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author | 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> | 2009-12-26 00:59:41 +0000 |
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committer | 46halbe <46halbe@berlin.ccc.de> | 2020-05-23 13:38:47 +0000 |
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1 files changed, 29 insertions, 29 deletions
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1 | title: Elektronische Gesundheitskarte | 1 | title: Elektronische Gesundheitskarte |
2 | date: 2009-11-01 17:19:00 | 2 | date: 2009-11-01 17:19:00 |
3 | updated: 2009-11-01 18:58:11 | 3 | updated: 2009-12-26 00:59:41 |
4 | author: frankro | 4 | author: frankro |
5 | tags: egk, gesundheitskarte, elektronische signatur, telematikinfrastruktur | 5 | tags: egk, gesundheitskarte, elektronische signatur, telematikinfrastruktur, gematik |
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7 | Die Elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK) ist der Nachfolger der bisherigen Krankenversicherungskarte mit Chip. Laut § 291a SGB V ist ihre Einführung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Einführung der Karte einher geht die Einrichtung einer komplexen Telematikinfrastruktur, mit dessen Aufbau die Firma gematik beauftragt wurde. Der Chaos Computer Club hat erhebliche Bedenken, dass der Teilbereich "elektronische Patientenakte" die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden. Darüber hinaus scheint der Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich nicht sinnvoll. | 7 | Die Elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK) ist der Nachfolger der bisherigen Krankenversicherungskarte mit Chip. Laut § 291a SGB V ist ihre Einführung gesetzlich vorgeschrieben. Mit der Einführung der Karte geht die Einrichtung einer komplexen Telematikinfrastruktur einher, mit dessen Aufbau die Firma gematik beauftragt wurde. Der Chaos Computer Club hat erhebliche Bedenken, ob der Teilbereich "elektronische Patientenakte" die hohen Anforderungen an den Datenschutz erfüllt, die von Patienten und Ärzten erwartet werden. Darüberhinaus scheint der Aufbau der komplexen Infrastruktur wirtschaftlich nicht sinnvoll. |
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9 | <!-- TEASER_END --> | 9 | <!-- TEASER_END --> |
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@@ -14,48 +14,48 @@ Die neue eGK verfügt über mehrere Funktionen, die im Chip in | |||
14 | unterschiedlichen Bereichen abgelegt sind. Verpflichtend ist die Nutzung | 14 | unterschiedlichen Bereichen abgelegt sind. Verpflichtend ist die Nutzung |
15 | der Funktionen | 15 | der Funktionen |
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17 | - Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsstatus) | 17 | - Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Versicherungsstatus), |
18 | - elektronisches Rezept (Anstelle des Papierezeptes, das Rezept wird | 18 | - elektronisches Rezept (anstelle des Papierrezeptes, das Rezept wird |
19 | vom Arzt auf die Karte geschrieben und von der Apotheke ausgelesen) | 19 | vom Arzt auf die Karte geschrieben und von der Apotheke ausgelesen). |
20 | 20 | ||
21 | Derzeit noch als freiwillige Funktion geplant ist die elektronische | 21 | Derzeit noch als freiwillige Funktion geplant ist die elektronische |
22 | Patientenakte. Patienten und Ärzten soll die Möglichkeit gegeben werden, | 22 | Patientenakte. Patienten und Ärzten soll die Möglichkeit gegeben werden, |
23 | Befunde und andere medizinische Informationen zu speichern und "in die | 23 | Befunde und andere medizinische Informationen zu speichern und "in die |
24 | Hände des Patienten" zu geben. Zu diesem Zweck werden die elektronischen | 24 | Hände des Patienten" zu geben. Zu diesem Zweck werden die elektronischen |
25 | Akten vom Arzt verschlüsselt (mit dem kryptographischen Schlüssel aus | 25 | Akten vom Arzt verschlüsselt (mit dem kryptographischen Schlüssel aus |
26 | der Patientenkarte) und auf den Servers der gematik gespeichert. Wenn | 26 | der Patientenkarte) und auf den Servern der gematik gespeichert. Wenn |
27 | der Patient die Daten abrufen möchte, werden die verschlüsselten Daten | 27 | der Patient die Daten abrufen möchte, werden die verschlüsselten Daten |
28 | wieder vom Server geholt und erst in der Arztpraxis oder einem | 28 | wieder vom Server geholt und erst in der Arztpraxis oder einem |
29 | speziellen Terminal mit der Versichertenkarte wieder entschlüsselt. | 29 | speziellen Terminal mit der Versichertenkarte wieder entschlüsselt. |
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31 | Dieses Verfahren wäre aus unserer Sicht auch sehr datenschutzfreundlich, | 31 | Dieses Verfahren wäre aus unserer Sicht auch datenschutzfreundlich, wenn |
32 | wenn der Patient die alleinige Hoheit über den kryptographischen | 32 | der Patient die alleinige Hoheit über den kryptographischen Schlüssel |
33 | Schlüssel hätte. Denn für den Fall, dass die eGK mit dem geheimen | 33 | hätte. Doch für den Fall, daß die eGK mit dem geheimen Schlüssel |
