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author | 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> | 2016-04-20 19:26:11 +0000 |
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committer | 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> | 2020-05-23 13:39:54 +0000 |
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1 | title: Urteil zum BKA-Gesetz: Die Grenzen des Staatstrojaners | ||
2 | date: 2016-04-20 18:14:00 | ||
3 | updated: 2016-04-20 19:26:11 | ||
4 | author: alexander | ||
5 | tags: update, pressemitteilung | ||
6 | |||
7 | Nach mehrjähriger Verzögerung zerlegte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heute das BKA-Gesetz (BKAG) aus dem Jahr 2008 und erklärte es in Teilen für verfassungswidrig. Abermals wurde damit eines der vielen Überwachungsgesetze der vergangenen Legislaturperioden eingefangen. | ||
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9 | <!-- TEASER_END --> | ||
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11 | **Gemeinsame Erklärung** des Chaos Computer Clubs (CCC e. V.) und des | ||
12 | FIfF (Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche | ||
13 | Verantwortung e. V.): | ||
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15 | Dem Bundeskriminalamt sollten weitreichende Überwachungs- und | ||
16 | Datenweitergabemöglichkeiten an die Hand gegegeben werden. Konkret wurde | ||
17 | die Wohnraumüberwachung, die heimliche Online-Durchsuchung | ||
18 | (Staatstrojaner), die sogenannte Quellen-Telekomunikationsüberwachung | ||
19 | (Quellen-TKÜ, auch Staatstrojaner) und die Datenübermittlung an andere | ||
20 | Behörden im In- und Ausland geregelt. | ||
21 | |||
22 | Die künstliche Trennung zwischen Staatstrojanern, die einerseits auf die | ||
23 | gesamte Festplatte zugreifen dürfen, und Staatstrojanern, die | ||
24 | andererseits nur Kommunikation ausspionieren dürfen, bleibt mit dem | ||
25 | Urteil bestehen. Das Gericht unterscheidet abermals zwischen Quellen-TKÜ | ||
26 | und heimlicher Online-Durchsuchung; diesmal sogar noch schärfer als im | ||
27 | Urteil von 2008. Nun sind Maßnahmen, die Telekommunikationsvorgänge | ||
28 | abfangen sollen, nur noch nach Artikel 10 GG | ||
29 | (Telekommunikationsgeheimnis) abzuwägen. Zwar forderte das Gericht | ||
30 | begrüßenswerterweise weitreichende Protokoll-, Transparenz-, | ||
31 | Benachrichtigungs- und Prüfpflichten, am grundlegenden technischen | ||
32 | Missverständnis ändert das jedoch wenig: Ein Trojaner, der | ||
33 | ausschließlich Kommunikation erfassen kann, ist technisch illusorisch. | ||
34 | |||
35 | Der Sprecher des CCC, Dirk Engling, kommentiert: „Das Gericht geht | ||
36 | offenbar davon aus, daß sich das heimliche Einbrechen des Staats in | ||
37 | unsere digitalen Begleiter nachträglich beschränken lässt. Daß das | ||
38 | Gericht dabei der Ansicht folgt, es gäbe eine Quellen-TKÜ, die | ||
39 | fundamental verschieden von anderen Staatstrojaner sei, lässt den | ||
40 | eigentlichen Eingriff durch die Infiltration außer acht.“ | ||
41 | |||
42 | Insgesamt betonten die Richterinnen und Richter jedoch die | ||
43 | persönlichkeitsbezogene Brisanz der Daten, die regelmäßig durch | ||
44 | heimliche Online-Durchsuchung, Wohnraumüberwachung oder Quellen-TKÜ | ||
45 | gewonnen werden. Weil die so erlangten Daten oft dem Kernbereich | ||
46 | privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, werden für den Einsatz nun | ||
47 | neue Hürden gefordert: Abbruch bei kernbereichsrelevanten Inhalten, | ||
48 | Richtervorbehalt, unabhängige Nachprüfung der Informationen und | ||
49 | belastbare, konkrete Anhaltspunkte für bevorstehende Straftaten oder für | ||
50 | die Verfolgung schwerer Kriminalität. | ||
51 | |||
52 | Es ist beachtenswert, daß diese Schranken nicht von Anfang an im BKAG zu | ||
53 | finden waren. Dies wirft ein Schlaglicht auf die politische | ||
54 | Nachlässigkeit beim Schutz der Grundrechte von denjenigen Mitgliedern | ||
55 | des Bundestages, die das Gesetz bei der Abstimmung im Jahre 2008 | ||
56 | mittrugen. | ||
57 | |||
58 | Im Urteil ist zwar vom „absolut geschützten Kernbereich privater | ||
59 | Lebensgestaltung“ die Rede, aber das „absolut“ ist inhaltlich | ||
60 | ausgehöhlt. Man könne diesen absoluten Schutz, der sich aus der | ||
61 | Menschenwürde ableitet, beim Einsatz von Trojanern technisch nicht | ||
62 | garantieren. Die technische Methode an sich, mit der nicht sicher | ||
63 | ausgeschlossen werden kann, dass Höchstpersönliches abgriffen wird, | ||
64 | mochten die Richter aber nicht grundsätzlich überdenken. | ||
65 | |||
66 | Problematisch ist das Urteil auch in ganz anderer Hinsicht. Im Urteil | ||
67 | herrscht eine Vorstellung von informationstechnischen Systemen vor, die | ||
68 | sich auf konkrete technische Geräte, soziale Netzwerke, E-Mailprovider | ||
69 | bis hin zur Cloud bezieht. Doch anzugreifende Systeme mit IP-Adresse | ||
70 | werden nicht erst in Zukunft nur Laptops oder Mobiltelefonen sein: „Das | ||
71 | können Autos, Kraftwerke, Notrufsäulen oder Herzschrittmacher sein. | ||
72 | Somit könnte also nicht nur Höchstpersönliches abgegriffen werden, | ||
73 | sondern tatsächlich Gefahr für Leib und Leben verursacht werden, wenn | ||
74 | solche Systeme infiltriert werden. Die im Urteil attestierte ‚geringe | ||
75 | Streubreite‘ der Staatstrojaner muss nicht immer gegeben sein“, | ||
76 | kommentiert Rainer Rehak, Vorstandsmitglied des FIfF. | ||
77 | |||
78 | Im Urteil wurde mehrfach auf additive Effekte der Überwachung und die | ||
79 | „Gesamtüberwachungsrechnung“ abgestellt. Diese sieht vor, daß nicht nur | ||
80 | die Einzelmaßnahme abgewogen werden darf, sondern dabei immer auch der | ||
81 | Gesamtkontext aller Überwachungsmaßnahmen betrachtet werden muß. In der | ||
82 | Tat müssen wir dabei auch die neuen geplanten Überwachungsmaßnahmen der | ||
83 | EU mit einbeziehen. | ||
84 | |||
85 | **Links**: | ||
86 | |||
87 | [Urteil des | ||
88 | Bundesverfassungsgerichts](http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/04/rs20160420_1bvr096609.html) | ||
89 | |||
90 | Stellungnahme des CCC: [Staatstrojaner erneut vor dem | ||
91 | Bundesverfassungsgericht](/de/updates/2015/bkag) | ||
92 | |||
93 | Das [FIfF](http://www.fiff.de/) (Forum InformatikerInnen für Frieden und | ||
94 | gesellschaftliche Verantwortung) | ||