summaryrefslogtreecommitdiff
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authorjulric <julric@julric.de>2018-06-15 15:11:31 +0000
committerjulric <julric@julric.de>2020-05-23 13:40:14 +0000
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committing page revision 9
Diffstat (limited to 'pages/club')
-rw-r--r--pages/club/mv2018-2.md51
1 files changed, 50 insertions, 1 deletions
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index f89a8383..1a148f8f 100644
--- a/pages/club/mv2018-2.md
+++ b/pages/club/mv2018-2.md
@@ -1,6 +1,6 @@
1title: Mitgliederversammlung 2018 - 2 1title: Mitgliederversammlung 2018 - 2
2date: 2018-06-01 17:49:00 2date: 2018-06-01 17:49:00
3updated: 2018-06-07 14:24:10 3updated: 2018-06-15 15:11:31
4author: julric 4author: julric
5tags: mitgliederversammlung 5tags: mitgliederversammlung
6 6
@@ -222,3 +222,52 @@ möglich:
222> Ausschließungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand eingelegt werden. 222> Ausschließungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand eingelegt werden.
223> Erfolgt keine Anrufung oder verstreicht die Anrufungsfrist, gilt die 223> Erfolgt keine Anrufung oder verstreicht die Anrufungsfrist, gilt die
224> Mitgliedschaft als beendet. 224> Mitgliedschaft als beendet.
225
226 
227
228#### **Eingegangen 2018-06-11**
229
230Einreichung von Jan Girlich:
231
2321\. Änderung von §5 Abs. 2. der Satzung.
233
234 aktuelle Satzung:
235
236 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der
237 Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
238 Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
239
240 beantragte Änderung:
241
242 2. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist *innerhalb einer Frist von
243 zwei Monaten nach Zugang des Ausschließungsbeschlusses* die Anrufung der
244 Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der
245 Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
246
247 Begründung:
248
249 Durch das Fehlen einer Frist kann die Mitgliederversammlung in einer
250 beliebig entfernten Zukunft noch angerufen werden. "Anrufung" heißt
251 nicht, dass eine MV in den zwei Monaten stattfinden muss, sondern nur,
252 dass man seinen Willen dies auf der nächsten MV zu diskutieren kundtun muss.
253
2542\. Ergänzung von §5 der Satzung.
255
256 Neuer Absatz:
257
258 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen, die
259 trotz Zahlungserinnerung oder Mahnung mit der Leistung ihres
260 Mitgliedsbeitrags mehr als ein Jahr im Verzug sind oder die vom Vorstand
261 nicht erreicht werden können.
262
263 Begründung:
264
265 Damit regeln wir den Ausschluss von Karteileichen sauber über die
266 Satzung. "von der Mitgliederliste streichen" entspricht keinem
267 Ausschluss und somit ist auch kein Anrufen der Mitgliederversammlung in
268 diesem Falle möglich. Ein Mitglied im Zahlungsrückstand zu streichen
269 heißt nicht, dass es die Rückstände nicht nachzahlen muss.
270
271 Alternative:
272
273 3. Der Vorstand kann Mitglieder von der Mitgliederliste streichen.