34 | Schlüssel abhanden kommt, gibt es für die gematik die Möglichkeit, den | 34 | abhandenkommt, gibt es für die gematik die Möglichkeit, den geheimen |
35 | geheimen Schlüssel für die Patientendaten wiederherzustellen. Zwar | 35 | Schlüssel für die Patientendaten wiederherzustellen. Zwar verfügt die |
36 | verfügt die gematik nicht selbst über die "Nachschlüssel", sondern die | 36 | gematik nicht selbst über die "Nachschlüssel", sondern die damit |
37 | damit beauftragte "Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen | 37 | beauftragte "Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen |
38 | Krankenversicherung GmbH", die wir jedoch für nicht ausreichend | 38 | Krankenversicherung GmbH". Diese ist jedoch nicht ausreichend |
39 | organisatorisch getrennt halten, um einen Zugriff durch Behörden oder | 39 | organisatorisch getrennt gehalten, um einen Zugriff durch Behörden oder |
40 | Krankenversicherungen auf die Patientenakten mit absoluter Sicherheit | 40 | Krankenversicherungen auf die Patientenakten mit absoluter Sicherheit |
41 | auschließen zu können. | 41 | ausschließen zu können. |
42 | 42 | ||
43 | Außerdem freiwillig ist die Nutzung der Funktion Notfallakte, wo | 43 | Außerdem freiwillig ist die Nutzung der Funktion Notfallakte, wo |
44 | wichtige Informationen zu Blutgruppe, Allergien etc. auf der Karte | 44 | wichtige Informationen zu Blutgruppe, Allergien etc. auf der Karte |
45 | gespeicherten werden können. Im Gespräch ist außerdem, die eGK als | 45 | gespeicherten werden können. Im Gespräch ist zudem, die eGK als |
46 | Trägerkarte für eine qualifizierte elektronische Signatur nach SigG | 46 | Trägerkarte für eine qualifizierte elektronische Signatur nach SigG |
47 | nutzen zu können. | 47 | nutzen zu können. |
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49 | ## Kosten | 49 | ## Kosten |
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51 | Dem Chaos Computer Club ist im Juli 2006 eine Kosten-Nutzen-Analyse der | 51 | Dem Chaos Computer Club ist im Juli 2006 eine Kosten-Nutzen-Analyse der |
52 | Beratungsfirma *Booz*/Allen/Hamilton zugespielt worden. Daraus ergibt | 52 | Beratungsfirma *Booz/Allen/Hamilton* zugespielt worden. Daraus ergibt |
53 | sich, dass zum damaligen Stand keine Einsparungen zu erwarten sind - im | 53 | sich, daß zum damaligen Stand keine Einsparungen zu erwarten waren – im |
54 | Gegenteil, in den ersten Jahren wird die eGK ein ordentliches | 54 | Gegenteil, in den ersten Jahren wird die eGK ein ordentliches |
55 | Minusgeschäft für die Krankenkassen und damit auch für die Versicherten. | 55 | Minusgeschäft für die Krankenkassen und damit auch für die Versicherten. |
56 | 56 | ||
57 | Die aktuellen, tatsächlichen Kosten sind uns nicht bekannt. Ärzte | 57 | Die aktuellen tatsächlichen Kosten sind nicht bekannt. Ärzte kritisieren |
58 | kritisieren vor allem die hohen Kosten, die ihnen durch die notwendige | 58 | vor allem die hohen Kosten, die ihnen durch die notwendige |
59 | Modernisierung ihrer Praxis-IT entstehen. | 59 | Modernisierung ihrer Praxis-IT entstehen. |
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61 | ## Ich will keine eGK, was kann ich tun? {#ich-will-keine-egk-was-kann-ich-tun .r} | 61 | ## Ich will keine eGK, was kann ich tun? {#ich-will-keine-egk-was-kann-ich-tun .r} |
@@ -63,14 +63,14 @@ Modernisierung ihrer Praxis-IT entstehen. | |||
63 | Nach § 291 Absatz 2 müssen die neuen elektronischen Gesundheitskarten | 63 | Nach § 291 Absatz 2 müssen die neuen elektronischen Gesundheitskarten |
64 | über ein Lichtbild des Versicherten verfügen. Stellt der Versicherte | 64 | über ein Lichtbild des Versicherten verfügen. Stellt der Versicherte |
65 | seiner Krankenkasse kein Lichtbild zur Verfügung, darf die Krankenkasse | 65 | seiner Krankenkasse kein Lichtbild zur Verfügung, darf die Krankenkasse |
66 | laut Gesetz keine eGK ausstellen. Allerdings wird der Arzt die | 66 | laut Gesetz keine eGK ausstellen. Allerdings kann der Arzt die |
67 | Behandlung verweigern, bzw. eine Privatrechnung ausstellen, wenn man | 67 | Behandlung verweigern bzw. eine Privatrechnung ausstellen, wenn man |
68 | keine gültige Versichertenkarte vorweisen kann. Solange man über eine | 68 | keine gültige Versichertenkarte vorweisen kann. Solange man über eine |
69 | gültige Karte verfügt, gibt es unserer Ansicht nach keinen Grund, der | 69 | gültige Karte verfügt, gibt es aber keinen Grund, der Krankenkasse ein |
70 | Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Wer dringend eine neue | 70 | Foto zur Verfügung zu stellen. Wer dringend eine neue Karte benötigt, |
71 | Karte benötigt, kann probieren, beim Foto seiner Kreativität freien Lauf | 71 | kann probieren, beim Foto seiner Kreativität freien Lauf zu lassen. Es |
72 | zu lassen. Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto ausgestaltet | 72 | gibt keine gesetzliche Vorgabe, wie das Foto ausgestaltet sein muß – |
73 | sein muss. Auch wenn die Krankenkassen das behaupten. | 73 | auch wenn die Krankenkassen das gern behaupten. |
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75 | Â | 75 | Â |
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