürzer als
16sechs Zeilen und bestechen durch eine besonders klare, für jedermann
17verständliche Sprache.
18
19Eine kleine Kostprobe aus dem ["Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des
20Urheberrechts in der
21Informationsgesellschaft"](http://dip.bundestag.de/btd/15/000/1500038.pdf)
22(Seite 10, §95a (2), Satz 2): “Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit
23durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach
24diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch
25eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung,
26Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle
27der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen,
28unter Kontrolle gehalten wird.”
29
30Im dem vorgenannten Gesetzentwurf wird die Umgehung von "wirksamen
31technischen Maßnahmen" zum Schutz eines Werkes - also beispielsweise die
32Umgehung eines Digital Rights Managements (DRM) - verboten, wenn der
33Rechtsinhaber nicht zustimmt. Dadurch könnte beispielsweise ein Käufer
34einer kopiergeschützten CD keine Privatkopien mehr anfertigen, ohne sich
35strafbar zu machen.
36
37Weitere Informationen zu den Auswirkungen der Rechtekontrolle gibt es
38[bei uns](/de/digital-rights/) und bei
39[privatkopie.net](http://www.privatkopie.net).